# taz.de -- Reisestornierungen wegen Corona-Welle: Am besten nur mit „Flexi“-Option
       
       > Buchen, stornieren oder doch nicht? Die Omikron-Variante des Coronavirus
       > erschwert die Reiseplanung. Es drohen hohe Stornokosten.
       
 (IMG) Bild: Achtung, Omikron greift an von rechts!!!
       
       Berlin taz | Der begehrte Musikkurs mit Singen im Schwarzwald ist schon
       gebucht, Anfang März 2022 soll die schöne Gruppenreise für die Berlinerin
       stattfinden, eigentlich. Aber jetzt kommt Omikron, vielleicht steigen die
       [1][Corona]-Infektionszahlen bis März, dann würde auch [2][die
       Booster-Impfung] nur begrenzt helfen. Also vielleicht doch schnell
       stornieren, obwohl der Kurs stattfinden soll? „Der Veranstalter teilte mir
       mit, die Stornokosten müsse ich selbst tragen, falls sich kein Nachrücker
       findet“, berichtet die Berlinerin. Fast ein Drittel des Reisepreises würden
       als Stornokosten fällig.
       
       Die Warnungen vor Omikron und einer fünften Welle erzeugen Unbehagen bei
       denen, die Reisen für das Frühjahr 2022 schon gebucht haben und bei
       denjenigen, die normalerweise schon im Spätherbst oder Winter ihre Reisen
       für das kommende Jahr planen. „Im November haben wir weniger Buchungen in
       den [3][Reisebüros] und auf Online-Reiseportalen gesehen als noch im
       Oktober. Die Verunsicherung der Menschen führt fast automatisch zur
       Buchungszurückhaltung“, sagt Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen
       Reiseverbandes.
       
       Schäfer rät dazu, Pauschalreisen mit „Flex-Option“ zu buchen, also mit der
       Option, bis wenige Tage vor Reiseantritt kostenfrei umbuchen oder
       stornieren zu können, wenn angesichts der Infektionszahlen die Sorge
       wächst. Die Flex-Option ist entweder im Pauschalpaket eingeschlossen oder
       kostet meist etwas mehr.
       
       Auch das Reiseunternehmen TUI biete „mit dem Flex-Tarif Flexibilität für
       Flugpauschalreisen und Reisebausteine an“, erklärt Firmensprecherin Susanne
       Stünckel. Urlauber hätten damit die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Anreise
       weltweite Flugpauschalreisen gebührenfrei umzubuchen oder zu stornieren.
       Außerdem biete der Reisekonzern für viele Unterkünfte „Full Flex
       Hotelraten“ an. Hier kann der Kunde bis zum Anreisetag kostenfrei absagen.
       
       Für kleinere Veranstalter von Gruppenreisen wäre diese Flexibilität ein
       Problem. Bestimmte Gruppenreisen oder Kurse verlangen vom Veranstalter
       Vorleistungen, daher gibt es die „Flex-Option“ mit dem kostenfreien
       kurzfristigen Rücktritt für diese Reisen oft nicht. Hier gelten die
       normalen Stornobedingungen und ab drei Monaten vor Reiseantritt können
       Stornos etwa aus Angst vor Ansteckung für die Kund:innen teuer werden.
       
       „Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an“, sagt Lisa Högden von der
       Verbraucherzentrale Brandenburg, „aber die Angst vor einer Infektion allein
       berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt“. Auch die Verbraucherzentralen
       empfehlen Buchungen mit der Möglichkeit der kostenfreien Stornierung bis
       kurz vor Reiseantritt.
       
       Pauschalurlauber hatten in der Pandemie die Möglichkeit, ihre Reise
       kostenlos zu stornieren, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ am
       Urlaubsort die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigten. Die
       Juristi:nnen des ADAC warnen aber, dass sich das ändern könnte: „Ob nach
       über einem Jahr Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn
       ein Land/Gebiet nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet
       wird, ist bisher nicht gerichtlich geklärt,“ heißt es auf der
       Verbandshomepage. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bleibe
       aber „weiter ein Indiz dafür, dass Reisende kostenlos stornieren können“,
       sagt Högden.
       
       Für Individualurlauber ist es etwas komplizierter als für Pauschalreisende.
       Wenn ein Hotel aufgrund behördlicher Verbote in Deutschland gar keine
       Übernachtung anbieten darf, ist die Sache klar: Kann eine Leistung nicht
       erbracht werden, muss der Gast nichts bezahlen. Wer aber etwa direkt im
       Ausland oder über einen Online-Hotelvermittler individuell gebucht hat, für
       den „kommt ausländisches Recht zur Anwendung“, heißt es beim ADAC. Ob man
       dann kostenfrei stornieren kann, wenn etwa der Anbieter die Leistung nicht
       erbringt oder ob man gar bei einer Einreisesperre für bestimmte
       Nationalitäten von der Reise zurücktreten kann, hänge vom jeweiligen Land
       und von den Bedingungen des Anbieters ab, so der ADAC.
       
       19 Dec 2021
       
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