# taz.de -- Urteil zu AfDler-Besuchen bei Rechten: Dabei-Sein ist nicht Teil-Sein
       
       > Der Hamburger Verfassungsschutz darf zwei AfDler nicht als Angehörige der
       > „Identitären Bewegung“ bezeichnen. Das entschied das Verwaltungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Senator Grote und VS-Chef Voß bei der Vorstellung des Hamburger Verfassungsschutzberichts im März
       
       Hamburg taz | Es ist eine peinliche Schlappe für Hamburgs Schlapphüte. Das
       Verwaltungsgericht hat am Montag einem Eilantrag des AfD-Landesverbands
       stattgegeben. [1][Demnach muss der Verfassungsschutz] Passagen aus seinem
       aktuellen Verfassungsschutzbericht wieder streichen. Konkret beanstandete
       die Partei, dass zwei ihrer Mitarbeiter im Verfassungsschutzbericht für das
       Jahr 2020 als Angehörige der rechtsextremen „Identitären Bewegung“
       bezeichnet wurden.
       
       Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der AfD und entschied, dass
       die Behauptung gestrichen werden muss. Zwar habe das Landesamt für
       Verfassungsschutz über Angehörige der „Identitären Bewegung“ in Hamburg
       berichten dürfen; auch grundsätzlich, ob und wie sie Verbindungen in die
       AfD haben.
       
       Dass die beiden betreffenden Personen, die bei der Bürgerschaftsfraktion
       beschäftigt sind, wirklich der rechtsextremen Gruppe zugehörig sind, war
       dem Gericht aber eine zu steile These. Die bloße Teilnahme der beiden an
       Aktionen der „Identitären Bewegung“ von 2017 bis 2019 dürfe die Annahme der
       Zugehörigkeit zur „Identitären Bewegung“ im damaligen Zeitraum nicht
       rechtfertigen, befand das Gericht. Das ließe „jedenfalls keinen Rückschluss
       auf eine (fortbestehende) Zugehörigkeit“ zu, heißt es in einer Mitteilung.
       
       Einen weiteren Erfolg hatte die AfD schon zuvor errungen: Laut dem Ende
       März zusammen mit Innensenator Andy Grote (SPD) vorgestellten Bericht sei
       im vergangenen Jahr die Zahl der Rechtsextremist:innen in der Stadt
       auf 380 Personen angewachsen. Der Zuwachs ergebe sich zum größten Teil aus
       40 neu erfassten Anhänger:innen des von der AfD für aufgelöst erklärten
       extremistischen sogenannten „Flügels“.
       
       ## Streit um Anzahl der „Flügel“-Anhänger
       
       Auch diese Zahl monierte die AfD. Sie war Bestandteil des Eilantrags vor
       dem Amtsgericht, aber durch einen Vergleich vorher schon geklärt: Das
       Landesamt verpflichtete sich, die Textpassagen mit einer Erklärung zu
       versehen. Nun steht vorerst als Fußnote unter dem Bericht, dass die AfD
       diese Zahl bestreitet.
       
       Kommt es zu einer Hauptverhandlung, kann sich dies aber noch einmal ändern:
       Das Gericht wollte dem Eilantrag in diesem Punkt weder zustimmen noch ihn
       ablehnen, weil es die geschwärzt übermittelten Akten nicht hinreichend
       beurteilen könne.
       
       Trotzdem ist das Ergebnis ein Erfolg für die AfD. Denn beide Vorgänge
       musste der Verfassungsschutz laut Gerichtsbeschluss öffentlich mitteilen.
       Der Verfassungsschutz steht dumm da; die AfD, [2][in der momentan offenbar
       „Flügel“-nahe Mitglieder versuchen, den Landesvorstand abzusetzen],
       freut’s.
       
       25 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) André Zuschlag
       
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