# taz.de -- Familienzusammenführung I: Das neue Leben kann beginnen
       
       > Vier Jahre war der Syrer Bakri Kamurgi von Frau und Kindern getrennt.
       > Zehntausende Familien warten weiter auf ihre Zusammenführung.
       
 (IMG) Bild: Bakri Kamurgi mit Sohn Yahia, Ehefrau Rahaf Haimousa und den Töchtern Talia und Lima (v. l. n. r.)
       
       Berlin taz | „Endlich haben wir Glück!“ Bakri Kamurgi sitzt strahlend im
       Gastraum des Restaurants „Kreuzberger Himmel“ und zeigt mit dem Zeigefinger
       nach oben. „Hier drüber liegt unsere neue Wohnung.“ Wenn sie dort im neuen
       Jahr einziehen können – praktischerweise direkt über Kamurgis Arbeitsplatz
       –, geht eine vier Jahre währende Odyssee zu Ende. So lange war der
       Rechtsanwalt aus Aleppo von seiner Frau und den drei Kindern getrennt: Er
       war in Berlin, sie lebten in der Türkei. „Eine schreckliche Zeit, meine
       Frau hat jeden Tag am Telefon geweint“, erzählt er der taz. Erst im Oktober
       konnten Ehefrau Rahaf Hajmousa, die Töchter Lima (14) und Talia (12) und
       Sohn Yahia (11) nachkommen. Und dann so schnell ein Mietvertrag? Der
       schmächtige Mann mit dem Schnäuzer scheint es noch gar nicht fassen zu
       können. „Jetzt haben wir wirklich ein neues Leben!“
       
       Die Krisen und Kriege dieser Welt reißen viele Familien auseinander: etwa
       weil der Mann – wie Kamurgi – Hals über Kopf fliehen muss, die Kinder aber
       nicht der gefährlichen Flucht übers Mittelmeer ausgesetzt werden sollen.
       Dass Familien jedoch über Jahre getrennt sind, hat oft weniger mit
       internationalen Krisen als vielmehr mit europäischer Abschottung tun.
       
       In Deutschland bekamen Syrer, die vor allem seit dem „Flüchtlingssommer“
       2015 zu Zehntausenden über den Balkan kamen, zunächst meist „richtiges“
       Asyl, sprich: Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, zugesprochen –
       und hatten damit das Recht, ihre Familien nachzuholen. Doch je mehr es
       wurden, desto lauter wurden die Rufe von „besorgten Bürgern“ und ihren
       politischen Einheizern, etwas dagegen zu unternehmen. So wurde im Zuge von
       Gesetzesverschärfungen bei Flüchtlingen, die keinen Flüchtlingsschutz,
       sondern nur „subsidiären Schutz“ bekommen, der Familiennachzug im März 2016
       für zwei Jahre ausgesetzt; der Stichtag wurde später bis August 2018
       verschoben. Die damalige SPD-Spitze, die diesen Teil des „Asylpakets II“
       angeblich nicht wollte, beschwichtigte, dies beträfe ja nur wenige
       Geflüchtete.
       
       Mit dem neuen Gesetz änderte sich allerdings spürbar die Anerkennungspraxis
       des Bamf: Auf einmal bekamen immer mehr Syrer „subsidiären Schutz“ (siehe
       Kasten) – und Zehntausende Familien saßen in der Türkei und anderswo fest.
       
       ## Am überfüllten Lageso
       
       So wie die Kamurgis. Es ist Sommer 2015: Bakri, der als Anwalt Regimegegner
       verteidigt, weiß, als ein Namensvetter von ihm verhaftet und gefoltert
       wird, dass er akut in Gefahr ist – und flieht auf der Balkanroute. Im
       September kommt er nach Berlin und ist einer von Tausenden, die am
       überfüllten Lageso in der Turmstraße kampieren müssen, um auf ihre
       Registrierung und Versorgung als Asylbewerber zu warten.
       
       In dieser verzweifelten Lage – ohne Schlafplatz, Essen, Geld – hat Bakri
       Kamurgi das erste Mal Glück: Er lernt Andreas Tölke vom Verein Be an Angel
       kennen. Tölke und andere Flüchtlingshelfer organisieren um die Ecke vom
       Lageso beim Sozialgericht Sammelklagen von Flüchtlingen gegen das Amt,
       damit es seiner gesetzlichen Pflicht zur Unterbringung nachkommt. „Ohne
       Andreas hätte ich keine Chance gehabt, ich hätte all das nicht
       durchgehalten“, sagt der Syrer im Rückblick.
       
       Tölke besorgt ihm einen Schlafplatz, später ein WG-Zimmer, schließlich
       sogar Arbeit im vom Verein initiierten Restaurant „Kreuzberger Himmel“, das
       von Flüchtlingen betrieben wird. Doch zunächst hilft der ehemalige
       Journalist, der seit 2015 ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer ist (siehe
       Interview Seite 23), dem Anwalt dabei, seine Familie aus Syrien
       rauszuholen. An Weihnachten 2015, erinnert sich Tölke, können Kamurgis Frau
       und Kinder nach Beirut fliehen und von dort in die Türkei fliegen. Über
       Helfer-Netzwerke besorgt Be an Angel eine Wohnung, unterstützt die Familie
       mit Geld. Dass dieser Zustand fast vier Jahre dauern wird, wissen die
       Beteiligten da noch nicht.
       
       Die ersten eineinhalb Jahre hofft Bakri Kamurgi auf seinen Asylantrag. Doch
       je länger sich das Verfahren zieht, desto depressiver wird seine Stimmung,
       desto verzweifelter werden die Anrufe aus der Türkei. Frau und Kinder
       können nicht verstehen, warum das so lange dauert. „Viele Syrer haben in
       der Zeit ihren Aufenthalt bekommen, wieso ich nicht? Meine Frau dachte, es
       muss meine Schuld sein, ich hätte irgendwelche Papiere nicht eingereicht.
       Doch beim Bamf hieß es immer nur: Sie müssen warten.“
       
       ## Klage gegen das Bamf
       
       Im Frühjahr 2017 kommt die Entscheidung: subsidiärer Schutz – also kein
       Familiennachzug bis Sommer 2019. Die Verzweiflung wächst ins Unermessliche.
       „Ich wollte zurück in die Türkei“, erzählt Kamurgi. „Ich dachte, besser so
       als Jahre ohne Familie. Aber ich habe kein Visum bekommen.“ Seine Frau wird
       krank „von dem ganzen Stress“, wie sie sagt: die Kinder waren zwar
       inzwischen in der Schule, lernten Türkisch, „aber ich fand keine Arbeit,
       war allein und konnte nur daran denken, wie wir wieder zusammen sein
       können“.
       
       In Berlin erhebt Kamurgi derweil Klage gegen das Bamf. Viele Flüchtlinge
       tun das, und in mehr als 40 Prozent der Fälle bekommen die Kläger Recht und
       einen besseren Flüchtlingsschutz. Doch Kamurgis Klage zieht sich, das
       Berliner Verwaltungsgericht ist mit den vielen Klagen überfordert, erst
       nach über zwei Jahren wird es seinen Fall entscheiden.
       
       Da hat die Familie – wieder mit Hilfe von Be an Angel – längst den
       Familiennachzug beantragt. Seit August 2018 können Angehörige von
       „subsidiär Geschützten“ dies wieder tun, ein Kontingent von monatlich 1.000
       Angehörigen darf seither nachziehen. Das seien viel zu wenig, sagen
       Kritiker, zudem sei das Procedere zu langwierig: Den Antrag müssen die
       Angehörigen bei einer deutschen Auslandsvertetung abgeben, dafür gebe es
       derzeit aber Wartezeiten von mehr als 12 Monaten, sagt etwa Sebastian Muy
       vom Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und
       Migrant*innen. Danach muss in Deutschland die lokale Ausländerbehörde
       ihre Zustimmung geben, dann entscheidet das Bundesverwaltungsamt, wer zu
       den 1.000 Glücklichen des Monats gehört.
       
       Allerdings reichten die Auslandsvertretungen regelmäßig viel zu wenig
       Anträge ein, so Muy, sodass die Regierung ihr selbst gestecktes Ziel von
       1.000 nachgeholten Angehörigen pro Monat regelmäßig unterschreite. Muys
       Fazit: „Das neue Gesetz gibt nur einigen wenigen eine Chance auf baldigen
       Familiennachzug, für die meisten bedeutet es weiter warten in
       Unsicherheit.“ [1][Auch die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Ulla
       Jelpke, kritisierte dieser Tage erneut,] die „Kontingentierung des
       Menschenrechts auf Familienleben“ auf 1.000 Visa pro Monat, die zudem nicht
       mal ausgeschöpft werden, sei „inakzeptabel“.
       
       ## Später Anruf vom Konsulat
       
       Bei Kamurgis Frau Rahaf Hajmousa kommt der ersehnte Anruf im Juni 2019: Sie
       und die Kinder können ihren Antrag im deutschen Konsulat in Istanbul
       stellen. Zwei Monate später haben sie ihre Visa. „Es war ein Traum! Wir
       dachten nicht, dass das noch klappt“, sagt Bakri Kamurgi und lächelt jetzt
       wie ein Honigkuchenpferd.
       
       Seither lebt die Familie in Tölkes Wohnung, inzwischen umso leichter, als
       das Ende dieser Übergangszeit nun absehbar ist. Die Kinder gehen zur
       Schule, erst einmal in Willkommensklassen zum Deutschlernen, nachmittags
       kommen zwei ehrenamtliche Helferinnen von Be an Angel zum Sprachunterricht
       vorbei, eine für die Kinder, eine für Rahaf.
       
       Im November gibt das Verwaltungsgericht Kamurgi mit seiner Klage recht: Das
       Bamf hätte ihm den „großen“ Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention
       zusprechen müssen. „Die verhinderte Familienzusammenführung war am Ende
       also eine Fehlentscheidung“, sagt Tölke – und der Ärger über das Bamf
       klingt immer noch nach. Dennoch ist jetzt erst mal Zufriedenheit und Ruhe
       eingekehrt im Kreuzberger Himmel.
       
       24 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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