# taz.de -- Ausländerbehörde wird Einwanderungsamt: Weniger Abschiebungen
       
       > 2019 weniger „Rückführungen“ als alle anderen Jahre unter R2G. Beim neuen
       > Landesamt für Einwanderung ist der Name Programm, sagt der Behördenchef.
       
 (IMG) Bild: In Berlin hatten Ende 2019 von knapp 13.000 Ausreisepflichtigen fast 12.000 eine Duldung
       
       Die Zahl der Abschiebungen aus Berlin war 2019 mit 1.003 so niedrig wie
       noch nie in der Ära Rot-Rot-Grün. Im Jahr davor waren 1.182 Menschen
       abgeschoben worden, 2017 waren es 1.838. Im letzten Regierungsjahr des
       Vorgängersenats Rot-Schwarz, im „Flüchtlingsjahr“ 2016, waren 2.028
       Menschen zwangsweise in ihre Heimat verfrachtet worden*. Die Zahlen des
       Landesamts für Einwanderung für das gesamte Jahr 2019 liegen der taz
       exklusiv vor. Das neue Amt, bislang bekannt als Ausländerbehörde, wird am
       Mittwoch offiziell von Innensenator Andreas Geisel (SPD) eröffnet.
       Hauptsitz ist weiterhin das sechsstöckige Gebäude Friedrich-Krause-Ufer 24
       in Mitte.
       
       Die Zahl der „freiwilligen Ausreisen“ war umgekehrt in 2019 so hoch wie
       seit 2016 nicht mehr: 5.767 Menschen zogen im letzten Jahr die Rückkehr in
       ihr Land einem Leben in Berlin vor, und vermieden damit eine fünfjährige
       Einreisesperre. Knapp 800 von ihnen kamen aus „sicheren Herkunftsländern“,
       worunter vor allem Westbalkanstaaten fallen. Aber auch in Kriegsländer
       gehen Menschen „freiwillig“ zurück: Allein im November verließen Berlin 81
       in Richtung Syrien, 43 gingen nach Afghanistan, 23 in den Irak.
       
       Im gesamten 4. Quartal war die Ausländerbehörde zuständig für 108.527
       Geflüchtete: Die meisten davon sind anerkannte Asylberechtigte, 13.345 sind
       aktuell Asylsuchende und 12.956 Ausreisepflichtige. Allerdings hatte von
       letzteren der überwiegende Teil eine Duldung (11.978), das heißt die
       Pflicht zur Ausreise ist vorübergehend ausgesetzt – etwa weil der
       Betreffende oder ein Familienmitglied krank ist oder keine Reisedokumente
       vorliegen.
       
       Ist Letzteres der Fall, werden die Betreffenden häufig mit einem
       Arbeitsverbot belegt, weil ihnen unterstellt wird, dass sie sich nicht
       genügend um einen Pass bemühen, obwohl sie laut Gesetz eine
       „Mitwirkungspflicht“ haben. Laut Flüchtlingsrat und Rechtsanwälten können
       Geflüchtete allerdings häufig ihr Bemühen um einen Pass nicht nachweisen –
       etwa weil ihnen ihre Botschaft keine schriftliche Bestätigung gibt.
       
       Im taz-Interview sagt der Leiter des Landesamts für Einwanderung, Engelhard
       Mazanke, sein Amt handele in dieser Sache seit Kurzem großzügiger: So sei
       die Zahl der Geduldeten, die mit einem Arbeitsverbot belegt sind, durch
       eine bundesweit einmalige Regelung seit Sommer vorigen Jahres von 46 auf 24
       Prozent gesunken. Und zwar werde „Ausreisepflichtigen, deren Duldung bald
       abläuft, sechs Monate Zeit gegeben, sich erneut um einen Pass zu bemühen
       oder zumindest nachzuweisen, dass sie sich darum bemüht haben. Für diese
       Zeit bekommen sie nun die Möglichkeit der Beschäftigung“, so Mazanke.
       Überhaupt sei die Umbenennung seiner Behörde mit dem Anspruch verbunden,
       einwanderungsfreundlicher zu werden. Einwanderung und Migration seien „das
       Schlüsselthema der gesellschaftlichen Entwicklung dieser Republik. Und
       dieser Stadt.“
       
       Das ganze Interview mit dem Leiter des Einwanderungsamtes können Sie am
       Samstag im Berlin-Teil der taz.Am Wochenende lesen. 
       
       (* In der ersten Version dieses Textes hatte irrtümlich gestanden, dass
       Rot-Rot-Grün auch für die Abschiebungen im Jahr 2016 verantwortlich sei.
       Tatsächlich ist der neue Senat aber erst im Dezember 2016 gewählt wurden.
       Die Autorin bittet den Fehler zu entschuldigen!)
       
       14 Jan 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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