# taz.de -- Volksinitiative streitet mit Senat: SPD drückt sich vorm Enteignen
       
       > Seit einem Jahr prüft SPD-Innensenator Geisel das Volksbegehren „Deutsche
       > Wohnen enteignen“. Seine Behörde erhebt nun doch noch konkrete Einwände.
       
 (IMG) Bild: 70.000 dürfen kein Gesetz fordern: Innenverwaltung zweifelt Rechtmäßigkeit von Volks-Ini an
       
       Berlin taz | Es dürfte gekracht haben hinter den Kulissen: Bei den
       Verhandlungen zwischen der Innenverwaltung und Vertreter:innen des
       Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ am Freitagvormittag hat
       die von Andreas Geisel (SPD) geführte Behörde die Rechtmäßigkeit des
       Beschlusstextes der Initiative in Frage gestellt. Das berichtete Kalle
       Kunkel, der für das Volksbegehren verhandelte, der taz nach dem
       mehrstündigen Gespräch mit Fachjurist:innen.
       
       Kunkel sagte: „Das ist juristisches Harakiri.“ Der Verwaltung habe die
       „eigenwillige Auffassung“, dass eine Volksinitiative eine Regierung in
       einem Beschluss nicht dazu auffordern dürfe, ein Gesetz zu erlassen, so
       Kunkel.
       
       Man sehe sich als demokratischer Beschlussvolksentscheid aber dazu
       legitimiert, alle Entscheidungen zu treffen, die auch ein Parlament treffen
       darf, erklärte Kunkel. In dieser Kompetenz dürfe man selbstredend auch den
       Senat dazu auffordern, ein Gesetz zu erlassen. Das täten ja auch
       Oppositionsparteien sämtlicher Parlamente in Anträgen schließlich auch.
       
       So habe die nun von der Innenverwaltung präsentierte Rechtsauffassung
       „politischen Sprengstoff weit über den Volksentscheid hinaus“, ist die
       Initiative überzeugt. Um die Rechtmäßigkeit des Volksbegehren zur
       Vergesellschaftung großer Wohnkonzerne in Zweifel zu ziehen, stelle die
       Senatsinnenverwaltung mit ihrer Rechtsauffassung die gängige
       Verfassungspraxis seit 71 Jahren in Frage, heißt es in einer eilig
       verschickten Pressemitteilung nach dem Gespräch.
       
       Der jüngste Vorstoß der Verwaltung steht im Gegensatz zu einem Treffen der
       Initiative mit Vertreter:innen von Rot-Rot-Grün vor zwei Wochen: Damals
       wurde der Anschein erweckt, die Initiative könne mit der Sammlung von
       Unterschriften für das eigentliche Volksbegehren [1][bald starten].
       
       Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen will nach jahrelangen
       Mietsteigerungen und Verdrängungsprozessen in Berlin renditeorientierten
       Wohnkonzernen zu Laibe rücken. Der Besitz von großen Wohnungsunternehmen
       wie der Deutsche Wohnen soll gegen eine Entschädigung in kommunalen Besitz
       übergehen. 70.000 gesammelte Unterschriften hatte die Volksinitiative vor
       gut einem Jahr für dieses Anliegen gesammelt, gebraucht hätte sie für die
       erste Hürde der Volksgesetzgebung nur 20.000.
       
       ## Drei Änderungen
       
       Seither prüft Geisels Innenverwaltung die rechtliche Zulässigkeit des
       Antrags. Mit ihrer nun verdeutlichten Rechtsauffassung stellen sich die
       Jurist:innen aus der SPD-Verwaltung auch gegen Teile der rot-rot-grünen
       Koalition. Namentlich Linke und Grüne hatten ihrerseit die Rechtmäßigkeit
       des Volksbegehrens betont und das Anliegen unterstützt.
       
       Dissens gibt es wohl vor allem um einen Satz aus dem Beschlusstext. Dieser
       lautet: „Daher wird der Senat von Berlin zur Erarbeitung eines Gesetzes zur
       Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum
       Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz aufgefordert.“
       Möglich ist etwa, dass die Jurist:innen vorgeschlagen haben, das Wort
       Gesetz durch Maßnahmen zu ersetzen – was einer deutlichen Verwässerung
       gleich kommen würde.
       
       Martin Pallgen, Pressesprecher der Innenverwaltung, sagte am Freitag nichts
       über den konkreten Inhalt der Forderungen. Pallgen erklärte zu dem Gespräch
       lediglich: „Wir haben auf Arbeitsebene über Formulierungsvorschläge
       gesprochen und auch konkret drei Änderungsvorschläge gemacht.“ Diese würde
       die Initiative nun intern besprechen und das Ergebnis der Verwaltung
       mitteilen. Dann müsse man weitersehen.
       
       ## Rechtswissenschaftler und Gutachen widersprechen
       
       Die Vertreter:innen der Volksbegehrens vermuten hinter den neuen
       Vorschlägen den politisch motivierten Versuch der SPD, den Prozess weiter
       zu verschleppen. „Wir fordern den Senat auf, endlich den Weg freizumachen
       und von dieser waghalsigen juristischen Argumentation abzurücken“, sagte
       Kunkel.
       
       Über die von den Jurist:innen unterbreiteten Änderungsvorschläge zu
       Formulierungen im Beschlusstext werde man natürlich trotzdem weiter auf dem
       nächsten Plenum beraten. Allerdings scheint es für die von der
       Innenverwaltung vorgeschlagene Änderungen wenig Verhandlungsspielraum
       innerhalb des Volksbegehrens geben – der Mitteilung der Initiative hängt
       ein [2][wissenschaftliches Gutachten des Bundestages] an, das die
       Argumentation der Volks-Ini unterstützt.
       
       Beistand für Ihre demokratietheoretische Auffassung bekommt die Initiative
       auch von dem Rechtswissenschaftler Ulrich Battis. Ihn hatte der Senat etwa
       auch bauftragt, ein Gutachten zum Mietendeckel zu erstellen. Auf die Frage
       der taz, ob der entscheidende Satz im Beschlusstext zulässig wäre, sagt
       Battis: „Das Satz ist absolut korrekt.“ Es sei hinreichend konkret, den
       Senat zur Erarbeitung eines Gesetzes aufzufordern.
       
       „Ich halte das für ein politisches Argument. Die Politik will mehr
       Spielraum. Dabei ist das, was das Begehren will, doch klar formuliert: ein
       Sozialisierungsgesetz“, sagt Battis. Wenn man das Wort Gesetz im
       Beschlusstext etwa durch Maßnahmen ersetze, könne die Opposition sagen:
       Geeignete Maßnahmen wäre auch Neubau. „Das aber will das Volksbegehren
       nicht: Die wollen Sozialisierung von Wohnraum, wie es nach Art. 15
       Grundgesetz möglich ist“, sagt er. Das Volksbegehren sei ohne
       Einschränkungen zulässig, offen bliebe für ihn natürlich die Finanzierung
       einer möglichen Vergesellschaftung.
       
       Wie genau die konkreten Änderungsvorschläge der Innenverwaltung sind, will
       auch Kunkel nicht verraten. Aber dadurch, dass Geisels Behörde nun endlich
       Position bezogen hätte, komme man nun auch etwas voran. So hätten die
       Gespräche sogar etwas Gutes, so Kunkel: „Endlich hat die Innenverwaltung
       mal die Hosen runtergelassen.“
       
       26 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Enteignungs-Volksbegehren-in-Berlin/!5689316
 (DIR) [2] https://www.bundestag.de/resource/blob/696516/667d4809054b626fabac61875b8bd13b/WD-3-060-20-pdf-data.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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