# taz.de -- Fluggastrechte in der EU: Transparentere Preise und schnellere Entschädigungen
       
       > Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue
       > Fluggastrechte. Diese sollen die Rechte von Verbrauchern weiter stärken.
       
 (IMG) Bild: Frust am Flughafen, die EU stärkt die am Boden verhafteten Flieger*innen
       
       dpa | Fluggesellschaften müssen ihre Gäste künftig bei Problemen schnell
       informieren, Entschädigungen innerhalb einer Frist auszahlen und dürfen
       manche Extragebühren nicht mehr erheben. Voraussichtlich ab Mitte 2027
       gelten in der Europäischen Union [1][neue Fluggastrechte].
       
       Die Minister der EU-Staaten haben die Änderung gebilligt, mit der unter
       anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und
       jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, [2][wenn ein Flug
       verspätet ist] oder ausfällt. Einige Anpassungen können aber auch zulasten
       von Verbrauchern gehen.
       
       ## Was künftig bei Verspätungen gilt
       
       Besonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und
       Staaten lange gestritten. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass
       Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung
       bekommen und weniger Geld als bisher.
       
       Die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch
       auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung
       hat.
       
       ## Entschädigung abhängig von Entfernung
       
       Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometer
       Entfernung) 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) 600 Euro (bei
       mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der
       EU stattfindet)
       
       Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange
       dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets,
       dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
       
       Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln zum
       Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen,
       Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern. Die
       Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar
       verursacht haben.
       
       Neu ist: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der
       Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie
       diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre
       Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft
       innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen,
       warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.
       
       Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch
       geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.
       
       ## Transparentere Preise
       
       Neu eingeführt wird unter anderem, dass beim Suchen Fluganbieter künftig
       standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen müssen. Das soll den
       Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für
       Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord
       verzichten.
       
       Bei Gebühren gilt ab 2027, dass Kinder unter 14 Jahren im Flugzeug neben
       ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung
       fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit
       Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung.
       
       Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos
       korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen
       Boardingpass ausdrucken.
       
       Bei Störungen muss künftig klarer formuliert sein, welche Ansprüche
       Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das
       Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf
       Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie
       ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind
       Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel
       untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht
       werden.
       
       Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst
       angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.
       
       Außerdem haben Fluggäste bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf,
       anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe
       dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar
       zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber
       vergleichbar sein – also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen
       Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge
       zu nehmen.
       
       ## Mehr Erstattungen möglich
       
       Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative
       anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans
       Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des
       ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt
       – bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst
       kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.
       
       Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss („Downgrade“), soll
       innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes
       erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis
       und der Entfernung.
       
       ## Neue Regeln für den Fall „No-show“
       
       Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon
       nicht antritt („No-show“), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf
       zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis
       manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere
       deshalb bewusst einen Teil nicht antreten – oder aber ohne Hintergedanken
       einen Flug ungewollt verpassen.
       
       Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von
       einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen,
       gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig
       soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem
       Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.
       
       ## Was sich außerdem bald ändern soll
       
       Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der
       Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von
       Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament
       bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit
       wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform.
       
       Geplant ist, dass ein einheitliches Formular eingeführt wird, mit dem
       Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Die
       Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen.
       Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere
       ihr Geld vollständig rückerstattet.
       
       Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht
       einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber auch um
       Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale Reisebüros, wenn sie
       die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung
       informiert haben.
       
       13 Jul 2026
       
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