# taz.de -- Verhältnis von Polizei und Medien: Leben sie in derselben Republik?
       
       > Der deutsche Presserat hat eine Aktualisierung der „Spielregeln“ zwischen
       > Polizei und Medien vorgelegt. Ein Jammer, dass das nötig ist.
       
 (IMG) Bild: Polizeieinsatz in Berlin
       
       Die Beziehung von Medien und Polizei ist kompliziert. Deshalb gibt es die
       „Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei zur Vermeidung von
       Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien
       Ausübung der Berichterstattung“. Das ist deswegen so bürokratisch
       formuliert, weil die Innenminister*innen der Länder als – Achtung,
       Genderfalle – oberster Dienstherr der Polizei alles absegnen müssen.
       
       Jetzt hat der [1][Deutsche Presserat], der bei diesen Verhaltensgrundsätzen
       die Medienseite vertritt, eine Aktualisierung vorgelegt. Denn das Ganze ist
       noch auf dem Stand der mittleren 1990er Jahre – und somit überholt.
       Kommende Woche tagen die Innenminister*innen der Länder. Sie beraten
       hoffentlich über das neue Papier, das zeigt, wie verfahren die Lage ist.
       
       In der Fassung von 1993 heißt es nämlich, beide Seiten könnten schon mal
       aneinanderrasseln und da sollen eben die gemeinsamen Spielregeln helfen. In
       der aktualisierten Fassung steht jetzt: Die Polizei „berücksichtigt, dass
       Journalistinnen und Journalisten und andere Medienschaffende einen durch
       Artikel 5 des Grundgesetzes […] verbürgten Anspruch auf staatlichen Schutz
       der freien Berichterstattung und Information haben und die Presse- und
       Rundfunkfreiheit auch in ihrer praktischen Umsetzung für die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung wesentlich und unentbehrlich ist“.
       
       In was für einer Republik leben wir eigentlich, dass so etwas ausdrücklich
       aufgeschrieben werden muss? Leider in einer, bei der mittlerweile nach fast
       jeder Coronademo Medienmenschen von Übergriffen der Demonstrierenden auf
       sie [2][und von mangelnder Unterstützung durch die Polizei berichten]. Und
       das reicht vom fehlenden Verständnis für die Rolle der Medien bis zur
       krassen Behinderung der journalistischen Arbeit.
       
       Deswegen steht im Neuentwurf jetzt auch ein Passus, dass die Polizei „den
       persönlichen Schutz der Medienschaffenden vor Bedrohung und körperlichen
       Angriffen“ zu gewährleisten und „die freie Berichterstattung“ zu sichern
       habe. Sollte das tatsächlich nicht mehr selbstverständlich sein? Zumindest
       einige Beispiele der letzten Wochen weisen darauf hin – [3][in Sachsen],
       Berlin und anderswo.
       
       Früher hieß es im Kinderreim „Eins, zwei, Polizei / Drei vier, Grenadier /
       Fünf, sechs, alte Hex / Sieben, acht, gute Nacht“. Damit „gute Nacht“ nicht
       länger das Verhältnis von Polizei und Medien beschreibt, sei noch ein Satz
       zitiert. Er steht so im alten wie im neuen Grundsatzpapier des Presserats:
       „Unmittelbare Gespräche sind erfahrungsgemäß geeignet, Missverständnissen
       vorzubeugen.“ In diesem Sinne ab in die Eckkneipe oder zu Aschingers oder
       wie das heute heißt. Klappt bei „Babylon Berlin“ und Gereon Rath doch auch.
       
       3 Dec 2020
       
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