# taz.de -- Bremer Bamf-Ankläger wirkt beim Bund: Skandal-Erfinder im Asyl
       
       > Staatsanwalt Johannes F. hat im Bamf-Verfahren ermittelt. Derzeit hilft
       > er bei der Bundesanwaltschaft aus – in politisch brisanter Mission.
       
 (IMG) Bild: Hier macht Johannes F. jetzt in Terror: Der Sitz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe
       
       BREMEN taz | Laut Bundesregierung ist der Bremer Staatsanwalt Johannes F.
       derzeit in der Terrorismusbekämpfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter
       eingesetzt. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage [1][der
       Bundestagsabgeordneten Martina Renner] (Die Linke) hervor. Sie hatte sich
       nach dem Verbleib des an die Bundesanwaltschaft delegierten Dezernenten
       erkundigt.
       
       „Mehr als fragwürdig“ nannte Renner diese Verwendung. Denn immerhin ist
       Johannes F. infolge seines Wirkens im vermeintlichen Skandal um das
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) selbst [2][als Beschuldigter
       Gegenstand von Ermittlungen].
       
       Die Bundesanwaltschaft müsse sich unabhängig von der Unschuldsvermutung
       fragen, ob er unter dieser Voraussetzung „in sensiblen Bereichen wie
       Terrorismus“ einzusetzen sei, sagte Renner der taz.
       
       Hinzu kommt: Seine Bamf-Ermittlungen wecken auch fachliche Zweifel an der
       juristischen Eignung des Johannes F. So hatte er die Anklageschrift
       verfasst, [3][die das Landgericht im Herbst 2020 großteils kassierte.]
       Einige der aufgeführten Bezichtigungen bezeichnete es im
       Zulassungsbeschluss, der nur rund einem Zehntel der Vorwürfe
       Verhandlungsreife zugestand, als „gänzlich fernliegend“.
       
       ## Empfinden als Maßstab
       
       Andere erwiesen sich als „denklogisch ausgeschlossen“. Was Johannes F. als
       Beweismittel auftischte, sei teils ohne juristische Bedeutung. Auch seinen
       Plan wies es zurück, Gesetze aus anderen Bereichen analog anzuwenden, um
       legales Handeln von Ulrike B. dort zu bestrafen, wo Johannes F. es zu
       bestrafen wünschte.
       
       Für ihn liege F.s Vorgehen „nahe beim gesunden Volksempfinden als Maßstab“,
       monierte der Verteidiger des Hildesheimer Asylrechtsanwalts Irfan Ç. im
       Schlussplädoyer zum Bamf-Prozess. Im Namen des [4][gesunden
       Volksempfindens] urteilten NS-Gerichte.
       
       Indizien nähren zudem den Verdacht, Johannes F. habe im Bamf-Verfahren und
       seiner eigenmächtigen Pressearbeit eine politische Agenda verfolgt. So
       fanden in den Akten keine Ermittlungsbemühungen gegen Anwält*innen ohne
       Migrationshintergrund Niederschlag – obwohl gegen einige, wie den Ex-Mann
       von Ulrike B., dieselben Vorwürfe erhoben wurden wie gegen in der Türkei
       geborene Juristen, die angeklagt wurden.
       
       25 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Nach-dem-Bamf-Skandal/!5769117
 (DIR) [2] /Nach-dem-Bamf-Skandal/!5769117
 (DIR) [3] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/bamf-bremen-skandal-103.html
 (DIR) [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Gesundes_Volksempfinden
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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