# taz.de -- Widerrufsprüfverfahren beim Asyl: „Ich will nicht zurück“
       
       > Das Bamf überprüft Hunderttausende positiver Asylbescheide. Fast alle
       > Entscheidungen werden bestätigt. Trotzdem haben Betroffene Angst.
       
 (IMG) Bild: Schon wieder Dokumente beim Bamf vorlegen: Das gehört zum Alltag vieler Geflüchteter
       
       Berlin taz | Es ist Anfang Februar, als Maryam Tamimi einen Brief vom
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhält. „Ladung zur
       Befragung“ steht da, von einer „Mitwirkungspflicht“ im „Widerrufs- bzw.
       Rücknahmeverfahren“ ist die Rede. Maryams Asylverfahren wurde 2016 positiv
       entschieden, ihre Identität vom Bamf geprüft, inzwischen studiert sie im 4.
       Semester Maschinenbau und ist gerade mitten in der Prüfungsphase. „Sie
       haben mich schon alles gefragt und ich habe ihnen schon alles erzählt“,
       sagt sie. „Was gibt es jetzt?“
       
       Tamimi heißt eigentlich anders. Weil sie Angst vor Konsequenzen für ihren
       Aufenthaltsstatus hat, soll ihr Name nicht öffentlich werden. „Ich habe mir
       viele Gedanken darüber gemacht, ob sie mich jetzt wieder nach Syrien
       zurückschicken“, berichtet die Studentin. „Ich habe alle meine Termine bei
       der Ausländerbehörde pünktlich eingehalten, mich integriert, die Sprache
       gelernt, ich schaffe meine Prüfungen.“ Sie habe „Angst, weil eigentlich
       schon alles geklärt ist“.
       
       Tamimis Situation ist kein Einzelfall. 218.123 „Widerrufsprüfverfahren“
       sind derzeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anhängig, 192.664
       führte das Bamf bereits 2018 durch. Innerhalb der [1][ersten drei bis fünf
       Aufenthaltsjahre] sieht das deutsche Asylrecht eine Überprüfung von
       Flüchtlingsanerkennungen vor. In bestimmten Fällen kann der Schutzstatus
       aufgehoben werden.
       
       Ein Widerruf des Flüchtlingsstatus ist möglich, wenn die Gründe der Flucht
       nicht mehr bestehen – zum Beispiel, weil sich die Situation im
       Herkunftsland der Betroffenen maßgeblich verbessert hat. Eine Rücknahme des
       Schutzstatus erfolgt, wenn eine Flüchtlingsanerkennung irrtümlich vergeben
       wurde, beispielsweise wegen falscher Angaben bei der Antragsstellung.
       Beides ist selten der Fall – die Rücknahme- und Widerrufsquote belief sich
       auf 1,2 Prozent im Jahr 2018 und 3,3 Prozent in 2019.
       
       Anlasslose Befragungen 
       
       Beratungsstellen beobachten, dass anerkannte Flüchtlinge immer häufiger und
       ohne erkenntlichen Anlass im Rahmen der Widerrufs- und Rücknahmeverfahren
       zum Gespräch vorgeladen werden. Gegenüber der taz versichert das
       Bundesinnenministerium, dass Betroffene vom Bamf – wie gesetzlich
       vorgesehen – nur zur Mitwirkung aufgefordert werden, wenn diese
       erforderlich und zumutbar sei. Pro Asyl sieht das anders. „Unserer Meinung
       nach erfolgt eine solche Einzelfallprüfung in der Praxis nicht“, sagt deren
       rechtspolitische Referentin Wiebke Judith.
       
       Anstelle pauschaler Vorladungen plädiert die Menschenrechtsorganisation
       dafür, Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nur bei konkreten Hinweisen auf
       Aberkennungsgründe zu veranlassen. Erst dann sollte ein Gespräch
       stattfinden, in dem das Bamf die vermeintlichen Gründe vorlegt und die
       Betroffenen sich dazu äußern können. Ein solches Vorgehen entspräche auch
       den europarechtlichen Vorgaben.
       
       Auch Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im
       Bundestag, plädiert für die Abschaffung der Regelüberprüfungen. „Das würde
       dem Bamf viel überflüssige Arbeit und den Schutzbedürftigen eine Zeit der
       Unsicherheit ersparen“, sagt sie. „Überprüfungen in konkreten
       Verdachtsfällen würden völlig genügen.“ Die neuen Ressourcen könnten in die
       Bearbeitung der über 50.000 offenen Asylverfahren fließen. Im Jahr 2018
       waren 419 Beschäftigte des Bamf ausschließlich mit Widerrufsprüfungen
       befasst.
       
       „Der Frieden ist so schön hier. Ich will [2][nicht zurück in den Krieg]“,
       sagt Maryam Tamimi. Sie war 17 Jahre alt, als sie sich allein auf den Weg
       von Damaskus nach Deutschland machte. Ihre Familie harrt noch immer in
       Syrien aus. Mit der Vorladung des Bamf kam auch die Angst, erneut über ihre
       Flucht berichten zu müssen. „Ich will davon nicht nochmal erzählen. Ich
       versuche selbst, das zu vergessen“, sagt sie.
       
       Die Gespräche im Rahmen der Widerrufs- und Rücknahmeverfahren glichen
       häufig einer zweiten Anhörung, kritisieren Aktivist*innen. Für viele
       Geflüchtete bedeute das eine massive emotionale Belastung, die bleibe, auch
       wenn das Verfahren zu ihren Gunsten entschieden werde, kritisiert Pro Asyl.
       Tamimi hofft, dass ihr Verfahren gut ausgeht. Am Mittwoch hatte sie ihren
       Termin beim Bamf. Es sei „gut gelaufen“, sagt sie. Wie viel Zeit nun
       vergehen wird, bis sie über den Ausgang des Verfahrens Bescheid bekommt,
       weiß sie nicht. Und so bleibt vorerst auch die Unruhe.
       
       20 Feb 2020
       
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