# taz.de -- Fluggastrechte in der EU: Transparentere Preise und schnellere Entschädigungen
> Voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten in der Europäischen Union neue
> Fluggastrechte. Diese sollen die Rechte von Verbrauchern weiter stärken.
(IMG) Bild: Frust am Flughafen, die EU stärkt die am Boden verhafteten Flieger*innen
dpa | Fluggesellschaften müssen ihre Gäste künftig bei Problemen schnell
informieren, Entschädigungen innerhalb einer Frist auszahlen und dürfen
manche Extragebühren nicht mehr erheben. Voraussichtlich ab Mitte 2027
gelten in der Europäischen Union [1][neue Fluggastrechte].
Die Minister der EU-Staaten haben die Änderung gebilligt, mit der unter
anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und
jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, [2][wenn ein Flug
verspätet ist] oder ausfällt. Einige Anpassungen können aber auch zulasten
von Verbrauchern gehen.
## Was künftig bei Verspätungen gilt
Besonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und
Staaten lange gestritten. Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass
Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung
bekommen und weniger Geld als bisher.
Die Bedingungen bleiben nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch
auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung
hat.
## Entschädigung abhängig von Entfernung
Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei bis zu 1.500 Kilometer
Entfernung) 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) 600 Euro (bei
mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der
EU stattfindet)
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange
dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets,
dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln zum
Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen,
Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern. Die
Airline muss nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar
verursacht haben.
Neu ist: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der
Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie
diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, ihre
Ansprüche geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft
innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen,
warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.
Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch
geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.
## Transparentere Preise
Neu eingeführt wird unter anderem, dass beim Suchen Fluganbieter künftig
standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen müssen. Das soll den
Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für
Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord
verzichten.
Bei Gebühren gilt ab 2027, dass Kinder unter 14 Jahren im Flugzeug neben
ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung
fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung.
Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos
korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen
Boardingpass ausdrucken.
Bei Störungen muss künftig klarer formuliert sein, welche Ansprüche
Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das
Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf
Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie
ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind
Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel
untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht
werden.
Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst
angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.
Außerdem haben Fluggäste bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf,
anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe
dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar
zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber
vergleichbar sein – also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen
Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge
zu nehmen.
## Mehr Erstattungen möglich
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative
anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans
Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des
ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt
– bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst
kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.
Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss („Downgrade“), soll
innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes
erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis
und der Entfernung.
## Neue Regeln für den Fall „No-show“
Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon
nicht antritt („No-show“), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf
zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis
manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere
deshalb bewusst einen Teil nicht antreten – oder aber ohne Hintergedanken
einen Flug ungewollt verpassen.
Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates dann für alle Flüge, die von
einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen,
gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig
soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem
Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.
## Was sich außerdem bald ändern soll
Unabhängig davon haben sich Vertreter des Europaparlaments und der
Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von
Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament
bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit
wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform.
Geplant ist, dass ein einheitliches Formular eingeführt wird, mit dem
Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Die
Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen.
Künftig soll klar sein: Wird ein Flug annulliert, bekommen die Passagiere
ihr Geld vollständig rückerstattet.
Auch eine Vermittlungsgebühr darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht
einbehalten werden. Dabei geht es etwa um Online-Plattformen, aber auch um
Reisebüros. Ausgenommen sind davon demnach etwa lokale Reisebüros, wenn sie
die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgangs klar über diese Regelung
informiert haben.
13 Jul 2026
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