# taz.de -- Chaos um die Straßenverkehrsordnung: Zurück zu milderen Strafen
       
       > Alles nur durch einen Formfehler: Die verschärften Fahrverbote für Raser
       > sind außer Kraft. Ob und wie sie wiederkommen, ist umstritten.
       
 (IMG) Bild: Ist es so schwer zu verstehen, dass Rasen tödlich ist?
       
       Freiburg taz | Die verschärften Bußgelder und Fahrverbote für
       Verkehrssünder können bis auf Weiteres nicht mehr verhängt werden. Darauf
       einigten sich Bund und Länder, nachdem ein Formfehler im Bußgeld-Katalog
       bekannt geworden war.
       
       Das Problem hat [1][Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU)
       verursacht]. Eigentlich wollte er mit einer Novelle der
       Straßenverkehrsordnung (StVO) Fahrradfahrer besser schützen, zum Beispiel
       durch die Pflicht, mehr Abstand zu halten. Der Bundesrat stimmte im Februar
       zu, setzte als Bedingung aber zugleich Fahrverbote und höhere Bußgelder für
       Raser durch. Ende April trat die StVO-Novelle in Kraft. Anfang Juli stellte
       sich heraus, dass die Neuregelung ganz oder teilweise nichtig ist, weil
       Scheuers Ministerium bei der Verkündung die gesetzliche Grundlage an einem
       Punkt nicht richtig zitiert hatte.
       
       Die Verkehrsministerien von Bund und Ländern wollten nicht warten, bis
       Gerichte entscheiden, welche Auswirkungen der Formfehler auf die
       fünfteilige StVO-Novelle hat. Sie einigten sich daher auf einen Mittelweg.
       Als nichtig gilt nun der gesamte dritte Teil der Novelle, mit dem der
       Bußgeld-Katalog geändert wurde. Das heißt, nicht nur die verschärften
       Fahrverbots-Regeln gelten als nichtig, sondern auch die verschärften
       Bußgelder. In Kraft bleiben immerhin bleiben die neuen Verkehrsregeln, mit
       denen Radfahrer besser geschützt werden sollen.
       
       ## Scheuer nutzt Formfehler für Verwässerungen
       
       In allen Bundesländern wird inzwischen wieder der alte Bußgeldkatalog
       angewandt, der bis Ende April galt. Ein einmonatiges Fahrverbot wird danach
       erst fällig, wenn jemand innerorts 31 km/h zu schnell fährt (statt
       zwischenzeitlich 21 km/h). Außerhalb von Ortschaften muss die
       Geschwindigkeitsübertretung wieder 41 km/h (statt 26 km/h) betragen. Bei
       über 50 Arten von Verkehrsverstößen gelten wieder niedrigere oder gar keine
       Bußgelder mehr. Wer zum Beispiel beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, muss
       nur noch 70 Euro statt 140 Euro bezahlen.
       
       Zwischenzeitlich ergangene Bescheide mit erhöhten Bußgeldern sind in der
       Regel rechtskräftig, da ein Einspruch nur 14 Tage lang möglich war. Bei
       rechtskräftigen Fahrverboten sind Gnaden-Entscheidungen möglich, wenn das
       Fahrverbot noch nicht vollzogen wurde.
       
       Die meisten Bundesländer wollen [2][schnell zum verschärften Bußgeldkatalog
       zurück]. Eigentlich wäre es einfach: Verkehrsminister Scheuer müsste nur
       den nichtigen Teil der Novelle in eine neue Verordnung packen und der
       Bundesrat müsste erneut zustimmen. Doch Minister Scheuer will den Fehler
       seines Hauses nutzen, um zumindest die Fahrverbots-Regelungen
       abzuschwächen, die er für unverhältnismäßig hält. Eine Arbeitsgruppe auf
       Staatssekretärs-Ebene lotet derzeit Lösungen aus.
       
       21 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Scheuers-Formfehler-in-der-StVO/!5698197
 (DIR) [2] /Zurueck-zum-alten-Bussgeldkatalog/!5694030
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Straßenverkehrsordnung
 (DIR) Raser
 (DIR) Andreas Scheuer
 (DIR) Fahrrad
 (DIR) Verkehr
 (DIR) Andreas Scheuer
 (DIR) Flughafen Hamburg
 (DIR) Straßenverkehrsordnung
 (DIR) Straßenverkehrsordnung
 (DIR) Fahrrad
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr: Bitte auf Wiedervorlage
       
       Endlich werden Regelverstöße von Autofahrer:innen teurer. Das reicht
       aber nicht: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren.
       
 (DIR) Fehler in Straßenverkehrsordnung: Zurück ins Jahr 2009
       
       Alle Änderungen der Straßenverkehrsordnung seit 2009 könnten unwirksam sein
       – weil die Rechtsgrundlagen nicht richtig zitiert wurden.
       
 (DIR) StVO-Verschärfung für TemposünderInnen: Raser sollen doch zahlen
       
       Wegen Formfehlern wurde die neue Straßenverkehrsordnung gestoppt. Verbände
       fordern, an den scharfen Sanktionen festzuhalten.
       
 (DIR) Minister fliegt von Hamburg nach Sylt: Flugschamloser Scheuer
       
       Bundesverkehrsminister Scheuer hat für 190 Kilometer Weg den Flieger
       genommen. Die Grünen fordern, dass er mit nachhaltigen Verkehrsmitteln
       reist.
       
 (DIR) Zurück zum alten Bußgeldkatalog: Gut für Raser, schlecht für Radler
       
       Der Senat hat den neuen StVO-Bußgeldkatalog gekippt. Damit fallen auch neue
       Sanktionen gegen parkende Autos auf Radwegen weg.
       
 (DIR) Scheuers Formfehler in der StVO: Vollspeed zurück?
       
       Der Bundesverkehrsminister will umstrittene Fahrverbote für Raser
       rückgängigmachen. Mithilfe eines selbstverursachten Formfehlers.
       
 (DIR) Neue Verkehrsregeln für Autofahrer: Falschparken wird teurer
       
       Neue Verkehrsregeln auf Deutschlands Straßen: Das bedeute mehr Schutz für
       Radfahrer, sagt Bundesverkehrsminister Scheuer.