# taz.de -- Ausländische Staatsflaggen: Verbrennen soll verboten werden
       
       > Wer ausländische Flaggen verbrennt, dem drohen künftig Geld- oder
       > Gefängnisstrafen. Der Bundestag berät in dieser Woche einen
       > Gesetzentwurf.
       
 (IMG) Bild: Im Iran gang und gäbe, in Deutschland künftig verboten: Das Verbrennen der israelischen Flagge
       
       Freiburg taz | Nach langem Zögern will die Koalition nun doch das
       Verbrennen der israelischen Flagge verbieten. Das Vorhaben ist aber doppelt
       getarnt. Zum einen sollen auch alle anderen ausländischen Flaggen geschützt
       werden. Zum anderen gibt es keinen eigenen Gesetzentwurf, nur einen
       Änderungsantrag zum geplanten verbesserten Schutz der EU-Flagge, über den
       der Bundestag diese Woche berät. Der bisher nicht veröffentlichte
       Änderungsantrag liegt der taz vor.
       
       Auslöser der Debatte waren [1][mehrere Berliner Demonstrationen im Dezember
       2017]. Damals wurde gegen Donald Trumps Anerkennung von Jerusalem als
       israelischer Hauptstadt protestiert. Dabei wurden auch einige israelische
       Fahnen verbrannt. Dies führte zu einem lauten Aufschrei, vor allem als klar
       wurde, dass dies bisher nicht strafbar ist. „Wer israelische Flaggen
       verbrennt, stellt das Existenzrecht Israels infrage, lehnt es ab“, sagte
       Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Wer
       israelische Fahnen in Brand steckt, verbrennt unsere Werte“, erklärte der
       damalige Justizminister Heiko Maas.
       
       Derzeit sind ausländische Fahnen im Strafgesetzbuch nur geschützt, wenn sie
       offiziell aufgehängt werden, zum Beispiel bei einem Staatsbesuch. Das ist
       im Strafgesetzbuch geregelt (Paragraf 104). Wer dagegen bei einer
       Demonstration eine mitgebrachte israelische, amerikanische oder russische
       Flagge anzündet, hat strafrechtlich bisher nichts zu fürchten.
       
       Umfassender ist nur die deutsche Fahne strafrechtlich geschützt. Sie darf
       laut Paragraf 90a weder zerstört, beschädigt noch verunglimpft (also
       verächtlich gemacht) werden. Dies gilt auch bei einer selbst mitgebrachten
       schwarz-rot-goldenen Fahne auf einer Demonstration.
       
       ## Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht
       
       Zunächst war geplant, nur das öffentliche Verbrennen der israelischen Fahne
       unter Strafe zu stellen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hielt
       dies in einer Stellungnahme vom März 2018 auch für zulässig. „Im Lichte der
       fortwirkenden, besonderen, geschichtlich begründeten Verantwortung
       Deutschlands, erschiene es nicht willkürlich, die israelische Flagge in
       besonderer Weise zu schützen“, hieße es dort. Dann hat aber wohl die
       israelische Botschaft in Berlin gebeten, auf ein Sonderrecht nur für die
       israelische Fahne zu verzichten.
       
       Nun soll also bestraft werden, „wer öffentlich die Flagge eines
       ausländischen Staats zerstört oder beschädigt.“ Auch das Verbrennen der
       chinesischen oder saudi-arabischen Flagge wäre dann also verboten. Es droht
       eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
       
       Vorgesehen ist dies in einer Formulierungshilfe der Bundesregierung, die im
       Dezember beschlossen wurde. Sie soll als Änderungsantrag von CDU/CSU und
       SPD zu einem verwandten Gesetzentwurf des Bundesrats eingebracht werden,
       der diesen Mittwoch bereits auf der Tagesordnung des Bundestags steht.
       
       ## Rechtsextremisten marschierten über EU-Fahne
       
       Hier will der Bundesrat in einem neuen Paragraf 90c auch die EU-Fahne und
       die EU-Hymne vor „Verunglimpfung“ schützen. Die EU-Fahne besteht aus 12
       goldenen Sternen auf blauem Grund, die EU-Hymne „Freude, schöner
       Götterfunken“ beruht auf der „Ode an die Freude“ von Friedrich Schiller,
       die von Ludwig van Beethoven vertont wurde.
       
       Diesen Gesetzentwurf hatte Sachsen in den Bundesrat eingebracht. Anlass war
       eine [2][Demonstration der Nazi-Partei „der III. Weg“ in Plauen] im Mai
       vergangenen Jahres. Die Rechtsextremisten hatten eine EU-Fahne auf die
       Straße gelegt und waren darüber marschiert. Das erfordere eine Reaktion des
       Rechtsstaats, erklärte Sachsens damaliger Justizminister Sebastian Gemkow
       (CDU). Schon im Juni legte Sachsen den Gesetzentwurf vor, im September
       beschloss ihn die Länderkammer. CDU/CSU und SPD unterstützen den Vorschlag.
       Bald wird er nun also geltendes Gesetz sein.
       
       12 Jan 2020
       
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