# taz.de -- Scarlett Johansson verklagt Disney: Die „schwarze Witwe“ greift an
       
       > Schauspielstar Scarlett Johansson verklagt Disney, weil der Film „Black
       > Widow“ zu früh digital anlief. Dadurch seien ihr Einnahmen entgangen.
       
 (IMG) Bild: Die Schauspielerin Scarlett Johansson hat nicht bloß in „Black Widow“ Anlass, grimmig zu gucken
       
       Berlin taz | Eigentlich sollte es eine gute Meldung sein, dass der
       [1][Marvel-Superheldinnenfilm „Black Widow“] zu Beginn des Monats
       angelaufen ist. Endlich wieder ein großes Spektakel auf großer Leinwand,
       zumal die Blockbuster wichtig für das Kinogeschäft als solches sind. Ohne
       Publikumsrenner mittelfristig keine großen Kinos.
       
       Jetzt hat der Hollywoodstar Scarlett Johansson aber wegen genau dieses
       Films den Konzern Disney verklagt. Nicht weil dieser im Kino anlief,
       sondern weil Disney ihn parallel zum Kinostart auf seiner
       Streamingplattform Disney Plus freigeschaltet hat. Zu sehen war er gegen
       Zahlung einer Zusatzgebühr von rund 25 Euro. Ein Vertragsbruch, so der
       Vorwurf, nachdem ihr ein exklusiver Leinwandstart zugesichert worden sei.
       
       Johansson beschuldigt Disney ferner, dass ihr durch den vorgezogenen
       Streamingstart Einnahmen entgangen seien, da sie mit Bonuszahlungen an den
       Kinoerlösen beteiligt sei. Bisher hat der Film rund 265 Millionen Euro
       eingespielt. Unter den Filmen der Marvel-Cinematic-Universe-Reihe erreicht
       „Black Widow“ damit den hintersten Platz. Zum Vergleich: [2][„Avengers:
       Endgame“ (2019)] spielte international rund 2,36 Milliarden Euro ein und
       gilt als der finanziell erfolgreichste Film aller Zeiten.
       
       Disney hingegen wies die Anschuldigungen in empörtem Ton zurück. Die Klage
       sei nicht bloß unbegründet, sondern auch „ausgesprochen traurig und
       bedauerlich“, weil sie die Auswirkungen der Coronapandemie rund um die Welt
       „herzlos“ ignoriere. Man habe den Vertrag im Übrigen eingehalten.
       
       ## Fadenscheiniges Argument von Disney
       
       Für John Berlinski, den Anwalt von Scarlet Johansson, ist Disneys Hinweis
       auf die Pandemie als Grund für die Entscheidung, den Streamingstart von
       „Black Widow“ vorzuziehen, allerdings fadenscheinig: „Es ist kein
       Geheimnis, dass Disney Filme wie ‚Black Widow‘ direkt auf Disney Plus
       veröffentlicht, um mehr Abonnenten zu gewinnen und so den Börsenwert des
       Unternehmen zu steigern – und dass es sich als Vorwand dafür hinter
       Covid-19 versteckt“, zitiert ihn das Branchenblatt Variety.
       
       Auf beiden Seiten geht es mithin um Geld. Die Klage Johanssons könnte
       andererseits ebenso gut im Interesse der Kinos geführt sein. Schließlich
       hat die deutsche Kinopolis-Gruppe den Film aus genau dem Grund boykottiert,
       dass er gleichzeitig online gestartet sei.
       
       Nun mag man gegen Johanssons Kritik einwenden, dass die niedrigeren
       Kinoerlöse auch mit der derzeit allgemein niedrigen Bereitschaft der Leute,
       überhaupt ins Kino zu gehen, zu tun haben könnten. Doch wie der Boykott des
       Films verdeutlicht, hilft die Sofortdigitalvermarktung den Kinos erst recht
       nicht. Für die Kinos kann dies nichts anderes bedeuten als weniger
       Einnahmen.
       
       Johanssons Klage steht damit auch vor dem Hintergrund der Frage, was für
       ein Kino es in Zukunft noch geben soll. Wie es scheint, hat sich Disney von
       der Leinwand weitgehend verabschiedet.
       
       30 Jul 2021
       
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 (DIR) Tim Caspar Boehme
       
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