# taz.de -- Franco A. im Prozess: Donnerwetter im Gericht
       
       > Im Prozess um die mutmaßlich geplanten Terroranschläge redet der
       > rechtsextreme Bundeswehroffizier Franco A. viel und sagt doch wenig.
       
 (IMG) Bild: Der Vorsitzende Richter Christoph Koller (l.) am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Franco A
       
       Frankfurt/M taz | Am vierten Verhandlungstag reicht es dem Vorsitzenden
       Richter. „Wir müssen jetzt was Organisatorisches besprechen“, so beginnt
       Christoph Koller seine Ansprache an den Angeklagten. Er sagt, Franco A.
       habe bisher nicht einmal das eingeräumt, was laut Aktenlage eigentlich klar
       sei. Er habe auch nicht sehr viel dazu beigetragen, die vielen
       Ungereimtheiten aufzuklären, die sich aus seinen Erzählungen und aus der
       Beweislage ergeben.
       
       Ganze sieben Minuten lang redet Koller. Nur ein frühes Geständnis wirke
       strafmildernd, erklärt er. Sein freundliches Donnerwetter endet mit den
       Sätzen: „Das ist Zeitverschwendung.“ Und: „Soll da jetzt eine umfangreiche
       Einlassung kommen oder nicht?“ Stille. Zehn Sekunden, zwanzig, so lange,
       bis Koller fragt, ob denn mal eine Pause angebracht sei.
       
       Der Prozess gegen Franco A. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main
       ist ein außergewöhnlicher Prozess. [1][Ein Offizier der Bundeswehr steht
       wegen Rechtsterrors vor Gericht.] Und genau dieser Offizier hat 15 Monate
       lang ein Doppelleben geführt, und zwar als syrischer Geflüchteter. Franco
       A. behauptet, er habe so die Schwächen des deutschen Asylsystems offenlegen
       wollen. Der Generalbundesanwalt wirft ihm vor, er habe diese Tarnidentität
       für einen Anschlag verwenden wollen, um den Hass gegen Geflüchtete
       weiterzuschüren.
       
       Bis zum Tag von Kollers Ansprache, Dienstag vor einer Woche, scheinen
       Franco A.s Verteidiger eine mehr oder weniger klare Strategie zu verfolgen:
       Sie wollen der Anklage eine eigene Erzählung entgegensetzen. Ausführlich
       schildern sie, wie Franco A. in die Welt blickt und wie sein Umfeld auf
       ihn. Er sei ein politisch Neugieriger und Suchender und in jedem Fall:
       harmlos. Sein äußerliches Auftreten passt dazu. Die Haare trägt er als
       langen Zopf, die Hemden kariert in Grün und Rot, manchmal kommt er auch im
       hellen Sommeranzug, Modestil Katholikentag. In den Verhandlungen sitzt er,
       der in Offenbach wohnt, allein. Soweit erkennbar, ist niemand aus seiner
       Familie oder dem Freundeskreis da. Er nennt Personen meist nur mit
       abgekürzten Namen, weil er sie nicht mit reinziehen wolle.
       
       ## Pistole beim Pinkeln gefunden
       
       Im Saal stellt er sich als kritisch gegenüber der Politik dar, Angela
       Merkel etwa habe „quasiautokratisch“ als Kanzlerin „gegen die Interessen
       der BRD“ gehandelt, als Deutschland nahezu eine Million geflüchtete
       Menschen vor allem aus Syrien aufnahm. Franco A. sei kein Gewalttäter, das
       ist die Linie der Verteidigung, dieses Narrativ spinne nur die
       Bundesanwaltschaft, die von der Bundesregierung gelenkt und,
       verschwörerisch verbunden mit den Medien, ihn hinter Gitter bringen wolle.
       [2][Eine Opfererzählung].
       
       Eigentlich, so sagen es Franco A. und seine Verteidiger des Öfteren, könnte
       man das hier doch schnell abhandeln. Aber wie soll das funktionieren, wenn
       man zu den für das Verfahren relevanten Punkten so wenig preisgibt?
       
       Da wäre zum Beispiel die Pistole der Marke M. A. P. F., die Franco A. im
       Februar 2017 beim Pinkeln in einem Gebüsch in Wien gefunden haben will.
       Sicher ist, dass er die Pistole danach auf einer Toilette des Flughafens
       versteckte. Als er sie später wieder abholen wollte, tappte er in eine
       Falle der österreichischen Polizei. So flog Franco A. überhaupt erst auf,
       denn die Überprüfung seiner Fingerabdrücke in Deutschland ergab, dass diese
       zu einem Mann passen, der angeblich aus Syrien geflohen war.
       
       Den Besitz dieser Pistole, geladen mit sieben Schuss, [3][hat Franco A.
       eingeräumt], ebenso, dass er als syrischer Flüchtling widerrechtlich
       Sozialleistungen kassiert hat. Darüber hinaus gab er zu, 1.090 Schuss
       Munition besessen zu haben sowie 51 Spreng- und Knallkörper. Das war
       faktisch ohnehin nicht mehr zu leugnen.
       
       ## Franco A. redet gerne und ausführlich
       
       Relevanter für das Verfahren aber ist, wie er an diese Pistole kam. Die
       Geschichte vom Zufallsfund beim Pinkeln hat er der österreichischen Polizei
       erzählt. Selbst versucht A. diese Darstellung inzwischen zu vermeiden, er
       liefert aber auch keine neue. „Ich hab da einige Schwierigkeiten damit“,
       sagte der Vorsitzende Richter Koller am Dienstag der vergangenen Woche, als
       das siebenminütige Donnerwetter über dem Gerichtssaal niedergeht.
       Vielleicht sei es ja so gewesen, aber er finde es „nicht so plausibel“.
       Ebenso leuchte ihm nicht ein, „dass man die Waffe dann vergisst und die
       weiter in der Jacke hat“.
       
       Gerne und ausführlich redet Franco A. vor Gericht über Dinge, die mit dem
       Fall höchstens indirekt zu tun haben, etwa darüber, dass CDU und CSU ihre
       flüchtlingspolitischen Versprechen nicht umgesetzt hätten.
       
       Auch von seinem Doppelleben als Flüchtling hat er ausführlich erzählt. Wie
       er sich eine Geschichte von einem französischsprachigen Syrer
       zusammengoogelte, der in seinem Mikrokosmos selten Arabisch sprach. Franco
       A. spricht fließend Französisch, weil er für seine Offiziersausbildung
       mehrere Jahre in Frankreich war, und er hat dort auch ein bisschen Arabisch
       gelernt. Es habe aber nie tiefer gehende Nachfragen gegeben. So klingt es
       auch in der Tonaufnahme seiner Anhörung beim Bundesamt für Migration und
       Flüchtlinge, die A. angefertigt hat und die im Gericht abgespielt wird Und
       so schlüpfte A. regelmäßig in diese Rolle, nahm seinen Flüchtlingsrucksack
       mit Dokumenten, Klamotten und Smartphone und fuhr nach Bayern, wo ihm eine
       Unterkunft zugeteilt worden war. Er habe das deshalb so lange gemacht, sagt
       A., weil der Schutzstatus erst im Januar 2017 rechtskräftig wurde – kurz
       bevor seine Pistole im Wiener Flughafen gefunden wird. Nachdem Franco A.
       dort festgenommen wird, darf er zunächst wieder gehen. Im April 2017 wird
       er dann unter Terrorverdacht verhaftet und sitzt mehrere Monate in
       Untersuchungshaft.
       
       Zu seiner Person will Franco A. zunächst nichts sagen. Aber dann macht er
       es doch, berichtet von seiner Zeit an der Militärakademie Saint-Cyr in
       Frankreich, von der Ausbildung in den Alpen bis zum Dschungelkampf in
       Französisch-Guyana, wie sie zu Feierlichkeiten in der Schuluniform nach
       Paris fuhren und was er bei Studienaufenthalten in England erlebte. „Welche
       besonderen militärischen Fähigkeiten hat jemand, der diese Ausbildung
       gemacht hat?“, fragt Richter Koller. „Ich bin militärischer Laie.“
       
       ## Geschickte Vorgehensweise des Richters
       
       Da antwortet Franco A. gerne, wie ein Sachverständiger. Ein
       Kommandolehrgang sei Teil der Ausbildung gewesen, er habe Nahkampf gelernt
       und wie man Kommandoaktionen plane, Hinterhalte und Handstreiche. „Können
       Sie das mit dem Hinterhalt noch mal erklären?“, fragt der Richter.
       
       Dass Franco A.s Strategie immer weniger verfängt, liegt auch an der
       geschickten Vorgehensweise des Richters. Christoph Koller drängt nicht und
       bleibt zuvorkommend. „Wenn wir über die Tatsachen einig sind, hören wir uns
       gerne auch ihre Motivlage an“, sagt er einmal. „Ist doch schön, dass wir so
       ins Gespräch kommen.“ Zwischendurch schmeichelt er Franco A. fast schon ein
       bisschen mit positiven Bemerkungen aus den Akten. Abiturnote: 1,5 und
       Studienabschluss als Zweitbester, „physisch gut drauf“.
       
       Sobald Franco A. ins Reden kommt, redet er so viel, dass er mitunter die
       Kontrolle zu verlieren scheint. Etwa als es um seine Masterarbeit geht, die
       ein Gutachter als einen „radikalnationalistischen, rassistischen Appell“
       bezeichnet hat. Er sagt, es sei ihm wichtig gewesen zu betonen, dass es bei
       Subversion „neben dem kulturellen Aspekt auch einen ethnischen Aspekt
       gibt“.
       
       Der Richter fragt nüchtern nach: „Sie sagen, Sie sind kein Rechtsextremist,
       Sie haben keine völkisch-nationalistische Haltung?“
       
       ## Irritiert bis zur Bockigkeit
       
       Nein, sagt Franco A., er habe auch das Individuelle im Blick.
       „Abstammungstechnisch“ gebe es schon Unterschiede zwischen den Menschen.
       Ein Rassist sei aber nur jemand, der allein auf dieser Grundlage Menschen
       und Sachverhalte einordne. „Das liegt mir fern. Aber das zu verleugnen
       liegt mir ebenso fern.“
       
       Seit jenem Dienstag, als der Richter sein Donnerwetter loslässt, kann
       Franco A. nicht mehr ungestört referieren. Er lässt sich unter dem Eindruck
       der Ermahnung tatsächlich länger ein – und gesteht, [4][dass er drei
       weitere Waffen illegal besessen hat]. Darunter ist ein Schnellfeuergewehr
       G3, das lange das Standardgewehr der Bundeswehr war. Die Bundesanwaltschaft
       wirft ihm zwar den Besitz dieser Waffen vor, sie wurden aber nicht
       gefunden.
       
       Richter Koller hakt nach, er fragt, woher er die Waffen hat, seit wann und
       wo gelagert. Mit seinen Einwänden wie dem, dass 75 Prozent der Munition
       „nicht letal“, also nicht tödlich gewesen sei, kann Franco A. sich keinen
       Raum mehr zur Selbstdarstellung verschaffen, und das irritiert ihn bis zur
       Bockigkeit. Als der Richter nicht lockerlässt, sagt Franco A., er habe den
       Besitz doch gestanden; von wem er die Waffen habe, sei doch wohl
       irrelevant.
       
       Danach liefert sich A. noch ein Wortduell mit der Vertreterin des
       Generalbundesanwalts, die selten etwas sagt. Franco A. möge doch Tatsachen
       vortragen, über deren Wichtigkeit entscheide das Gericht. Er, pampig:
       „Warum wird mir verwehrt, das zu sagen?“ Und: „Dann kann ich auch zu Hause
       bleiben“ – als sei das hier ein freiwilliger Debattierklub.
       
       ## Hart nachfragen, nicht mehr reden lassen
       
       Es kommt heraus, dass Franco A. diese Waffen spätestens im Sommer 2016
       besessen hat. Das ist entscheidend, weil er in jenem Sommer nach Berlin
       fährt, und zwar nach Mitte in die Tiefgarage der dort ansässigen Amadeu
       Antonio Stiftung. Die Stiftung setzt sich unter anderem gegen
       Rechtsextremismus und Rassismus ein. Ihre Vorsitzende Anetta Kahane ist
       eine Hassfigur in rechtsextremen Kreisen, sie erhält regelmäßig
       Morddrohungen. Ihr Name steht neben denen anderer Politiker:innen wie
       Heiko Maas und Claudia Roth auf mehreren Zetteln und Seiten von
       Notizbüchern, die die Ermittler:innen bei Franco A. sichergestellt
       haben. Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass diese Personen als
       Anschlagsziele auserkoren wurden. Franco A. bleibt bei seiner Darstellung,
       er habe das Gebäude aufgesucht, um mit Anetta Kahane zu reden, und seine
       Waffen habe er in Berlin nicht dabeigehabt.
       
       Was Franco A. nicht verraten will: Wo sind diese Waffen jetzt? Wer hat sie?
       Er sagt nur, er sei sie losgeworden.
       
       Die Munition und Sprengkörper wurden bei einem Kumpel von ihm gefunden,
       Mathias F., der deswegen bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
       wurde. Er sollte an diesem Donnerstag aussagen, aber die Zeit ist zu knapp.
       Auch [5][Maximilian T. ist als Zeuge geladen], ein Bundeswehrkamerad von
       Franco A. und der Bruder seiner Lebensgefährtin. Er war gemeinsam mit
       Franco A. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
       verdächtigt. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Weil er sich selbst
       belasten könnte, darf er zu fast allem, was den Tatvorwurf gegen Franco A.
       betrifft, die Aussage verweigern. Eine Frage nur stellt ihm der Vertreter
       des Generalbundesanwalts: Gab es ein Gespräch zwischen T. und Franco A. bei
       dem dieser gesagt hat, das deutsche Sozialsystem sei „durch unzureichend
       integrierte Einwanderer geschwächt“? So habe T. das dem Militärgeheimdienst
       MAD erzählt. T. sagt, er könne sich an so etwas nicht erinnern.
       
       Hart nachfragen, nicht mehr reden lassen. Franco A. scheint mit der neuen
       Linie des Gerichts schwer umgehen zu können. Er wird blass, und sein
       Gesicht verkrampft sich, wenn er solche Ansagen vom Vorsitzenden Richter
       bekommt, aber spätestens beim nächsten Termin redet er wieder wie am Anfang
       von sich – als einem kritischen Geist, aber harmlos.
       
       ## Nach einer Pause wird Franco A. ganz still
       
       Dass diese Strategie vielleicht nicht fruchtet, haben auch seine Anwälte
       erkannt, immer wieder reden sie auf ihn ein. Nach der richterlichen
       Ermahnung am Dienstag nimmt sich einer seiner Verteidiger Franco A. auf dem
       Hof zur Brust, über eine Stunde lang. Einen Satz sagt er so laut, dass ihn
       alle hören können, die diese Szene beobachten: „Das interessiert hier aber
       niemanden.“
       
       Vielleicht haben die Anwälte bis zu diesem Tag mit mehr Entgegenkommen von
       Christoph Koller gerechnet. Denn der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts,
       dem er damals schon angehörte, lehnte im Sommer 2018 das Ansinnen des
       Generalbundesanwalts ab, gegen Franco A. wegen der Vorbereitung einer
       schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu verhandeln. Ein Kernargument:
       Franco A. habe so viele Monate Zeit für die Planung gehabt und doch keine
       Tat begangen. Der Bundesgerichtshof ließ diese Anklage dann doch zu.
       Mehrfach betonte der Vorsitzende Richter Koller im jetzigen Verfahren, dass
       Zeit vergangen sei und er nun aufklären wolle.
       
       Womöglich haben Franco A.s Verteidiger den Effekt des Mordes am Kasseler
       Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf die Perspektive der
       Richter:innen unterschätzt. Da ließ sich der Täter sogar mehrere Jahre
       Zeit, bevor er zuschlug. Vier der Richter:innen, die im Fall Franco A.
       entscheiden, sind dieselben wie im Lübcke-Prozess, der damalige Vorsitzende
       ist inzwischen in Pension.
       
       Am Dienstag dieser Woche sitzt Franco A. wieder im Gerichtssaal. Es geht um
       Motorräder, Orte, Namen und Waffen, er soll das Gekrakel auf seinen Zetteln
       erklären. Warum steht das Wort „Schrotflinte“ auf dem gleichen Blatt wie
       die Namen von Anetta Kahane und Heiko Maas? Wieso tauchen diese und weitere
       Namen auf mehreren Blättern auf? Was bedeuten Sätze wie: „Wir befinden uns
       an einem Punkt, an dem wir noch nicht handeln können, wie wir es wollen“?
       Franco A. erzählt gern und lang, wann er angeblich welches Motorrad wohin
       gefahren hat und dass er sich eine alte Flinte auf einem bekannten
       Flohmarkt im Berliner Bezirk Friedrichshain kaufen wollte, aber ihm 200
       Euro zu teuer waren. Er erinnert sich an kleinste Details. Eigentlich soll
       eine Richterin aus den Blättern vorlesen, aber Franco A. redet immer wieder
       dazwischen. Als das Gericht ihm eine Pause einräumt, damit er mit seinen
       Anwälten beraten kann, sagt er: „In der Regel brauche ich das nicht.“
       Spätestens hier stellt sich die Frage, welchen Zugang die beiden
       Verteidiger eigentlich noch zu ihrem Mandanten haben.
       
       Nach dieser Pause wird Franco A. dann allerdings ganz still. Er reißt sich
       jetzt auch nicht mehr darum, Notizen vorzulesen, in denen es heißt: „Roth
       lokalisieren“, „Antifa Gruppe“, „Granate, Asylant, werfen lassen, filmen“,
       „Secret Relationships Blacks and Jews“ und „Polizeifunk abhören, René“.
       
       ## Der Zettel mit Ursula Haverbeck
       
       Seine Erklärungen für solche Sätze sind fahrig. Claudia Roth habe er in den
       sozialen Medien lokalisieren wollen, weil sie irgendwo gesagt habe,
       Deutschland möge verrecken. Das sei nicht angemessen für eine Politikerin,
       die dieses Land vertreten wolle. Zu all den Namen linker und grüner
       Politiker:innen auf den Zetteln habe er nur recherchieren wollen. Das
       mit dem Asylbewerber und der Granate sei eine Filmidee gewesen, sagt Franco
       A. Und dieser René sei ein Ruderkumpel von ihm, der kenne sich besser als
       er mit Tontechnik aus. „Diese Idee mit dem Film kann ich mir nicht so
       richtig vorstellen“, sagt Richter Koller.
       
       Er sich auch nicht, antwortet Franco A.
       
       Dann kommt der Zettel mit Ursula Haverbeck. Die ist eine der ältesten und
       bekanntesten Holocaustleugnerinnen in Deutschland, eine Ikone der
       rechtsextremen Szene. Sie wurde mehrfach zu Geldstrafen verurteilt und saß
       mehr als zwei Jahre im Gefängnis. Auf dem Blatt steht neben Notizen zu
       einer Bank und zur Zerstörung eines „Rothschild-Steins“ in Frankfurt am
       Main der Satz: „Frau Haverbeck ins Gefängnis, dann Befreiungsaktion“. Ob er
       denn wisse, wer diese Frau sei, fragt Richter Koller.
       
       „Das ist eine alte Frau, die zum Holocaust eine eigene Ansicht hat und
       deswegen öfter mit dem Strafrecht in Kontakt kommt“, antwortet Franco A. –
       „Eine Holocaustleugnerin?“, fragt Koller. – „So kann man das sagen.“
       
       Der Richter fragt, ob man zu einer historischen Tatsache eine andere
       Meinung haben könne.
       
       Tatsachen seinen natürlich Tatsachen, erwidert Franco A., aber man könne
       doch zu Tatsachen abweichende Meinungen haben. Zum Beispiel bei Napoleon.
       Dann sagt er noch, er habe für die Befreiung von Frau Haverbeck gar nicht
       die Mittel.
       
       ## Der Prozess geht weiter
       
       Zudem möchte er lieber über die auf dem Blatt Papier erwähnte Bank reden,
       weil er da nämlich in eine stabilere Währung investieren wollte. Was mit
       dem „Rothschild-Stein“ und dessen Zerstörung gemeint sei, wisse er auch
       nicht so genau, das sei so lange her, er könne sich da nicht erinnern.
       
       „Sie machen hier sehr wortreiche Ausführungen zu randständigen Details“,
       sagt einer der Richter, „aber zu den markanten Dingen haben Sie keine
       Erinnerung. Wissen Sie, was für ein Bild das auf sie wirft?“
       
       Die Verhandlung wird also noch lange weitergehen. Eigentlich sollte Mitte
       August Schluss sein, aber Richter Koller hat am Donnerstag neue Termine
       bekannt gegeben. Der Prozess dauert mindestens bis Ende Oktober.
       
       19 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
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