# taz.de -- Neue Verkehrsregeln für Autofahrer: Falschparken wird teurer
       
       > Neue Verkehrsregeln auf Deutschlands Straßen: Das bedeute mehr Schutz für
       > Radfahrer, sagt Bundesverkehrsminister Scheuer.
       
 (IMG) Bild: Radfahren soll mit dem neuen Regelwerk sicherer werden – und Falschparken auf dem Radweg teurer
       
       Berlin taz | Falschparken und andere Verstöße im Straßenverkehr werden ab
       Dienstag teurer. Das Halten in der zweiten Reihe kostet statt wie bisher 15
       Euro dann 55 Euro, bei einer Behinderung anderer VerkehrsteilnehmerInnen
       sind es 70 Euro plus ein Punkt in der Flensburger
       VerkehrssünderInnenkartei. Das Gleiche gilt beim Halten auf Geh- und
       Radwegen. Auf Schutzstreifen, die durch gestrichelte weiße Linien den Rad-
       und Autoverkehr trennen, gilt künftig ein generelles Halteverbot. Bislang
       dürften Fahrzeuge dort bis zu drei Minuten halten. Allgemeines Falschparken
       wird statt 15 Euro dann 25 Euro kosten.
       
       Diese und weitere Änderungen treten in Kraft, einen Tag nachdem die neue
       Straßenverkehrsordnung (StVO) am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
       wird. „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächsten
       Verkehrsteilnehmer“, sagt [1][Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer
       (CSU)]. „Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende und Vorteile für das
       Carsharing sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge.“ Der Bundesrat hatte im
       Februar [2][die Vorlage aus dem Bundesverkehrsministerium] mit einigen
       Änderungen gebilligt. Nicht durchsetzen konnte sich dabei ein Tempolimit
       für Autobahnen und die Regelgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in
       Städten, die einige Bundesländer gefordert hatten.
       
       Neu sind Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Stellplatz für
       E-Autos, das 55 Euro kostet. Für das Abstellen von Fahrzeugen an engen oder
       unübersichtlichen Stellen wie an scharfen Kurven werden 35 Euro statt wie
       bisher 15 Euro fällig. Damit für Carsharing künftig rechtssicher Parkplätze
       zugewiesen werden können, wird ein neues Sinnbild eingeführt, das ein in
       der Mitte geteiltes Auto und vier Figuren zeigt.
       
       Mit der neuen StVO werden auch die Strafen für TemposünderInnen erhöht. Ab
       einer Überschreitung von 21 Stundenkilometer innerorts und 26 außerorts
       droht ein einmonatiges Fahrverbot. Auch wer nach einem Unfall keine
       Rettungsgasse bildet oder sie durchfährt, wird in Zukunft nicht nur mit
       einer Geldstrafe, sondern auch einem einmonatigen Fahrverbot belegt.
       
       ## Auch für RadfahrerInnen gelten neue Regeln
       
       Neu für RadfahrerInnen ist der Grüne Pfeil an Ampeln, der ihnen das
       Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt. Die neue StVo schreibt vor, dass
       AutofahrerInnen beim Überholen von RadlerInnen, FußgängerInnen und
       E-Scootern einen Abstand von 1,5 Metern halten müssen, außerhalb von Orten
       2 Meter. Bislang verlangte die StVO nur einen „ausreichenden“ Abstand.
       
       Allerdings hatten Verkehrsgerichte bereits in der Vergangenheit den
       Mindestabstand von 1,5 Metern als angemessen festgelegt. Künftig gibt es
       ein Verkehrsschild für das Überholverbot von Zweirädern, das an besonders
       engen Stellen aufgestellt werden soll. Laster mit mehr als 3,5 Tonnen
       dürfen nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, ansonsten drohen
       70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
       
       Aus Sicht des Radexperten der grünen Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar,
       wird die Novelle den Anforderungen an einen modernen Fuß- und Radverkehr
       nicht gerecht. „Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer ist noch
       lange nicht Priorität“, sagt er. Versäumt worden sei etwa, für die
       Einrichtung von Abbiegeassistenten an Lkws und Bussen zu sorgen. Diese
       Geräte warnen FahrerInnen, wenn sich Personen in ihrem toten Winkel
       befinden, und können so deren Leben retten.
       
       „Die Einrichtung von Fahrradstraßen bleibt teuer und schwer“, kritisiert
       Gelbhaar. „Die Novelle ist das Gesetz gewordene Misstrauen gegen
       Entscheidern vor Ort.“ Sinnvoll sei allenfalls die Erhöhung der Bußgelder.
       Damit würden die Kommunen wenigstens nicht mehr draufzahlen, wenn sie
       Verkehrsverstöße ahnden.
       
       27 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Andreas-Scheuer-und-die-Fachleute/!5657007
 (DIR) [2] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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