# taz.de -- Senat zum Enteignung-Volksbegehren: „Diffuse Bedenken“
       
       > Eigentlich waren sich Deutsche Wohnen enteignen und der Senat einig. Doch
       > nun gibt es zum Unmut der Aktivisten erneut Gesprächsbedarf der Politik.
       
 (IMG) Bild: Maulkorb für Deutsche Wohnen und Co enteignen?
       
       Berlin taz | Vor zwei Wochen schien alles in trockenen Tüchern. Nach einem
       [1][Gespräch zwischen Vertreter*innen der Initiative Deutsche Wohnen und
       Co enteignen und des Senats] waren scheinbar alle rechtlichen Zweifel an
       dem geplanten Volksbegehren ausgeräumt. Ein Jahr hatten die
       Mietenaktivist*innen auf die rechtliche Prüfung durch den Innensenator
       gewartet.
       
       Nach dem zweistündigen Gespräch, an dem unter anderen der Regierende
       Bürgermeister Michael Müller und der Chef des Senatskanzlei, Christian
       Gaebler (beide SPD), teilgenommen hatten, stand als Ergebnis, dass die
       rechtliche Prüfung kurzfristig abgeschlossen werden soll. Entsprechend groß
       war die Freude bei der Initiative.
       
       Nun ist davon nichts mehr übrig, seit ein Aktivist einen Anruf aus dem
       Hause von Innensenator Andreas Geisel (SPD) erhielt, in dem um ein erneutes
       Gespräch gebeten wurde. „Es sollen Änderungen am Beschlusstext vorgenommen
       werden“, sagt Initiativensprecher Ralf Hoffrogge im Gespräch mit der taz
       – „das hinterlässt uns ratlos“.
       
       Anders als vor allem aus der SPD behauptet, hat die Initiative kein
       bindendes Gesetz vorgelegt, sondern einen Beschlusstext, also die
       Aufforderung an den Senat, nach einem erfolgreichen Volksentscheid die
       Enteignung per Gesetz zu regeln. Wörtlich heißt es: Der Senat werde „zur
       Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien sowie Grund und
       Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15
       Grundgesetz aufgefordert“.
       
       ## Abgespeckte Version
       
       In einem ersten Entwurf im Oktober 2018 nannte die Initiative konkretere
       Punkte, etwa zu Entschädigungen oder Zeitplänen für die Erarbeitung eines
       Gesetzes. Nach Kritik aus dem Senat hatte die Initiative einen weniger
       detaillierten Text vorgelegt. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, sagt
       Hoffrogge.
       
       Der nun wieder strittige Text liege seit anderthalb Jahren vor, „und nun
       kommen wieder diffuse Bedenken, die wir nicht nachvollziehen können“. Der
       Aktivist kritisiert, die Unzuverlässigkeit: „Wir hätten erwartet, dass die
       SPD sprechfähige Leute in das Gespräch schickt, und jetzt erfahren wir,
       dass der nicht anwesende Innensenator etwas anderes sagt als der
       Bürgermeister.“
       
       Einem weiteren Gespräch werden sich die Aktivist*innen dennoch nicht
       verschließen. „Wir möchten aber anders reden, seriös und verbindlich.
       Deswegen brauchen wir schriftliche Vorlagen der verwaltungstechnischen
       Bedenken und der vorgeschlagenen Formulierungsänderungen“, sagt Hoffrogge.
       
       Vorgeschlagen hat die Initiative eine „transparente“, also
       medienöffentliche Verhandlung. Schon Tage vor dem Anruf berichtete der
       Tagesspiegel über die Forderung aus dem Innenressort. Demnach gehe es „um
       eine klarere Formulierung in dem Text, dass das Volksbegehren den Senat in
       einem eher appellativen Charakter auffordert“. Die Innenbehörde wollte sich
       zu einer Anfrage der taz nicht äußern.
       
       24 Jun 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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