# taz.de -- Hartes Kontaktverbot in Berlin: Gefährlich unklare Regeln
       
       > Lange wehrte sich der Berliner Senat. Jetzt gestaltet er die
       > Beschränkungen härter als andere. Das ermöglicht Willkür.
       
 (IMG) Bild: Das Spreeufer am Montag. Rad fahren ist noch erlaubt. Rumsitzen streng genommen nicht
       
       Gegen zu weitreichende Einschränkungen angesichts der Coronagefahr
       [1][hatte sich der Berliner Senat lange gewehrt.] Der Staat dürfte seine
       Bürger nicht einfach so einsperren, hieß es von Rot-Rot-Grün noch letzte
       Woche. In der Krise hat die Beteuerung nicht lange gehalten: Ganz so streng
       wie Bayern und Sachsen schränkt der Senat die Bevölkerung zwar nicht ein.
       Mit den Ausgangsbeschränkungen, die seit Montag gelten, geht Berlin aber
       über die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Leitlinien klar hinaus.
       
       Die Richtlinien, [2][die Angela Merkel am Sonntag vorgestellt hatte],
       zielten im Kern nicht darauf ab, die Menschen in den Häusern zu halten. Sie
       sahen vor, dass die Menschen Gruppen meiden und Abstand voneinander wahren.
       Ein logischer Ansatz: Das Coronavirus fängt man sich schließlich nicht
       durch Kontakt zu Sonnenstrahlen ein, sondern durch Nähe zu Infizierten.
       
       Länder wie NRW, Hamburg und Hessen haben dieses Prinzip 1:1 umgesetzt. Sie
       untersagen in ihren Verordnungen ganz einfach, dass sich Menschen zu nahe
       kommen und in Gruppen von mehr als zwei Menschen treffen. Wofür sich zwei
       Menschen treffen, interessiert den Staat dort aber nicht.
       
       Berlin geht den umgekehrten Weg, indem es der Bevölkerung grundsätzlich den
       Ausgang verbietet und dem Einzelnen auflegt, sich zu rechtfertigen, wenn er
       für sich eine Ausnahme beansprucht. Unkompliziert ist das bei den
       Ausnahmegründen, die der Senat selbst in seiner Verfügung aufgelistet hat:
       Arbeitswege, Einkäufe oder Spaziergänge allein und zu zweit. Diese Liste
       ist aber ausdrücklich nicht abschließend. Und kompliziert wird es bei
       Gründen, die dort nicht explizit stehen.
       
       ## Vieles bleibt unklar
       
       Dürfen zwei Menschen einfach so zusammen an der Straße stehen? Darf ein
       Einzelner seine Zeitung auf der Parkbank lesen? Ist es einer Hobbymusikerin
       erlaubt, in ihren Proberaum zu fahren, um dort allein zu üben? Die
       Verwirrung ist groß, davon zeugen die zahlreichen Fragen, die
       Twitter-Nutzer den ganzen Montag über an die Berliner Polizei gestellt
       haben.
       
       Und davon zeugen auch die Antworten, die die Polizei selbst dort gibt. Mal
       schreibt sie, Besuche bei Freunden seien okay, „sofern keine #Homeparties
       stattfinden“. Ein andermal schreibt sie, Menschen dürften ihre Eltern nicht
       besuchen, wenn diese nicht alt und hilfsbedürftig sind. Ja, was denn nun?
       
       Problematisch ist aber nicht nur die Verwirrung. Problematisch ist auch,
       dass die Verordnung dem einzelnen Beamten einen weiten Ermessensspielraum
       gibt. „Wer an die frische Luft will, muss nicht ständig fürchten, in eine
       Kontrolle zu geraten“, schreibt die Polizei selbst. Für viele stimmt das
       sicher. Wer weiß ist, ordentliche Kleidung trägt und durch den Park
       spaziert, wird wohl wirklich nicht behelligt. Wer einen sichtbaren
       Migrationshintergrund hat, wer Hosen mit Flecken und Löchern trägt oder wer
       an öffentlichen Plätzen sein Discounter-Bier trinkt, ist aber ohnehin
       stärker unter Beobachtung – und muss sich in den nächsten Wochen wohl
       tatsächlich vor Polizisten dafür rechtfertigen, dass er sich überhaupt
       unter freiem Himmel aufhält.
       
       23 Mar 2020
       
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 (DIR) Tobias Schulze
       
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