# taz.de -- Mutmaßlicher Rechtsterrorist vor Gericht: Eine knappe Einlassung
       
       > Franco A. hat am Dienstag ausgesagt – schweigt aber zum Kernvorwurf. Ein
       > Kamerad muss ebenso vor Gericht, bei ihm wurde Sprengkörper gefunden.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte Franco A. am Dienstag vor Gericht in Frankfurt a.M
       
       Frankfurt a. M. taz | Teilweise spricht Franco A. frei, teilweise liest er
       vom Laptop ab. Er habe Recht gebrochen, sagt er, als er einen Asylantrag
       gestellt habe und als er Waffen besaß. „Und das tut mir aufrichtig leid.“
       Es schmerze ihn auch, dass sich Menschen von ihm bedroht gefühlt hätten.
       
       Der Bundeswehroffizier Franco A. [1][steht derzeit jedoch vor allem wegen
       der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem
       Oberlandesgericht Frankfurt am Main.] Aber zum Vorwurf des rechtsextremen
       Terrors will er sich auch am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, nicht
       äußern. Stattdessen versucht er einmal mehr zu argumentieren, dass die
       Bundeskanzlerin 2015 „gegen die Interessen der BRD“ gehandelt habe, als
       Deutschland Flüchtlinge aufnahm.
       
       Als Franco A. im Kontrast dazu flüchtlingskritische Positionen aus dem
       „Regierungsprogramm 2002–2006“ der CDU/CSU zitiert, unterbricht ihn der
       Vorsitzende Richter Christoph Koller: „Sie dürfen hier sagen, was Sie
       möchten, es ist Ihre Einlassung.“ Aber es würde helfen, wenn er zunächst
       über die Tatsachenebene sprechen würde und dann über die Motivlage.
       
       So stellen die Richter*innen Nachfragen zum Doppelleben des Franco A.,
       der als Benjamin David Asyl beantragt hat. Um sich ein eigenes Bild zu
       machen? Oder um sich eine Tarnung zu verschaffen für einen Anschlag, wie
       der Generalbundesanwalt ihm vorwirft. Wie A. von Offenbach nach Gießen
       geschickt und dann mit dem Bus nach Bayern gebracht wurde, wo er
       schließlich eine Unterkunft zugeteilt bekam, aber dort nur ab und zu
       vorbeischaute. Wie er immer wieder befragt wurde, aber niemand seine
       Legende vom französischsprachigen Christen aus Damaskus zum Einsturz
       brachte.
       
       ## Sprengstoff wohl von der Bundeswehr gestohlen
       
       Einer der beiden Beamten des Bundeskriminalamts, welche die Ermittlungen
       führten, schildert, dass einige aus Franco A.s Umfeld offenbar von dessen
       Doppelleben und seinen Waffen wussten, [2][darunter ein Ruderkumpel, der
       die Munition für ihn aufbewahrte]. Patronen mit den Losnummern wurden an
       Standorten benutzt, an denen Franco A. auch mal als stellvertretender
       Munitionswart eingeteilt war. Letztlich habe die Bundeswehr aber nicht
       sagen können, bei welchem Schießen die Munition weggekommen ist, sagt der
       BKA-Beamte.
       
       Einer der Mitwisser ist offenbar sein Offizierskamerad Josef R., [3][der
       sich in Hessen für die AfD engagiert]. In einem Chat habe er Franco A.
       „etwas Leckeres“ angeboten, sagt der BKA-Beamte. Es sei die Rede gewesen
       von „die große, die kleine, die ganz kleine“. Gegenüber dem Militärischen
       Abschirmdienst habe Josef R. zugegeben, dass es sich dabei um Codes für
       Waffen handelt. Ein G3-Sturmgewehr, eine Pistole und eine Gartenflinte.
       
       Gegen Josef R. hatte der GBA zunächst wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer
       schweren staatsgefährdenden Gewalttat ermittelt. Bei einer Durchsuchung
       fanden die Ermittler*innen legale Jagdwaffen sowie einige illegale
       Dinge. Nach taz-Informationen wurde gegen ihn deswegen kürzlich ein
       Strafbefehl über 120 Tagessätze verhängt.
       
       Laut der Staatsanwaltschaft Limburg wurden bei Josef R. ein Nebelwurfkörper
       und zwei Bodensprengpunktsimulatoren sichergestellt, die unter das
       Sprengstoffgesetz fallen. Er soll diese Gegenstände von der Bundeswehr
       geklaut haben. Ebenso stellten die Ermittler*innen ein
       kinderpornografisches Bild sicher. Josef R. hat Einspruch eingelegt, der
       Fall kommt vor Gericht.
       
       Da Franco A.s Einlassung weniger umfangreich war als gedacht, werde man
       jetzt in eine große Beweisaufnahme einsteigen, sagt Richter Koller. „Das
       wird eine sehr lange Hauptverhandlung werden.“
       
       25 May 2021
       
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