# taz.de -- Streits zwischen Rundfunk und Presse: Wie Medien sich k.o.-regulieren
       
       > Die Medienbranche reguliert sich gerne selbst. Oder besser: behauptet es.
       > Von einst groß angekündigten Schiedsgerichten sieht und hört man nichts.
       
 (IMG) Bild: Wer ist hier eigentlich Schiedsrichter*in?
       
       Die deutsche Amtssprache kennt schöne Begriffsmonster. Die „regulierte
       Ko-Regulierung“ ist so eins. Eigentlich meint das etwas ganz Praktisches.
       Unternehmen, Verbände, Institutionen & Co. sollen bei einem Streit nicht
       immer gleich ins Gericht rennen und dort den juristischen Lauf der Dinge
       zivilrechtlich verstopfen. Sondern es soll gemeinsam vereinbarte
       Spielregeln geben, mit denen sich eine Branche selbst reguliert. Bei den
       Medien ist die Selbstaufsicht der deutschen Filmwirtschaft so ein Beispiel.
       Der [1][Deutsche Presserat], der über die Einhaltung des Pressekodex wacht,
       gehört auch dazu.
       
       Jetzt haben die lieben Kolleginnen und Kollegen von der Medienkolumne
       [2][“Altpapier“] (Disclaimer: das Altpapier erscheint auf der
       MDR-Medienplattform Medien360G, für die ich auch arbeite) darin erinnert,
       dass der liebe Kollege Daniel Bouhs (u.a. „Zapp“) daran erinnert hat, dass
       im Dauerstreit „Was dürfen die öffentlich-rechtlichen im Internet“ auch mal
       so was vorgesehen war.
       
       Gerade hat nämlich die der ARD nicht durchgehend holde FAZ gegrummelt, dass
       der Hessische Rundfunk mit seinem Nachrichtenangebot im Netz – nebst App
       und allem Pipapo – voll fies über die Stränge schlage.
       
       ## Das Schlichtgericht gibt es schlicht nicht
       
       Diese Platte hat schon ziemlich lange niemand mehr aufgelegt, weil sich die
       ARD und die Zeitungsverlage vor ein paar Jahren das kleine Gießener
       Ehrenwort gegeben und sich auf eine [3][friedliche digitale Koexistenz
       geeinigt hatten]. Na gut, das natürlich nicht. Aber sie wollten eigentlich
       von unsinnigen Prozessen über Jahrzehnte alte tagesschau.de-Seiten absehen
       und eine gemeinsame Schlichtungsstelle schaffen. Die sollte in solchen
       Streitfällen erstmal vermitteln, bevor die Gerichte bemüht werden. Aber
       bislang haben sie’s schlicht nicht geschafft, diese Stelle überhaupt mal
       einzurichten.
       
       Womit wir beim zweiten ko-regulierten Rohrkrepierer wären. Vielleicht mögen
       FAZ und HR ja das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) in Leipzig anrufen.
       Dort gibt es rund zwei Dutzend namhafte Medienjurist*innen und andere
       Menschen mit Sachverstand als Schiedsrichter*innen und eine ausgefeilte
       Schiedsgerichtsordnung. Das DMS ist sogar noch älter als die
       ARD-Verlags-Verabredung und hatte bislang eher wenig zu tun. Genauer gesagt
       nix. Niente. Nada. Nothing.
       
       Dabei lächeln die Schiedsrichter*innen auf der [4][Website] alle sehr
       einladend. Aber es gab keinen einzigen Fall in den fünf Jahren seiner
       Existenz. Und wir lernen, sagt die Mitbewohnerin, dass es vielleicht auch
       an den Monsterbegriffen liegt. Denn „durch regulierte Selbstregulierung
       wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Grundrechtsträger“, heißt
       es im Gesetz. „Was immer das nun bedeute“, meint die Mitbewohnerin.
       „Vielleicht auch nur, dass angesichts nicht vorhandener Probleme die beste
       Ko-Regulierung K.O. geht.“
       
       23 Jul 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sprecher-des-Presserats-zum-Journalismus/!5585490
 (DIR) [2] https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-2234.html#sprung2
 (DIR) [3] /Streit-um-Presseaehnlichkeit/!5510799
 (DIR) [4] https://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/dms/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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