# taz.de -- Prozess zum KZ Stutthof: KZ-Schreibtischtäterin vor Gericht
       
       > Ab Donnerstag beginnt in Itzehoe der Prozess gegen Irmgard F. Angeklagt
       > ist sie wegen Beihilfe zum Mord in 11.430 Fällen.
       
 (IMG) Bild: Irmgard F. will das Lager nie betreten haben: Tor zum KZ Stutthof
       
       Hannover taz | Fast zwei Jahre lang – vom Juni 1943 bis zum April 1945 –
       hat Irmgard F. als Erste Stenotypistin und Sekretärin für den Kommandanten
       Paul Werner Hoppe des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet.
       Das bestreitet sie auch nicht, den Rest schon: Keinen Fuß will sie je in
       das Lager selbst gesetzt haben.
       
       Alles sei damals über ihren Schreibtisch gelaufen, auch Exekutionsbefehle
       und Deportationslisten, glaubt dagegen die Anklage. Unmöglich, dass sie von
       dem täglichen Morden und Foltern im Lager direkt hinter ihrem Bürofenster
       nichts mitbekommen habe. Im Gegenteil: Als wichtiges Rädchen im Getriebe
       soll ihre fleißige Mitarbeit die Maschinerie am Laufen gehalten haben.
       
       Rund 65.000 Häftlinge sind in Stutthof ermordet worden. Sie wurden mit
       Zyklon B vergast, in eine getarnte Genickschussanlage geschickt,
       medizinischen Versuchen unterzogen oder starben an Seuchen, Unterernährung,
       den Folgen von Zwangsarbeit und Folter.
       
       Deshalb muss sich die mittlerweile 96 Jahre alte Dame nun – mit 75 Jahren
       Verspätung – wegen [1][Beihilfe zum Mord in 11.430 Fällen] vor Gericht
       verantworten. Nach dem Jugendstrafrecht wohlgemerkt, denn zur Tatzeit war
       sie gerade einmal 18, 19 Jahre alt.
       
       Es wäre [2][das erste Mal, dass eine Schreibtischtäterin] der zweiten Reihe
       doch noch zur Rechenschaft gezogen wird. Bei früheren Prozessen in den
       Jahren 1954, 1964 und 1982 ist F. lediglich als Zeugin gehört worden. Das
       Medieninteresse ist entsprechend groß. Das Gericht hat die Verhandlung
       deshalb in das China Logistic Center in Itzehoe verlegt.
       
       Dass in den letzten Jahren häufiger gegen Mittäter und Helfer Anklage
       erhoben wird, ist eine Auswirkung des Urteils gegen John Demjanjuk aus dem
       Jahr 2011. Demjanjuk war Wachmann im Vernichtungslager Sobibor. Vorher galt
       die juristische Auffassung, man müsse jedem Täter eine unmittelbare
       Tötungshandlung oder die Beihilfe dazu nachweisen. Nun gilt auch das
       Mitwirken im Tötungsapparat als ausreichend.
       
       ## Kaum noch verhandlungsfähig
       
       Die Haupttäter sind ohnehin zum größten Teil bereits verstorben: Wer damals
       einen hohen Rang bekleidete, war in der Regel schon älter. Übrig bleiben
       nun KZ-Wächter, Verwaltungskräfte und sonstige Helfer, die damals jung
       waren. Und auch da scheitern viele Prozesse an der Verhandlungsfähigkeit
       der Angeklagten.
       
       Irmgard F., die in einem Seniorenheim in der Nähe von Hamburg lebt, soll
       [3][einem medizinischem Gutachten zufolge in der Lage sein], der
       Verhandlung für zwei Stunden am Tag zu folgen. Nadine Conti
       
       26 Sep 2021
       
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