# taz.de -- Stornierungen wegen Corona: Flug abgesagt, Geld behalten
       
       > Hunderttausende Kund*innen warten noch auf Erstattungen für Flüge, die
       > wegen Corona abgesagt wurden. Die Konzerne lassen die Betroffenen
       > auflaufen.
       
 (IMG) Bild: Viele Kund*innen warten noch auf Rückerstattung für Flüge, die wegen Corona ausgefallen sind
       
       Berlin taz | Es ist wie bei David gegen Goliath: Die Berlinerin Úrsula
       Ávalos hatte bei Air France-KLM für den 25. März einen Flug zu ihrer
       Familie in Costa Rica gebucht. Er fand nie statt – wegen der
       Corona-Beschränkungen. Seit sieben Monaten weigerte sich der Konzern,
       Ávalos das Geld zurückzuzahlen: insgesamt 2.200 Euro für sie und ihre
       beiden Kinder. „Air France hat sich einfach taubgestellt“, sagt die
       taz-Leserin.
       
       So wie Ávalos ging es Millionen Kund:innen von Fluggesellschaften in
       Deutschland. Über 135.000-mal wurde ein [1][Musterbrief, mit dem die
       Kostenerstattung eingefordert werden kann, auf der Website der
       Verbraucherzentrale] seit März 2020 aufgerufen. Doch die Reisenden werden
       oft hingehalten. „Das Buchungsportal Opodo, bei dem ich die Tickets gekauft
       habe, hat fünf Tage lang nicht auf meine Bitte um Erstattung reagiert“,
       erzählt Ávalos.
       
       Dann bat Opodo um Rückruf, „damit wir gemeinsam die beste Lösung für Sie
       finden können“. Sie habe „natürlich mehrmals angerufen, aber konnte mit
       niemandem sprechen“, sagt die Berlinerin.
       
       Dann schrieb ihr das Buchungsportal, die meisten Airlines würden keine
       Bargeldrückerstattungen anbieten. Per Klick in der E-Mail solle man die
       Bereitschaft, einen Gutschein zu erhalten, bestätigen. Eine andere
       Möglichkeit ließ die Nachricht nicht. Ein Gutschein ist für Ávalos
       angesichts der anhaltenden Pandemie aber keine Option: „Ich weiß nicht,
       wann ich wieder nach Costa Rica fliegen kann. Die Coronalage dort ist viel
       schlimmer als in Deutschland.“
       
       ## Eigentlich hilft EU-Recht
       
       Im Mai schaltete sie einen Anwalt ein. Auf dessen Schreiben bot Air
       France-KLM einen ein Jahr gültigen Gutschein an. Außerdem solle Ávalos das
       Buchungsportal kontaktieren, da „die Buchung nicht auf unserer Website
       getätigt wurde“. Air France war mit acht weiteren Airlines
       Gründungsgesellschafterin von Opodo, hat sich aber mittlerweile
       zurückgezogen.
       
       Eigentlich, sagt Jurist Philipp Kadelbach, der mit seinem Onlineportal
       „flightright“ gegen Provision Fluggäste vertritt, hätten die Kund:innen das
       EU-Recht auf ihrer Seite: Die Fluggastrechteverordnung verpflichte die
       Unternehmen, bei Ausfällen das Geld binnen sieben Tagen zurückzuzahlen. Das
       sei ein „starkes Verbraucherschutzgesetz“.
       
       Aber die Airlines würden Prozesse in die Länge ziehen, auch schon vor
       Corona. Häufig würden damit „Prozesskosten erst in den nächsten
       Jahresabschluss“ fallen, Kadelbach spricht von „Finanzkosmetik“.
       
       ## Verbraucherzentrale mahnt Airline ab
       
       Nach Jahren des Wachstums sei die „Zukunft für die Airlines ungewiss“,
       liquide Mittel halte man gerne „so lange wie möglich fest“. Und
       wahrscheinlich setzten die Konzerne auch darauf, dass viele Kunden einfach
       irgendwann aufgeben. Es scheint, so der Jurist, als ob Reisende, die direkt
       bei Airlines gebucht haben, privilegiert behandelt würden.
       
       Für das reine Angebot von Gutscheinen [2][mahnte die Verbraucherzentrale
       NRW Air France-KLM bereits im Mai ab:] Dies sei „in der
       Fluggastrechte-Verordnung nicht vorgesehen“. Daraufhin verpflichtete sich
       der Konzern, die Praxis einzustellen.
       
       Opodo äußerte sich auf eine Anfrage der taz nicht zu Rückerstattungen und
       zum Einzelfall von Ávalos. Jurist Kadelbach empfiehlt, die Airlines direkt
       zur Erstattung aufzufordern. Denn wer wie sie über ein Onlineportal gebucht
       hat, werde die Provision wohl nicht zurückbekommen.
       
       ## Auch Lufthansa reagiert schleppend
       
       Ähnlich schleppend handelt die Lufthansa: Als die deutsche Airline nicht
       auf Abmahnungen reagierte, [3][reichte die Verbraucherzentrale Klage beim
       Landgericht Köln ein]. Ziel: Damit soll erwirkt werden, dass die Lufthansa
       anstelle von Umbuchungen oder Gutscheinen Rückerstattungen anbietet. Die
       Hauptverhandlung ist für den 9. Dezember angesetzt.
       
       Da der Bund hier eingestiegen ist, steht die Fluggesellschaft besonders
       unter Druck: Immerhin sollen bis 19. Oktober mehr als 3,3 Milliarden Euro
       an über 7,6 Millionen Kund*innen ausbezahlt worden sein. Doch [4][600.000
       Erstattungen seien noch offen. Allerdings dürften] wegen des aktuellen
       Teillockdowns stetig neue hinzukommen. Und ganz zahnlos sind die Behörden
       offenbar nicht: Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat laut Handelsblatt in 21
       Fällen gegen Fluggesellschaften Bußgelder verhängt, die Ticketkosten von
       coronabedingt stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückbezahlt haben.
       
       Air France-KLM hat von Januar bis September [5][erst 2 Millionen Anträge
       bearbeitet und 1,1 Milliarden Euro erstattet]. Eine Anfrage der taz, wie
       viele Erstattungen noch ausstehen, ließ Air France-KLM offen. Auch zu
       Úrsula Ávalos äußerte sich das Unternehmen nicht. Nach den Anfragen der taz
       schrieb es schließlich doch, dass das Ticket erstattet werde – und das
       Honorar für den Anwalt. Unklar bleibt, ob Air France-KLM nur zahlen will,
       weil der Fall in die Öffentlichkeit kam.
       
       5 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief-Flug-annulliert.pdf
 (DIR) [2] http://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/fluggastrechte-lufthansa-und-air-france-abgemahnt-48052
 (DIR) [3] http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/luftfahrt-schleppende-ticketerstattung-verbraucherzentrale-verklagt-lufthansa/26224632.html?ticket=ST-4135178-P2yC1x36KudpKWsHotle-ap6
 (DIR) [4] https://www.lufthansa.com/de/de/stornierung-und-erstattung
 (DIR) [5] http://corporate.airfrance.com/en/press-release/book-your-trip-complete-confidence-air-france
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Ruhsert
       
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