# taz.de -- Mutmaßlicher Rechtsterrorist vor Gericht: Franco A. gesteht Waffenbesitz
       
       > Der Ex-Offizier gibt zu, dass er drei weitere Waffen illegal besaß,
       > darunter ein Sturmgewehr. Mit Anschlagsplänen habe das aber nichts zu tun
       > gehabt.
       
 (IMG) Bild: Franco A. vor Beginn der Verhandlung am Oberlandesgericht Frankfurt am Dienstag, 8. Juni
       
       Frankfurt a. M. taz | Der wegen der Vorbereitung einer schweren
       staatsgefährdenden Gewalttat [1][angeklagte Bundeswehroffizier Franco A.]
       hat den illegalen Besitz von drei weiteren Waffen eingeräumt. Unter diesen
       Waffen sei auch das von der Bundeswehr verwendete Schnellfeuergewehr G3
       gewesen, sagt A. vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am
       Main. Franco A. sagte weiterhin, er habe sich der Waffen „entledigt“ und er
       wolle „über den weiteren Verbleib nichts sagen.“
       
       Franco A. hatte sich 15 Monate lang als syrischer Geflüchteter ausgegeben.
       Die Ermittler werfen A. vor, er habe diese Identität benutzen wollen, um
       unter falscher Flagge einen Terroranschlag zu begehen, der den Hass
       gegenüber Geflüchteten weiter anstacheln sollte.
       
       Sein Doppelleben war aufgeflogen, als er im Februar 2017 am Wiener
       Flughafen festgenommen wurde. Er hatte bei einem vorherigen Besuch dort
       eine Pistole in einer Toilette versteckt, die jedoch von einer Putzkraft
       entdeckt wurde. Die Polizei installierte daraufhin eine Falle, die A.
       auslöste, als er versuchte, sich die Waffe wieder zu beschaffen.
       
       Diese Pistole mit sieben Schuss Munition war bisher die einzige Waffe,
       deren Besitz die Ermittler Franco A. zweifelsfrei nachweisen konnten. Auch
       A. selbst hat dies eingestanden. Für den Besitz des G3 und Waffen der
       Marken Browning und Landmann Preetz gab es keine wasserdichten Belege. Umso
       relevanter ist das Eingeständnis im Prozess. Darauf folgten Wortgefechte
       zwischen dem Vorsitzenden Richter und Franco A., in dem der Richter Zweifel
       an der Glaubwürdigkeit zentraler Aussagen von A. äußerte.
       
       ## Was wollte A. bei der Amadeu-Antonio Stiftung?
       
       Franco A. hatte keine Erlaubnis, die von ihm am Donnerstag genannten Waffen
       privat zu besitzen. Auf mehrfache Nachfragen des Gerichts, seit wann er
       diese Waffen besessen habe, wollte oder konnte sich Franco A. erst nicht
       erinnern, sagte aber dann, dies sei spätestens Mitte 2016 der Fall gewesen.
       
       Auf diese Weise kam auch heraus, dass Franco A. diese drei Waffen besaß,
       als er im Sommer 2016 in der Tiefgarage des Gebäudes auftauchte, in dem die
       in Berlin ansässige Amadeu-Antonio Stiftung ihren Sitz hat. Die Stiftung
       setzt sich unter anderem gegen Rechtsextremismus und Rassismus ein.
       
       Franco A. blieb bei seiner Darstellung, er habe das Gebäude aufgesucht, um
       mit Anetta Kahane, der Vorsitzenden der Stiftung, zu reden. Zwei Frauen
       hätten ihm gesagt, Kahane wäre nicht da. Daraufhin sei er in die Tiefgarage
       gegangen, um sie eventuell dort abzupassen.
       
       Der Name von Kahane steht auf einem Zettel, der bei Franco A. gefunden
       wurde, zudem finden sich dort die Namen anderer Personen des öffentlichen
       Lebens wie der des heutigen Bundesaußenministers Heiko Maas (SPD) und der
       der Grünen-Politikerin Claudia Roth. Die Bundesanwaltschaft hält diese
       Personen für potenzielle Anschlagsziele. Als der Vorsitzende Richter
       nachfragte, wo die Waffen zu diesem Zeitpunkt waren, sagte Franco A:
       „Woanders. Nicht in Berlin.“
       
       ## Die Waffen will A. als Krisenvorsorge verstanden wissen
       
       Das Gericht versuchte durch Nachfragen auch herauszufinden, wo Franco A.
       das G3 und die anderen beiden Waffen gelagert hat. Er sagte, er habe Teile
       der Waffen im Keller seines Wohnhauses in Offenbach gelagert. Und:
       „Normalerweise lagert man Waffen und Munition nicht zusammen“
       
       In eben jenem Keller hatten die Ermittler über 1.000 Schuss Munition und
       Sprengsätze gefunden. Franco A. war es wichtig, festzustellen, dass „75
       Prozent der Munition nicht lethal“ waren. Die Sprengsätze sind zudem meist
       solche für Übungs- und Vernebelungszwecke. Damit bleiben allerdings noch
       über 200 Schuss tödliche Munition. Unter diesen Patronen waren, wie A. am
       Donnerstag zugab, auch solche für das G3.
       
       Zu den Gründen für das Horten von Waffen und Munition sagte A., er habe im
       Wesentlichen das Zuspitzen zweier Krisen befürchtet und sich darauf
       vorbereiten wollen: Erstens einen Konflikt zwischen westeuropäischen
       Staaten und Russland. Zweitens einen Konflikt mit vom Islamischen Staat
       angeheuerten islamistischen Kämpfern. A. zitierte im Gerichtssaal
       Pressetexte unter anderem des Spiegel und des britischen Telegraph, um zu
       belegen, dass seine Befürchtungen nach der Ankunft vieler Geflüchteter aus
       Syrien in Deutschland und Westeuropa weit verbreitet waren.
       
       Um sich auf solche Krisen vorzubereiten, habe er sich auch der Chatgruppe
       Süd angeschlossen. Diese Gruppe war [2][Teil eines Netzwerks], in dem sich
       unter anderem auch Soldaten und Polizisten zusammenfanden, um sich auf den
       Tag X vorzubereiten. Gegründet hat dieses Netzwerk der ehemalige KSK-Soldat
       André S., Deckname Hannibal.
       
       ## A. scheint andere zu schützen
       
       Der Vorsitzende Richter fragte nach, ob Franco A. die Sichtweisen von
       damals immer noch teile. A. sagte, das könne er in dem Maße nicht mehr,
       weil sich die Voraussagen nicht bewahrheitet hätten, aber völlig ausgeräumt
       seien seine Befürchtungen auch heute nicht.
       
       Die Waffen will Franco A. „teilweise vor Wien, teilweise danach“ wieder
       losgeworden sein, also vor seiner Festnahme auf dem Flughafen. Was damit
       geschehen sei, könne er nicht sagen. „Wollen Sie nicht oder können Sie
       nicht“, fragte der Vorsitzende Richter. A. antwortete, er wolle nicht.
       
       Die Aussagen von Franco A. könnten drauf hinweisen, dass er versucht,
       andere Personen, die Waffen für ihn beschafft haben, zu schützen. Das gilt
       auch für die Pistole vom Flughafen, die er in Wien beim Pinkeln in einem
       Busch gefunden haben will. Diese Erklärung steht jedenfalls im
       Vernehmungsprotokoll der österreichischen Polizei, das der taz vorliegt.
       
       Vor Gericht versucht A. eine Wiederholung dieser Erklärung zu vermeiden. Er
       gibt vor Gericht auch zu, dass diese Schilderung unglaubwürdig erscheint,
       er führt aber auch nicht aus, wie er sonst zu der Pistole gekommen ist. Die
       Bundesanwaltschaft glaubt, er habe sie in Paris gekauft und nach Wien
       gebracht, um dort eventuell einen Anschlag unter seiner falschen Identität
       als syrischer Geflüchteter zu begehen.
       
       Franco A. versuchte am Donnerstag, die Richter:innen des Strafsenats
       davon zu überzeugen, er habe Waffen und Munition allein in Vorbereitung auf
       eine der von ihm geschilderten Krisen gehortet und nicht für Anschläge.
       
       Seine Anwälte schritten auch bei verbalen Scharmützeln mit dem Vorsitzenden
       Richter kaum ein, um ihren Mandanten zu schützen. Als der Vorsitzende
       Richter Franco A. fragte, ob die drei Waffen und die vergleichsweise wenige
       tödliche Munition nicht zu wenig sei, um eine Invasion von Islamisten
       abzuwehren und eher dafür geeignet, einen Anschlag durchzuführen, sagte A.
       beispielsweise: „Für einen Anschlag brauche ich doch nur eine Pistole.“
       
       10 Jun 2021
       
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