# taz.de -- Polizist agiert in eigener Sache: Verdächtiger Polizeieinsatz
       
       > Auto zugeparkt: Ein Fahrzeughalter nimmt die Sache selbst in die Hand.
       > Das kann er, weil er Polizist ist. Er darf das aber nicht – eigentlich.
       
 (IMG) Bild: Wie ein Nummernschild (und zwei Pkw) zum Bestandteil einer absurden Geschichte wird …
       
       An einem Sonntagvormittag Anfang Februar stehen zwei Polizisten, ein
       Beamter und eine Beamtin, vor der Wohnungstür von Anja Arnold (Name
       geändert). Es geht um ihr Auto, in der Nacht geparkt auf einer nahen
       Brücke. Konkretes vorzuwerfen hat man der 32-jährigen Ägyptologin nicht,
       aber an dem Sonntagvormittag nimmt eine Geschichte ihren Lauf, die absurder
       nicht sein könnte.
       
       Die Polizeipressestelle beschreibt das Kerngeschehen auf Nachfrage der taz
       so: Am Sonntag, den 2. Februar 2020, in den Vormittagsstunden hätten zwei
       Beamte einer Funkstreife eine Fahrzeughalterin in deren Wohnung in der
       Schöneberger Hochkirchstraße aufgesucht. Der Grund: Verdacht einer
       Ordnungswidrigkeit. Das Fahrzeug der Frau sei auf der nahe gelegenen
       Monumentenbrücke so abgestellt gewesen, dass das dahinterstehende Fahrzeug
       „behindert“ worden sei.
       
       Der Beamte und die Beamtin gehörten zum Kreuzberger Abschnitt 53. Sie
       hätten die Fahrzeughalterin „gebeten“, ihr Auto wegzufahren, um die
       Behinderung abzustellen. Das sei dann geschehen. „Das Gespräch war sachlich
       und höflich“, so die Auskunft der Pressestelle, die sich auf die Angaben
       der eingesetzten Kolleg:innen beruft.
       
       Anja Arnold dagegen erzählt es so: Gegen 10.20 Uhr klingelte es. Ihr Mann
       öffnete die Tür. Davor zwei Polizisten, ein Mann und eine Frau. „Er so
       Mitte 40, sie vielleicht Ende 20.“ Ihr Mann habe sie geweckt, sie sei an
       dem Abend spät heimgekommen von einem Spieleabend mit Freunden. Mit der
       schlafenden sechsjährigen Tochter auf dem Beifahrersitz war sie in der
       Nacht im Viertel herumgekurvt auf der Suche nach einem Parkplatz, habe
       schließlich einen genommen, an dem sie erst vorbeigefahren war. Ein
       regulärer Parkplatz, aber direkt vor einem Pkw mit halb abgerissenem
       Nummernschild, das schon seit einigen Tagen so versehrt dastand.
       
       ## Einzuhaltender Mindestabstand!?
       
       „Haben Sie gestern Ihr Auto geparkt?“, habe nun der Polizist an der Tür
       gefragt. „Ist Ihnen da nichts aufgefallen?“ Arnold dachte sofort an das
       Nummernschild und dass sie ihr das nun vielleicht anhängen wollten, mitsamt
       Fahrerflucht. Sie dachte an den Führerschein, den sie dringend braucht,
       weil sie die kranke Oma 400 Kilometer entfernt pflegt. „Aber das Auto steht
       schon seit einigen Tagen so da!“ – „Ja, das wissen wir“, habe der Polizist
       gesagt. Arnold war erleichtert, vorerst.
       
       Sie habe aber den Mindestabstand nicht eingehalten, so der Polizist. Es
       gibt keinen einzuhaltenden Mindestabstand zu anderen parkenden Autos, meint
       sich Arnold zu erinnern. Aber dieser Polizist, der da gewartet habe, mit
       der Hand an seiner Waffe, habe sie verunsichert. „Muss ich jetzt umparken?“
       – Der Polizist habe in die Hände geklatscht, „Mitkommen!“ Arnold habe sich
       Mantel und Kopftuch übergeworfen, die Tasche mit Papieren und Autoschlüssel
       geschnappt.
       
       „So wie Sie hier stehen, müssen sie gegen das Auto gefahren sein“, habe der
       Polizist behauptet, als sie alle drei neben den Fahrzeug mit dem kaputten
       Nummernschild standen. Arnold habe nicht verstanden, was er von ihr wollte.
       Er wusste doch, dass sie das nicht war. Der Polizist sei laut geworden:
       „Wenn Sie so parken, was ist das dann?“ Arnold verstand immer noch nicht …
       „Eine Unverschämtheit ist das“, habe der Polizist geschrien. Er wolle jetzt
       sehen, wie sie hier ausparke. Die Polizistin habe stumm danebengestanden.
       „Mir war da schon klar, dass irgendwas gehörig schief lief“, sagt Arnold
       später. Aber sie habe in dem Moment einfach getan, was der Polizist wollte,
       um schnell rauszukommen aus der Situation.
       
       Was Arnold die ganze Zeit nicht weiß: Das Fahrzeug mit dem defekten
       Nummernschild gehört ebenjenem Polizisten, der vor Ort das Kommando führt.
       Die Polizeipressestelle bestätigt das auf taz-Nachfrage. Scheibchenweise
       kommt es heraus: Zunächst ist von dem Privat-Pkw „eines Polizeibeamten“ die
       Rede. Der habe an dem Sonntagmorgen mit dem Rad zum Dienst fahren müssen,
       weil ein Fahrzeug so dicht an seinem stand. Nach nochmaliger Rückfrage beim
       Abschnitt 53 bestätigt der Polizeisprecher dann: Ja, der an dem Einsatz
       beteiligte Beamte war der zum Dienst geradelte Autoeigentümer. Die
       Verhandlungen mit der Fahrzeughalterin habe aber „überwiegend seine
       Kollegin geführt“, so der Pressesprecher.
       
       ## Es wird noch absurder
       
       Tatsächlich ist es Amtsträgern gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften
       untersagt, in eigener Sache tätig werden. Das heißt: Der Beamte hätte weder
       eine Halterabfrage veranlassen dürfen, noch hätte er die Halterin aufsuchen
       dürfen. Selbst, wenn er bei dem Einsatz nur stumm daneben gestanden hätte –
       er hätte gegen die Vorschriften verstoßen.
       
       Aber es wird noch absurder. Den Fortgang der Geschichte schildert Anja
       Arnold so: Trotz zitternder Hände sei sie in mehreren Zügen aus der engen
       Lücke rangiert. „Da sind sie doch schon wieder dagegen gefahren“, habe der
       Polizist behauptet. Und, als ihn seine Kollegin überrascht angesehen habe,
       ein „fast“ hinzugefügt. Arnold habe nun halb auf dem Radweg gestanden.
       
       „Was gedenken Sie nun zu tun?“, habe der Polizist gefragt. Sie sollte wohl
       wegfahren, weil sie ja auf dem Radweg steht, habe Arnold ihm erwidert. „Sie
       wollen jetzt also wegfahren?“ Wieder habe der Polizist die Hand an die
       Waffe gelegt, schließlich auf das Nummernschild gezeigt: „Das müssen Sie
       jetzt festschrauben.“ Sie könne doch nicht das Nummernschild an einem
       fremden Auto reparieren, das sie gar nicht beschädigt habe, so Arnold.
       
       „Hinknien“, habe der Polizist daraufhin geschrien. „Sie machen das jetzt
       fest.“ Und dann, erzählt Arnold weiter, habe sie sich tatsächlich
       hingekniet, mit bloßen Händen versucht, die letzte verbliebene Schraube an
       dem Nummernschild zu lösen, um es neu zu befestigen. Als das nicht ging,
       habe sie der Beamte veranlasst, einen Schraubenzieher aus ihrem Auto zu
       holen. In einer quälend langen Prozedur habe sie das fremde Nummernschild
       schließlich befestigt. „Ich habe wie wild gezittert.“
       
       ## Und noch einmal, aber lauter
       
       Doch auch danach sei der Polizist nicht zufrieden gewesen. „Was sagen Sie
       jetzt dazu?“ Wieder wusste Arnold nicht, was sie antworten soll. „Gucken
       Sie mich an, wenn ich mit Ihnen rede“, habe der Polizist geschrien. Und sie
       schließlich nachsprechen lassen: „Ich habe einen Fehler gemacht, es tut mir
       leid, ich mache es nie wieder“. Und noch einmal, im ganzen Satz. Und noch
       einmal, aber lauter. „Es geht doch.“
       
       Dann seien er und seine Kollegin unvermittelt in den Streifenwagen
       gestiegen und weggefahren. „Einen schönen Tag noch“, habe die Polizistin
       gesagt. Es seien die einzigen Worte, die sie während des ganzen Einsatzes
       gesprochen habe. Als Arnold schließlich, gegen 12 Uhr, wieder nach Hause
       kam, sei sie kreidebleich gewesen. „Was ist dir denn passiert“, habe ihr
       Mann gefragt.
       
       Die Polizeipressestelle bestätigt auf Nachfrage: Ja, das Nummernschild des
       Kollegen „hing wohl runter“. Die Frau sei beim Ausparken „wohl noch mal
       dagegen gekommen“. Der Pkw des Beamten sei aber schon etwas älter, ein
       Schaden scheine nicht entstanden zu sein. Der Kollege habe weder eine
       Unfallanzeige noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen einer
       Verkehrsbehinderung erstattet. Das Thema sei aus seiner Sicht erledigt.
       „Das Gespräch war sachlich und höflich.“
       
       ## Tatverdacht einer Nötigung?
       
       Die Schilderungen Arnolds legen dagegen den Tatverdacht einer Nötigung
       nahe. Ein Polizist, der eine Autoreparatur und unterwürfiges Verhalten als
       Gegenzug für den Verzicht auf eine Anzeige verlangt – das könnte außerdem
       auf einen Bestechlichkeitsvorsatz schließen lassen.
       
       Arnold hat inzwischen mit Unterstützung der Beratungsstelle Reachout
       Strafanzeige gestellt, in ihrem Kiez sucht sie nach Zeug:innen des
       Vorfalls. Den Autofahrer im weißen Pkw und die Frau mit dem Kinderwagen zum
       Beispiel, die zufällig vorbeigekommen und die Polizist:innen angesprochen
       hätten. Ein Mann, der das kaputte Nummernschild schon vor dem Vorfall
       bemerkt hatte, soll sich bereits gemeldet haben.
       
       „Für mich ist es wichtig, jetzt etwas zu tun“, sagt Arnold. „Weil ich es in
       dem Moment nicht konnte.“ Von der taz mit der Nachricht konfrontiert, dass
       der Beamte der Fahrzeugeigentümer war, ringt sie nach Luft. „Das kann doch
       nicht wahr sein!“
       
       Im Moment steht hier Aussage gegen Aussage. Die taz kann nicht klären, wer
       hinsichtlich der einzelnen Vorwürfe die Wahrheit sagt. Es sollte aber
       dringliche Aufgabe der Disziplinarvorgesetzten der beiden Beamten und der
       Staatsanwaltschaft sein, dies zu tun.
       
       25 Feb 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Manuela Heim
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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