# taz.de -- Aberkennung der VVN-Gemeinnützigkeit: Antifaschistische Solidarität
       
       > Zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen zeigen sich empört über den
       > Entzug der Gemeinnützigkeit für die antifaschistische Organisation.
       
 (IMG) Bild: „Grenzenlose Solidarität!“ – die VVN auf der #unteilbar-Demo am 13. Oktober 2018 in Berlin
       
       Berlin taz | Unter der Überschrift „Antifaschismus ist gemeinnützig: Unser
       Einsatz für eine solidarische Gesellschaft ist unteilbar!“ protestieren
       zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen gegen die Aberkennung der
       Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
       Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner
       Finanzamt. „Wir sind beschämt, dass die Ausschwitz-Überlebende und heutige
       Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano diese Entscheidung erleben
       muss“, heißt es [1][in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung].
       
       Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderem der DGB-Vorsitzende Reiner
       Hoffmann, Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye, die Komponistin und
       Sängerin Inga Humpe, der Pianist Igor Levit, der Schriftsteller Saša
       Stanišić, die Journalistin Hatice Akyün sowie Ulrich Schneider,
       Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Kampf gegen
       Faschismus sei unteilbar, schreiben sie. „Darum sind wir solidarisch mit
       der VVN-BdA.“ Das Vorgehen der Berliner Finanzverwaltung verurteilten sie
       „aufs Schärfste“.
       
       Am Freitag vergangener Woche [2][hatte die VVN-BdA bekannt gemacht], dass
       ihr die Gemeinnützigkeit rückwirkend für die vergangenen drei Jahre
       aberkannt wurde. Damit sieht sich die 1947 gegründete überparteiliche
       Organisation in ihrer Existenz bedroht. Denn mit der Aberkennung seien
       „vorerst Steuernachforderungen in fünfstelliger Höhe“ verbunden, die noch
       in diesem Jahr fällig würden. „Weitere erhebliche Nachforderungen sind zu
       erwarten und auch zukünftig drohen wesentlich höhere steuerliche
       Belastungen“, schrieb die VVN-BdA in einer Mitteilung.
       
       Grund für die Entziehung der Gemeinnützigkeit ist nach Angaben der
       Vereinigung die Erwähnung im Landesverfassungsschutzbericht Bayerns. Darin
       wird die VVN-BdA als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste
       Organisation im Bereich des Antifaschismus“ bezeichnet. Die VVN-BdA hat in
       den vergangenen Jahren immer wieder vergeblich gegen die aus ihrer Sicht
       infame Nennung geklagt. Sie spricht von „haltlosen Unterstellungen“, die
       sich nun das Berliner Finanzamt ungeprüft zu eigen gemacht habe.
       
       Insbesondere bei den wenigen noch lebenden VVN-Gründungsmitgliedern sorgt
       die Berliner Entscheidung für heftige Empörung. Die Aberkennung der
       Gemeinnützigkeit sei „eine Verhöhnung der Überlebenden des Naziterrors und
       ihrer Angehörigen“, protestiert [3][der Theresienstadt-Überlebende Ernst
       Grube]. Er appelliere „an alle Menschen, denen die Erinnerung an die
       Naziverbrechen und der Schutz der Menschenwürde heute wichtig ist“, sich
       dafür zu engagieren, dass Antifaschismus in der Bundesrepublik nicht länger
       diffamiert und behindert wird.
       
       ## Aufruf zur Solidarität
       
       In einem Aufruf unter der Überschrift „Wir brauchen eure Solidarität“
       schreibt der 86-jährige Grube, er bekräftige „jede Zeile [4][des Briefes
       von Esther Bejarano]“. Die 94-Jährige hatte als Überlebende von Auschwitz
       und Ehrenvorsitzende der VVN-BdA [5][in einem offenen Brief] ihr völliges
       Unverständnis darüber artikuliert, dass „eine Steuerbehörde über die
       Existenzmöglichkeit einer Vereinigung von Überlebenden der Naziverbrechen“
       befinden könne. Nie habe sie sich „vorstellen können, dass die
       Gemeinnützigkeit unserer Arbeit angezweifelt oder uns abgesprochen werden
       könnte!“
       
       In der Protesterklärung vom Donnerstag wird darauf verwiesen, dass die
       Entscheidung gegen die VVN-BdA keine Einzelentscheidung sei. „Vielmehr
       werden die Bewegungsräume für eine politische und demokratisch aktive
       Zivilgesellschaft, [6][wie sie sich etwa bei #unteilbar zusammengeschlossen
       hat], auch mit Hilfe des Steuerrechts, immer enger gesteckt“, heißt es in
       dem Schreiben. Belege dafür seien die rigide Auslegung des
       Gemeinnützigkeitsrechts auch für andere politisch aktive Vereine wie Attac,
       Campact oder das Demokratische Zentrum Ludwigsburg.
       
       Demgegenüber fordern die Unterzeichner, dass politisches Engagement der
       kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft „gestärkt und zweifelsfrei
       abgesichert“ werden müsse. Notwendig sei ein „Demokratiefördergesetz“, das
       „seinen Namen verdient und eine nachhaltige und bedarfsgerechte
       Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt“.
       
       Im Fall der VVN-BdA müsse zunächst die Vollziehung der Bescheide zur
       Steuernachzahlung ausgesetzt werden, um die Arbeitsfähigkeit der
       Organisation nicht zu beeinträchtigen. Dann solle das Land Berlin dem
       Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen. Auch in NRW war der dortige
       Landesverband der VVN-BdA überprüft worden. Im Annörungsverfahren hatte das
       Finanzamt Oberhausen-Süd der Widerrede der VVN-BdA jedoch entsprochen und
       Ende Oktober die Gemeinnützigkeit bestätigt.
       
       29 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.unteilbar.org/gemeinnuetzig/
 (DIR) [2] https://berlin.vvn-bda.de/2019/11/antifaschismus-muss-gemeinnuetzig-bleiben-schwerer-angriff-auf-die-vvn-bda/
 (DIR) [3] /Zeitzeuge-Grube-ueber-rechte-Gewalt/!5637320
 (DIR) [4] http://www.hagalil.com/2019/11/vvn-bda/
 (DIR) [5] /Aberkennung-der-VVN-Gemeinnuetzigkeit/!5640617
 (DIR) [6] https://www.unteilbar.org/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dorian Baganz
       
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