# taz.de -- Jurist über Fluggastrechte: „Nicht verschaukeln lassen“
       
       > Flightright fordert die Rechte von Fluggästen ein. Gründer Philipp
       > Kadelbach über das Fliegen und Ticketrückerstattungen während Corona.
       
 (IMG) Bild: Obacht: Bitte halten Sie auch beim Schimpfen am Schalter Sicherheitsabstand
       
       taz: Herr Kadelbach, Sie sind Jurist und Gründer von Flightright. Wissen
       Fluggäste über ihre Rechte Bescheid? 
       
       Philipp Kadelbach: Im Jahr 2010, als wir mit Flightright starteten, kannten
       die wenigsten ihre Rechte. Dann haben wir daraus ein Geschäftsmodell
       gemacht. Teil davon war, Fluggäste zu informieren, welche Rechte ihnen
       zustehen.
       
       Welche Rechte sind das? 
       
       Bei stornierten Flügen haben Fluggäste in jedem Fall das Recht auf
       Ticketrückerstattung. Unabhängig davon, aus welchem Grund der Flug
       storniert wurde, muss die Airline dem Verbraucher binnen sieben Tagen den
       Flugpreis zurücküberweisen. Wenn keine höhere Gewalt vorliegt und ein Flug
       storniert wird oder sich verspätet, entsteht zusätzlich ein Anspruch auf
       Entschädigung. Die bekommt der Fluggast obendrauf. Manche denken, dass sie
       bei einem Billigflug für 20 Euro nicht mehr als 20 Euro zurückbekommen. Ein
       Irrglaube. Sie können mehrere hundert Euro Entschädigung erhalten.
       
       Wie sieht es mit den Fluggastrechten während der Coronakrise aus? 
       
       Die Airlines haben am Anfang der Pandemie Flüge oft aus wirtschaftlichen
       Gründen storniert, weil ihre Maschinen nur zu 10 Prozent ausgelastet waren.
       Das hatte mit Corona zu tun, blieb aber ein wirtschaftlicher Grund. Die
       Airlines haben behauptet, das sei höhere Gewalt. Darum haben sie
       Entschädigungen oft verweigert.
       
       Das war am Anfang der Krise – und dann? 
       
       Als immer mehr Länder Einreisebeschränkungen erlassen haben, gab es einen
       harten Grund, wieso man nicht fliegen konnte. [1][Das hat sich am 15. Juni
       geändert]: Jetzt fangen Fluggesellschaften wieder an, ihr Angebot
       auszuweiten. Trotzdem könnten angebotene Flüge nicht ausgelastet sein – so
       kann es kurzfristig wieder zu Stornierungen aus wirtschaftlichen Gründen
       kommen. Dann kann es einen Anspruch auf Entschädigung geben. Aber hier
       entstehen rechtliche Grauzonen. Solche Fälle bringen wir vor die höchsten
       Gerichte.
       
       Und wie funktioniert die Ticketrückerstattung? 
       
       Dafür haben wir das Tool „Ticket Refund“ entwickelt, mit dem Verbraucher
       über uns den Kaufpreis von den Fluggesellschaften einfordern können. Vor
       der Pandemie zahlten die Airlines den Ticketpreis stornierter Flüge von
       sich aus zurück. Jetzt hält jeder an seinem Geld fest, obwohl es hier eine
       klare Bestimmung der EU-Fluggastrechteverordnung gibt. Dennoch zahlen fast
       alle Airlines derzeit keine Barerstattungen. In solchen Situationen sind
       wir da, zeigen unseren Kunden, dass man sich nicht verschaukeln lassen
       muss.
       
       Und was ist mit den Geschäftsreisenden? 
       
       Die Leute haben durch [2][die Zoomisierung] erfahren, dass Videokonferenzen
       funktionieren. Viele Unternehmen dampfen Geschäftsreisen ein. Das kann
       Airlines belasten und Insolvenzen zur Folge haben.
       
       Schlechte Aussichten für die Flugbranche? 
       
       Das Flugaufkommen wird sich erst 2022 stabilisieren. [3][Viele Leute werden
       auch im kommenden Jahr wenig Lust darauf haben, in engen Flugzeugen zu
       sitzen.]
       
       Worauf sollte man achten, wenn man dieses Jahr fliegt? 
       
       Wer jetzt bucht, sollte sich mit dem Insolvenzrisiko einiger Airlines
       auseinandersetzen. Denn kommt es zur Insolvenz, können selbst wir kein Geld
       für Verbraucher einfordern.
       
       21 Jun 2020
       
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