# taz.de -- Karlsruhe zu Bundestagspräsidium: Kein Vize für die AfD
       
       > Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt einen AfD-Eilantrag ab.
       > Die Partei wollte einen eigenen Platz im Präsidium des Deutschen
       > Bundestags.
       
 (IMG) Bild: Albert Glaser, AfD, nach seiner gescheiterten Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten
       
       Berlin taz | Die AfD wird in dieser Wahlperiode keinE
       Bundestags-VizepräsidentIn stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt
       einen Eilantrag der Rechtsaußenpartei abgelehnt, unter anderem wegen
       fehlender Dringlichkeit.
       
       In der Geschäftsordnung des Bundestags heißt es: „Jede Fraktion ist durch
       mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium
       vertreten.“ Grundsätzlich gilt dies auch für die AfD, die seit 2017 im
       Bundestag vertreten ist.
       
       [1][Bei der ersten Sitzung des neuen Bundestags] im Oktober 2017 wurde
       Wolfgang Schäuble (CDU) als Bundestagspräsident gewählt, dazu die
       VizepräsidentInnen Hans-Peter Friedrich (CSU), Thomas Oppermann (SPD),
       Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Linke) und Claudia Roth (Grüne). Nur der
       AfD-Kandidat Albrecht Glaser fiel dreimal durch.
       
       Seitdem hat die AfD fünf weitere Abgeordnete vorgeschlagen: [2][Mariana
       Harder-Kühnel], Gerold Otten, Paul Podolay, Karsten Hilse und Harald Weyel.
       Alle wurden in je drei Wahlgängen abgelehnt. Am besten schnitt
       Harder-Kühnel im Dezember 2018 ab. Sie erhielt 241 Stimmen, also nicht nur
       die rund neunzig Stimmen aus der AfD-Fraktion. Aber mit 377 Gegenstimmen
       scheiterte auch sie. Derzeit gibt es also nur fünf statt sechs
       VizepräsidentInnen im Bundestag.
       
       ## AfD erhob im November 2020 Organklage
       
       Während es gegen den ersten Kandidaten Albrecht Glaser noch konkrete Kritik
       gab, weil er MuslimInnen die Religionsfreiheit verweigern wollte, wurde bei
       späteren Abstimmungen immer deutlicher, dass es viele Abgeordnete generell
       ablehnen, einE AfD-KandidatIn ins Bundestagspräsidium zu wählen.
       
       Die AfD-Fraktion erhob deshalb im November 2020 eine Organklage. Das
       Bundesverfassungsgericht solle feststellen, dass sie in ihren Rechten
       verletzt wurde. Außerdem beantragte die AfD eine einstweilige Anordnung des
       Gerichts. Nur über diesen Eilantrag wurde jetzt entschieden.
       
       Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Eilantrag in
       einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Beschluss als „unzulässig“ ab.
       Gegen eine Dringlichkeit des Antrags spreche, dass er erst im November 2020
       gestellt wurde, also lange nachdem sich eine generelle Ablehnung von
       AfD-KandidatInnen abzeichnete.
       
       Nach taz-Informationen wird es im Hauptsache-Verfahren keine mündliche
       Verhandlung geben, obwohl diese bei Organklagen üblich ist. Das spricht
       dafür, dass die RichterInnen auch die Organklage der AfD für unzulässig
       halten, wohl weil sie unzureichend begründet ist.
       
       ## AfD-Abgeordneter plant taktisches Manöver
       
       Am 10. November wird nur über die Organklage des AfD-Abgeordneten Fabian
       Jacobi verhandelt, dem bisher ein eigenes Vorschlagsrecht für die Wahl
       eineR Bundestags-VizepräsidentIn verweigert wurde.
       
       Jacobi plant wohl ein taktisches Manöver. Indem er einE eigene KandidatIn
       gegen die offizielle AfD-KandidatIn ins Rennen schickt, könnte im dritten
       Wahlgang genügen, dass die AfD-KandidatIn mehr Stimmen als die
       Jacobi-KandidatIn erhält und dann gewählt wäre.
       
       11 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Der-Bundestag-konstituiert-sich/!5457266
 (DIR) [2] /AfD-Kandidatin-fuer-Bundestagspraesidium/!5585837
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Bundestagspräsident*in
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Umgang mit AfD im Bundestag: Die Front steht
       
       Die AfD arbeitet im neuen Bundestag weiter an der Selbstausgrenzung. Doch
       auch die anderen Parteien helfen nach – mit uneleganten Tricks.
       
 (DIR) Umgang mit der AfD im Bundestag: Einfach gleichbehandeln
       
       Der Bundestag muss keine_n Vizepräsident_in aus den Reihen der AfD wählen –
       aber er sollte. Ausgrenzung ist keine demokratische Option.
       
 (DIR) Debatte über Coronaprovokateure: Die große AfD-Opfershow
       
       Union, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei attackieren die AfD, weil sie
       Querdenker in den Bundestag schleuste. Die AfD sieht das aber ganz anders.
       
 (DIR) AfD-Kandidatin für Bundestagspräsidium: Harder-Kühnel erneut durchgefallen
       
       Die AfD-Politikerin Mariana Harder-Kühnel ist auch im dritten Anlauf bei
       der Wahl zur Vizepräsidentin des Bundestags durchgefallen. Das Ergebnis war
       deutlich.
       
 (DIR) Der Bundestag konstituiert sich: Und schon droht Ärger mit der AfD
       
       Der bisherige Finanzminister Wolfgang Schäuble soll am Dienstag zum
       Bundestagspräsidenten gewählt werden. Mit 709 Abgeordneten ist der
       Bundestag größer als je zuvor.