# taz.de -- Verbot von Flaggenverbrennen: Gesetz gegen Symbole
       
       > Die Große Koalition will das Verbrennen ausländischer Fahnen unter Strafe
       > stellen. Damit werden traditionelle Protestformen unnötig kriminalisiert.
       
 (IMG) Bild: Syrer protestieren mit dem Verbrennen der russischen Fahne in Berlin, Dezember 2016
       
       Das Verbrennen einer Flagge ist eine Meinungsäußerung. Das hat der oberste
       Gerichtshof der USA schon mehrfach festgestellt, zuletzt 1989. Damit wurden
       US-Gesetze kassiert, die das Verbrennen der US-Flagge, insbesondere durch
       (Vietnam-)Kriegsgegner, unter Strafe stellen wollten.
       
       In Deutschland gibt es solche Gesetze bereits. Das Zerstören und
       Verächtlichmachen der deutschen Flagge ist strafbar. Auch das Zerstören
       ausländischer Fahnen ist strafbar, wenn diese offiziell präsentiert werden,
       etwa bei einem Staatsbesuch. Allerdings kann bisher jeder selbst
       mitgebrachte ausländische Fahnen bei einer Demonstration verbrennen oder
       zerschneiden.
       
       Dass das ein Problem sein könnte, wurde deutlich, als Ende 2017 in Berlin
       bei Protesten gegen die amerikanische Israel-Politik auch einige
       israelische Flaggen verbrannt wurden. Die damalige Diskussion hat jetzt
       Spätfolgen. Die Große Koalition will künftig das Verbrennen aller
       [1][ausländischen Fahnen] bei Demonstrationen unter Strafe stellen.
       
       Es geht hier nicht um Gewalt gegen fremde Sachen. Es geht um das Verbrennen
       eigenen Eigentums zu symbolischen Zwecken. Die Flagge wird als Symbol für
       den fremden Staat benutzt, gegen dessen Politik man protestiert. Es mag
       eine aggressive Symbolik sein, aber auch die Darstellung von Wut und
       Empörung sind legitime Zwecke von Demonstrationen, insbesondere wenn Wut
       und Empörung berechtigt sind.
       
       ## Der freie Diskurs steht unter Druck
       
       Es wäre vielleicht noch akzeptabel, d[2][ie Flagge Israels] in Deutschland
       besonders zu schützen, weil das Existenzrecht Israels im Nahost-Konflikt
       teilweise bestritten wird und Deutschland als Folge des Holocaust eine
       besondere Verantwortung für den Staat Israel hat. Doch warum soll man die
       Flagge Chinas gegen Proteste von Uiguren schützen oder die Flagge Myanmars
       gegen die Empörung der vertriebenen Rohingya?
       
       Der freie, staatlich nicht reglementierte Diskurs steht derzeit auch im
       Westen massiv unter Druck. Teilweise zu Recht. Wenn der Internet-Mob
       engagierte Einzelpersonen und [3][Teile der Bevölkerung bedroht] und
       einschüchtert, beeinträchtigt ja auch dies den Diskurs. Die im
       Maßnahmenpaket gegen Hasskriminalität geplanten Verschärfungen des
       Strafrechts bei Bedrohungen und der Billigung von Straftaten sind daher
       gerechtfertigt.
       
       Beim geplanten Verbot der Flaggenverbrennung geht es aber gerade nicht um
       den Schutz von Menschen. Rechtsgut des geplanten Gesetzes sind einerseits
       das „Ansehen des ausländischen Staates“, andererseits die „guten
       Beziehungen“ Deutschlands zum Flaggenstaat. Es geht also um staatliche
       Schutzgüter und die Einschränkung von Machtkritik. Hier ist weiterhin
       Zurückhaltung angebracht.
       
       Sollte das Gesetz kommen, wird spätestens das Bundesverfassungsgericht
       diese Zurückhaltung in der Praxis durchsetzen. Karlsruhe hat schon beim
       Zerstören und Verunglimpfen der deutschen Flagge darauf bestanden, dass nur
       antidemokratische Aktionen bestraft werden sollen. So könnte und sollte es
       auch beim Schutz ausländischer Flaggen enden: Legitimer Protest wird vom
       Bundesverfassungsgericht erlaubt, die Strafnorm wird auf blinden und
       rassistischen Hass beschränkt.
       
       13 Jan 2020
       
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