# taz.de -- Gerichtsverfahren gegen Franco A.: Vom Offizier zum Geflüchteten
       
       > Franco A. plante mutmaßlich rechten Terror und hatte als vermeintlicher
       > Syrer einen Schutzstatus. Der Prozess gegen ihn zeigt, wie das möglich
       > war.
       
 (IMG) Bild: Wie konnte er sich so lange als Flüchtling ausgeben? Franco A. im Gerichtssaal (ganz links)
       
       Frankfurt a. M. taz | Am letzten Prozesstag vor der Sommerpause will ein
       Verteidiger von Franco A. noch einmal einen Knaller hochgehen lassen. Er
       beantragt, der Chef des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration (Bamf)
       persönlich möge im Gerichtssaal bestätigen, dass es eine Weisung des
       Bundesinnenministeriums gab, „die Regeln des damals geltenden
       Asylverfahrens bei Personen aus Syrien nicht anzuwenden“.
       
       Seit Beginn des Prozesses versucht die Verteidigung, Deutschland [1][als
       einen von Angela Merkel autokratisch regierten Staat darzustellen], der die
       Aufnahme von Hunderttausenden Geflüchteten regelwidrig durchgedrückt habe.
       Der Vorsitzende Richter reagiert am Donnerstag entspannt: Man werde diesen
       Antrag in Ruhe beraten. Dann verliest er mit einer Richterkollegin eine
       Stunde lang Akten.
       
       [2][Der Bundeswehroffizier Franco A.] steht in Frankfurt am Main vor
       Gericht, weil er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben
       soll, einen Terroranschlag oder Attentate auf Personen aus Politik und
       Zivilgesellschaft, womöglich in seiner Identität als syrischer
       Geflüchteter. 15 Monate lang hatte er ein Doppelleben geführt. Aber wie
       konnte Franco A. eigentlich so lange als Asylbewerber „David Benjamin“
       durchgehen? Dazu haben die jüngsten Verhandlungstage neue Einzelheiten ans
       Licht gebracht.
       
       Der entscheidende Tag war offenbar der 7. November 2016, damals wird Franco
       A. vom Bamf angehört. Ihm gegenüber sitzt zufälligerweise ein anderer
       Bundeswehrsoldat, ein Feldwebel, der Amtshilfe leistet, denn das Bamf ist
       mit der Anzahl der Antragsteller:innen völlig überfordert. Als der
       Feldwebel vor Gericht aussagt, macht er eins klar: Seine zweiwöchige
       Ausbildung reicht für den Job eigentlich nicht. Er sagt: „Landeskunde und
       so weiter gab es in der Ausbildung nicht.“
       
       ## Franco A.s Legende wird nicht hinterfragt
       
       Soweit bekannt, sehen sich Franco A. und der ihn befragende
       Bundeswehrsoldat bei der Anhörung zum ersten Mal. Auch eine Übersetzerin
       ist dabei, die nicht sehr gut Deutsch spricht. Das kann man im Gerichtssaal
       hören, weil Franco A. das Gespräch in Teilen aufgezeichnet hat und die
       Aufnahme im Gericht abgespielt wird. A. führt das Gespräch auf Französisch,
       was er fließend spricht.
       
       Seine Legende: Er sei Angehöriger einer französischsprachigen Minderheit
       und katholischer Christ. Daher spreche er auch kaum Arabisch. Ihm drohe
       aufgrund seines Glaubens und seines jüdisch anmutenden Namens
       Diskriminierung und Verfolgung.
       
       Der kaum geschulte Feldwebel, der Franco A. gegenübersitzt, stellt diese
       Erzählung nicht in Frage. Und die Übersetzerin hilft A. teilweise bei der
       Vervollständigung seiner Antworten. Sie wurde bisher nicht als Zeugin
       befragt, ihre Motive bleiben ungeklärt. Eine Sprachsachverständige sagt
       aus, dass die Übersetzerin nur sehr schlecht Französisch spricht.
       
       Asyl bekommt Franco A. als David Benjamin nicht. Das Bundesamt schreibt ihm
       unter anderem, er gehöre als Christ „keiner besonders vulnerablen Gruppe
       an“. Aber er bekommt subsidiären Schutz.
       
       ## Beschränkter Spielraum des Bamf-Entscheiders?
       
       Der Mann, der das entschieden hat, ist Anfang 50 und arbeitet eigentlich
       bei der Künstlervermittlung der Arbeitsagentur in Leipzig. Als das Bamf um
       Unterstützung bat, hat er sich freiwillig gemeldet. Amtshilfe als
       Entscheider, vom normalen Arbeitsplatz aus. Vor Gericht sagt er, er könne
       sich an den Fall Franco A. gar nicht mehr erinnern. Aber er kann erklären,
       wie das damals so ablief.
       
       Der Entscheider bekam jeden Tag einen Schwung digitale Akten zugewiesen, er
       hatte Zugriff auf alle Dokumente. Wenn es einen Pass oder Führerschein gab,
       mussten die überprüft werden. Wenn nicht, eben nicht. Er habe immer auch
       die Protokolle der Anhörungen durchgelesen. Geschaut, ob politische
       Verfolgung dargelegt wurde und ob es irgendwelche Hinweise auf Systemnähe
       oder Terrorismus gibt.
       
       Sein Spielraum aber war beschränkt, er hatte nicht viel zu entscheiden. „Es
       gab Weisungslagen, dass Fälle aus Syrien nicht abgelehnt werden“, sagt der
       Zeuge. Was aber, wenn die syrische Herkunft erfunden ist? Es habe eine
       Dienstanweisung gegeben: „Wenn es in der Anhörung kein Zweifel an der
       Staatsangehörigkeit gab, war es nicht unsere Aufgabe, das anders zu
       bewerten.“ Er habe in manchen Fällen seine Koordinatorin auf Widersprüche
       hingewiesen. Die Antwort: Er solle nicht so oft nachfragen.
       
       Was der Entscheider damit sagen will: Er hätte Franco A. alias David
       Benjamin gar nicht stoppen können. Die Fake-Identität hätte schon bei
       seiner Anhörung am 7. November 2016 auffallen müssen. Der Verteidigung von
       Franco A. passen diese Aussagen für ihre Erzählung, Franco A. habe ja nur
       die Schwächen des deutschen Asylsystems aufdecken wollen. Der Prozess wird
       Mitte August fortgesetzt.
       
       15 Jul 2021
       
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