# taz.de -- Kontaktbeschränkung im Alltag: In Bewegung bleiben
       
       > Wegen Corona darf sich keiner mehr frei bewegen. Aber was darf wer wo und
       > mit wem?
       
 (IMG) Bild: Polizei im Görlitzer Park, Berlin: Wer keinen Sport macht wird geräumt
       
       Auf der Spitze des Kreuzbergs im Berliner Viktoriapark sitzt am
       Mittwochnachmittag ein Dutzend Menschen und verhält sich aus
       epidemiologischer Sicht ganz hervorragend. Die Parkbesucher*innen, allein
       und in Zweiergrüppchen, hocken verteilt auf den Stufen des Kriegerdenkmals,
       das über dem Park thront. Sie halten Abstand zueinander, selbst diejenigen,
       die zu zweit sitzen und sich unterhalten.
       
       Bis gegen 17 Uhr zwei Männer in Polizeiuniform den Hügel hoch schreiten.
       Schulter dicht an Schulter bauen sie sich oben auf. „Sie verlassen sofort
       diesen Ort oder Sie zahlen eine Strafe von 25.000 Euro“, brüllt einer von
       ihnen. „Wieso?“, fragt eine junge Frau. „Es ist doch erlaubt, zu zweit
       rauszugehen.“ Der Polizist antwortet: „Nein. Sie müssen zu Hause bleiben.
       Raus dürfen Sie nur zum Joggen. Rumlungern ist nicht.“
       
       In Berlin ist es jetzt verboten, im Park zu sitzen. Und nicht nur dort.
       
       Seit dieser Woche gelten in Deutschland Regeln, die sich noch vor einem
       Monat kaum jemand hätte vorstellen können. Der Staat hat die Freiheit der
       Bevölkerung so umfassend eingeschränkt wie nie zuvor in der Geschichte der
       Bundesrepublik. Dieser Einschnitt ist grundsätzlich gut begründet – es geht
       schließlich darum, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Ob die
       konkreten Maßnahmen verhältnismäßig sind, lässt sich aber pauschal schwer
       beantworten – je nach Bundesland fallen die Verbote nämlich unterschiedlich
       hart aus.
       
       Die meisten Länder setzen im Kern die Richtlinie um, auf die sich die
       Kanzlerin und die Ministerpräsident*innen am vergangenen Sonntag geeinigt
       hatten. Die Schulen bleiben zu, Restaurants und viele Geschäfte mussten
       schließen, Menschen dürfen sich höchstens zu zweit treffen und müssen einen
       Sicherheitsabstand einhalten. Ihr Zuhause dürfen die Bürger*innen aber
       jederzeit verlassen. Auch, um einfach nur im Park zu sitzen.
       
       „Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr.
       Die Gefahr ist der enge unmittelbare soziale Kontakt“, sagte
       NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zur Begründung. Er sei überzeugt,
       dass Kontaktverbote im Vergleich zu einer Ausgangssperre „für die
       Unterbrechung von Infektionsketten verhältnismäßiger, zielgerichteter und
       besser zu vollziehen“ sind.
       
       ## Sport und Bewegung
       
       Sechs Länder sehen das anders. Sie haben Verordnungen erlassen, denen
       zufolge prinzipiell niemand sein Zuhause verlassen darf. Wer doch rausgeht,
       muss im Falle einer Polizeikontrolle einen guten Grund vorbringen. Als
       Beispiele listen die Verordnungen Arbeit, Einkaufen oder „Sport und
       Bewegung“ auf – letzteres wahlweise mit der Familie oder WG. In Bayern und
       Sachsen darf darüber hinaus niemand dabei sein, in Berlin, Brandenburg,
       Sachsen-Anhalt und dem Saarland höchstens eine Person.
       
       Ob Ausnahmen gelten, die nicht auf den Beispiellisten stehen, ist
       Auslegungssache. In der Praxis führt das oft zu Verwirrung – sogar bei
       denen, die die Regeln umsetzen müssen. Das zeigt eine Nachfrage bei der
       Pressestelle der Berliner Polizei am Montag: Ist es erlaubt, dass eine
       Person einem Freund bei einem Umzug hilft? Die Antwort kommt am Mittwoch
       schriftlich: „Soweit nur eine Person oder Freund einem anderen beim Umzug
       hilft, ist dies möglich.“
       
       Kurz danach ruft eine Beamtin an, sie bitte um Entschuldigung, es sei ein
       Fehler unterlaufen. Es sei doch nicht erlaubt. Am Donnerstag ein weiterer
       Anruf: Nach erneuter Rücksprache wolle sie klarstellen, dass ein einzelner
       Freund doch beim Umzug helfen dürfe.
       
       Und das Sitzen im Park? Kommt darauf an. Eine Sprecherin des rot-rot-grünen
       Senats sagt auf Nachfrage: „Das dauerhafte Verweilen in Parkanlagen zum
       Lesen von Büchern ist nicht vorgesehen, das Spazierengehen zum Schnappen
       von frischer Luft und dabei auch das kurzzeitige Pausieren auf einer
       Parkbank hingegen schon.“
       
       Warum Berlin hier härter vorgeht als die meisten anderen Länder? Es gehe
       darum, dass möglichst viele Menschen „in ihrer eigenen Wohnung bleiben, um
       die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Infektionsketten zu
       unterbrechen“. Gleiches Ziel, anderer Ansatz als zum Beispiel bei Armin
       Laschet in Nordrhein-Westfalen.
       
       Noch strenger hält man es in Bayern und Sachsen, wo es verboten ist, sich
       beim Spaziergang auch nur mit einer einzigen Bekannten zu treffen – ob mit
       oder ohne Sicherheitsabstand. Alleinstehende werden damit von allen
       sozialen Kontakten abgeschnitten. Ein Sprecher des zuständigen sächsischen
       Sozialministeriums sagt, dieser “eklatante Eingriff“ in die
       Bewegungsfreiheit sei „natürlich bitter“ für Singles, aber nötig, um die
       Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. „Die Leute haben zu Hause zu
       bleiben. Es gibt eine extrem hohe Ansteckungsgefahr.“
       
       Wie in Berlin führt dieser Ansatz auch in Sachsen zu etlichen Unklarheiten.
       So sind laut Allgemeinverfügung Sport und Spaziergänge nur „im Umfeld des
       Wohnbereichs“ gestattet. Wie weit das Umfeld reicht, können die Behörden
       aber nicht sagen. Die Folgen zeigen sich etwa am Cospudener See südlich von
       Leipzig: Allein am Mittwoch stellte die Polizei dort 31 Verstöße fest.
       Bußgelder bekamen unter anderem Menschen, die mehr als fünf Kilometer vom
       See entfernt wohnen.
       
       Später rückte die Polizei von der Fünf-Kilometer-Regel wieder ab. Es sei zu
       „Irritationen aufgrund einer internen Handlungsorientierung“ gekommen, die
       den Vorgaben der Landesregierung entgegenstehe. Sie bat öffentlich um
       Entschuldigung. Wie weit die Menschen in Sachsen sich tatsächlich von ihren
       Wohnungen entfernen dürfen, bleibt aber unklar.
       
       Rechtlich stützen die Bundesländer ihre Verordnungen auf das
       Infektionsschutzgesetz, das weitreichende Grundrechtseinschränkungen
       erlaubt. Am Mittwoch hat der Bundestag extra eine Novelle durchgepeitscht,
       damit dort auch die Einschränkung der Freizügigkeit erwähnt wird. Lea
       Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält es aber weiter für
       fraglich, ob durch dieses Gesetz auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen
       gedeckt sind. Unabhängig davon müsse in jedem Einzelfall geklärt werden, ob
       die Grundrechtseinschränkung verhältnismäßig sei. „Allein auf der Parkbank
       sitzen muss erlaubt sein“, sagt die Juristin.
       
       Auch bei den Grünen, die in vier der besonders strengen Länder mitregieren,
       sind viele nicht ganz glücklich mit den neuen Regeln. Der sächsische
       Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann sagt, das SPD-geführte
       Sozialministerium sei durch die unpräzisen Klauseln „über das Ziel
       hinausgeschossen“. Hauptziel müsse sein, größere Menschenansammlungen zu
       verhindern und somit die Infektionsketten zu unterbrechen.
       
       Es gehe um „eine sehr sensible Grundrechtsmaterie“, so der
       Grünen-Politiker. Er fordert daher eine Präzision der Verfügung. Die
       Polizei müsse klar angewiesen werden, mit Augenmaß zu handeln.
       
       Auch bei der in Berlin mitregierenden Linkspartei sind nach
       taz-Informationen viele unzufrieden mit der Ausgestaltung der Verbote. Die
       teils strengen und teils unklaren Formulierungen sind offenbar der
       dringlichen Atmosphäre in der entscheidenden Senatssitzung geschuldet, in
       der SPD-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci auf Härte drängte.
       
       ## Was kann danach kommen?
       
       Der Abgeordnete Niklas Schrader kritisiert vor allem den großen
       Ermessensspielraum für die Polizei. „Da müssen wir nacharbeiten und eine
       Änderung prüfen – spätestens wenn die Verordnung nach dem 5. April noch mal
       verlängert werden sollte.“ Bis dahin müsse sich die Koalition sowieso
       Gedanken machen, ob die Verordnung „richtig und nötig und verhältnismäßig“
       ist und was danach kommen kann – sofern sich die Lage nicht noch einmal
       „grundlegend“ verschlechtere.
       
       Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner hält zwar die
       Parkbank-Regelung nach Berliner Art für „richtig“, sagt aber auch: „Uns war
       von Anfang an wichtig, dass alle getroffenen Maßnahmen laufend überprüft
       und mit einer Zeitschaltuhr versehen werden.“ Grundrechtseinschränkungen
       müssten immer verhältnismäßig sein und andere Grundrechte schützen – etwa
       das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Personen, die noch nicht
       infiziert sind. „Tun sie das nicht oder wäre der Zweck auch mit milderen
       Mitteln zu erreichen, sind sie auch nicht länger zu rechtfertigen“, sagt
       Kellner.
       
       Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die aktuellen Beschränkungen
       mindestens zwei Wochen in Kraft zu lassen. In einigen Ländern gelten sie
       wie in Berlin zunächst bis Anfang April, in manchen wie Bremen und NRW bis
       nach den Osterferien. Wo besonders strenge Regeln gelten, müssen sich die
       Menschen also weiterhin vor der Polizei in Acht nehmen. Und manchmal auch
       vor eifrigen Mitbürgern.
       
       So wie in München, wo laut Polizeibericht ein Anrufer am Dienstagabend die
       110 wählte. Aus einer Wohnung in Schwabing sei Musik zu hören, meldete er.
       Die Polizei schickte eine Streife und traf auf zwei Nachbarinnen, die im
       selben Haus wohnen und den Abend gemeinsam verbrachten. Die Frauen
       erhielten zwei Anzeigen: eine wegen dem Infektionsschutzgesetz und eine
       wegen dem Betäubungsmittelgesetz. Gekifft haben die beiden nämlich auch
       noch.
       
       27 Mar 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
 (DIR) Sarah Ulrich
 (DIR) Bert Schulz
 (DIR) Tobias Schulze
 (DIR) Doris Akrap
       
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