# taz.de -- 40 Jahre Republikanischer Anwaltsverein: „Bürgerrechte werden relativiert“
       
       > Seit 40 Jahren ist der RAV Wächter der Bürger- und Freiheitsrechte gegen
       > Machtansprüche des Staates. Der Vorsitzende Peer Stolle zieht Bilanz.
       
 (IMG) Bild: Auch hier war der RAV Teil des Bündnisses: Unteilbar-Demo in Berlin
       
       taz: Herr Stolle, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
       wurde 1979 gegründet – in den Nachwehen des deutschen Herbstes und der RAF.
       Gab es einen konkreten Anlass oder war es die Notwendigkeit der Zeit? 
       
       Peer Stolle: Die Zeit war geprägt durch enorme Verschärfungen im Bereich
       der inneren Sicherheit: Antiterrorgesetzgebung, Verschärfung des
       Strafprozessrechtes, Einschränkung der Verteidigungs- und
       Beschuldigtenrechte. Es gab massive Angriffe auf diejenigen, die in
       politischen Strafverfahren verteidigt haben. Daraus entstand das Bedürfnis
       sich selbst zu organisieren. Werner Holtfort, der dann erster Vorsitzender
       des RAV wurde, hatte die Idee für eine politische Anwaltsorganisation, die
       gegen die gesetzlichen Verschärfungen vorgeht und die KollegInnen gegen
       Angriffe der Justiz und von Rechtsaußen verteidigt, weil die Anwaltskammern
       und der Deutsche Anwaltsverein diese Aufgabe nicht übernommen hatten.
       
       Ist man heutzutage als linker Anwalt noch solchen Angriffen ausgesetzt? 
       
       Das Selbstverständnis der Anwaltschaft hat sich stark verändert.
       Mittlerweile stellen sich die Kammern oder der Deutsche Anwaltsverein
       schützend vor die KollegInnen. Und generell hat sich das Standing der
       Anwaltschaft in der Justiz verbessert, VerteidigerInnen werden nicht mehr
       in dem Maße als Störenfriede wahrgenommen. Nichts desto trotz ist der Kampf
       um die „freie Advokatur“, wie wir sagen, immer noch notwendig. Alle zwei
       Jahre steht eine Verschärfung der Strafprozessordnung auf der Tagesordnung
       und immer wieder wird die Anwaltschaft auch angegriffen.
       
       Wie denn? 
       
       Beim G20-Gipfel in Hamburg wurde der RAV von der Polizei angegriffen. Da
       hatten KollegInnen Mandanten vertreten, die gegen die Sicherheitszone
       geklagt hatten, in denen Versammlungen verboten waren. Die Gefahrenprognose
       der Polizei wurde unter anderem damit begründet, dass die Anwälte zum RAV
       gehören. Den MandantInnen wurde somit vorgeworfen, welche AnwältInnen sie
       haben, nämlich solche, die die Freiheitsrechte der Betroffenen
       uneingeschränkt verteidigen. Der RAV hat das öffentlich gemacht. Daraufhin
       haben sich viele andere Anwaltsorganisationen solidarisch erklärt.
       
       Wie ist der Stand der Bürgerrechte verglichen mit der Anfangszeit des RAV? 
       
       Einerseits hat es eine Liberalisierung und Erweiterung von Bürgerrechten
       gegeben, etwa neue Grundrechte im Bereich Datenschutz. Wir haben heute auch
       ganz andere Vorstellungen von Gleichstellung und Gleichberechtigung.
       Andererseits ist vieles davon Symbolpolitik. Bürgerrechte werden auch immer
       wieder relativiert, nicht nur im Migrationsrecht wird verstärkt der Zugang
       zum Recht verwehrt. Auch wird mit den neuen Polizeirechten versucht,
       Eingriffsbefugnisse für die Polizei grenzenlos zu gewähren.
       
       Warum eigentlich? Im Vergleich zu vor 40 Jahren leben wir doch in einer
       relativ befriedeten Gesellschaft. 
       
       Die Wahrnehmung von Störungen und Gefahren ist eine vollkommen andere als
       damals. Wir haben einen permanenten Verstärkerkreislauf: Jedes Mal, wenn
       eine spektakuläre Straftat geschieht, wird sofort die Forderung nach neuen
       Gesetzen laut – und die Sicherheitsbehörden selbst nutzen jeden Anlass, um
       sich neue Befugnisse zuzuschanzen. Die Vorstellung erst bei einer konkreten
       Gefahr einzugreifen, wird abgelöst von dem Versuch schon die Entstehung von
       Risiken zu verhindern. Das führt zu solchen Gesetzen, die von der
       „drohenden Gefahr“ ausgehen. Da löst man sich vom ohnehin schwammigen
       Begriff der Gefahr, um noch weiter im Vorfeld polizeilich tätig zu werden.
       
       Gleichzeitig müssen Menschen, die Polizeigewalt erfahren und dagegen
       klagen, klassischer Weise mit einer Anzeige wegen Widerstands rechnen. Wie
       kann man sich dagegen wehren? 
       
       Die besten Chancen hat man, wenn man die Version der PolizeibeamtInnen mit
       einem Video erschüttern kann. Dann ist es nicht ganz so aussichtslos. Sonst
       bleibt nur eine akribische und umfangreiche Vorbereitung des konkreten
       Falls. Allgemein ist es wichtig, dass rechtswidrige Polizeigewalt in der
       Öffentlichkeit – und dann auch in der Justiz -erst mal wahrgenommen und
       anerkannt wird. Der RAV versucht – etwa in Veranstaltungen – zu vermitteln,
       dass PolizistInnen keine besseren ZeugInnen sind. Weder können sie sich
       Sachen besser merken, noch agieren sie vorurteilsfrei. Helfen würde auch
       eine unabhängige Untersuchungsstelle, die sich um polizeiliche Übergriffe
       und rechtswidriges Verhalten kümmert.
       
       Also die für Berlin geplante Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten
       finden Sie wichtig? 
       
       Schon – aber nicht so, wie sie gerade in verschiedenen Bundesländern
       geschaffen werden. Da wird alles Mögliche vermischt: Beauftragte sind auch
       zuständig für Beschwerden von PolizistInnen gegen ihre Vorgesetzten oder
       Einsatzleitungen. Es geht aber um eine Stelle allein für rechtswidriges
       Handeln der Polizei, an die sich Betroffene wenden können – und diese
       Stelle braucht Eingriffsbefugnisse, sie muss unabhängig sein, sie muss
       Akteneinsicht bekommen, selbst ermitteln dürfen.
       
       Das ist nicht vorgesehen? 
       
       Nein.
       
       Der RAV engagiert sich ja auch gesellschaftspolitisch und hat das Bündnis
       Unteilbar mit initiiert. Wieso? 
       
       Für uns war es wichtig, die Stimme zu erheben, weil es in letzter Zeit so
       eine Verengung des gesellschaftlichen und medialen Diskurses gab, völlig
       eingeengt zwischen CDU- und AfD-Positionen. Die andere Stimmung – die
       Mehrheit – fand kaum Gehör. Diesen Raum wieder zu erweitern, sich klar
       gegen Abwertung von Menschen und für Grundrechte zu positionieren ist auch
       eine Aufgabe einer kritischen Anwaltschaft.
       
       Sie scheinen damit einen Nerv getroffen zu haben, die Mobilisierung war ja
       ein voller Erfolg. 
       
       Ja, aber nicht nur unserer. Die Idee und die erste Einladung kamen zwar aus
       unseren Reihen, das ist dann bei anderen Organisationen auf viel Resonanz
       gestoßen. Das Bündnis wurde von sehr vielen Gruppen getragen. Geholfen hat
       sicher auch, dass uns vertraut wurde.
       
       Was sind denn im rechtlichen Bereich Erfolge, für die der RAV steht? 
       
       Konkrete Erfolge zu benennen, das ist nicht so einfach. Aber wir sind in
       vielen Bereichen aktiv. Zum Beispiel der Arbeitskreis Mietrecht des RAV
       steckt maßgeblich in der Mietendeckel-Diskussion in Berlin mit drin, hat zu
       diesem Thema auf Verstaltungen juristische Expertise zusammen geführt, um
       die Diskussion auf sichere Beine zu stellen. Ich finde auch die
       Organisation der anwaltlichen Notdienste, etwa in Heiligendamm, im Wendland
       oder jüngst beim G20-Gipfel, große Erfolge. Da arbeiten ja teilweise über
       100 KollegInnen über mehrere Tage zusammen, sehr solidarisch und kollektiv
       und sowohl auf der Straße, als auch in der Gefangenensammelstelle oder vor
       Gericht. Damit schaffen sie konkret vor Ort die Möglichkeit, Rechtsschutz
       effektiv durchzusetzen. Dies gilt auch im Migrationsrecht, in dem
       KollegInnen immer wieder Räume des Rechts öffnen.
       
       Als Laie stellt man sich vor, dass JuristInnenen prinzipiell ein positives
       Verständnis haben vom Rechtsstaat. Verliert man das nicht mit der Zeit,
       wenn man immer wieder mit den Unzulänglichkeiten dieses Systems kämpfen
       muss? 
       
       Ich denke nicht, dass JuristInnen – vor allem AnwältInnen – immer
       staatsgläubig sind oder ein positives Verhältnis zum Staat haben. Recht ist
       eine Art Herrschaftsinstrument: Es kann zur Legitimierung, zur Durchsetzung
       von Herrschaft eingesetzt werden, aber auch zu dessen Begrenzung. Und
       gerade diese zweite Funktion wahrzunehmen, also mit den Mitteln des Rechts
       zu versuchen, die Machtansprüche des Staates oder von mächtigen Personen
       versuchen zurückzudrängen, ist ja die spannende Aufgabe, mit der man als
       Anwältin jeden Tag zu tun hat. Die Verteidigung etwa im Strafrecht von
       Beschuldigten-Rechten gegenüber dem staatlichen Strafanspruch. Oder im
       Migrationsrecht die Rechte von Geflüchteten auf Schutz und Bleiberecht
       gegen einen Staat, der etwas anderes will. Das ist auch das
       Selbstverständnis des RAV: Sich mit dem Recht gegen Herrschaft zur Wehr zu
       setzen.
       
       Bei Ihnen ist das Verständnis von Recht und Rechtsstaat konstant geblieben? 
       
       Ich hatte nie ein idealisiertes Verständnis vom Rechtsstaat. Das Recht ist
       nur ein Mittel, um Veränderungen zu erreichen oder Rechte durchzusetzen.
       Das geht mal besser und mal schlechter. Auch im Gerichtssaal spielt sich
       die gesellschaftliche Stimmung wieder. Deswegen finden wir es als RAV auch
       wichtig sich politisch zu engagieren.
       
       War dieses eher negative Bild des Rechtsstaates unter linken Anwälten
       früher ausgeprägter? Es soll ja Anwälte gegeben haben, die sich weigerten,
       mit der Staatsanwaltschaft zu reden. 
       
       Ja, da hat sich auf beiden Seiten was geändert, das konfrontative
       Verhältnis hat sich etwas abgebaut.
       
       Zum Schluss bitte noch ein kurzes Urteil: Macht es aus RAV-Sicht einen
       Unterschied, wer Berlin regiert? 
       
       Teilweise. Unter Rot-Rot-Grün finden schon weniger Verschärfungen statt,
       etwa beim Polizeigesetz, und im wohnungspolitischen Bereich werden jetzt
       endlich mal Maßnahmen ergriffen, die andere Regierungen wohl nicht gemacht
       hätten. Aber es ist nicht so, dass sich jetzt die Polizei liberaler verhält
       oder Strafvollzug humaner wird.
       
       Sind Sie denn zuversichtlich, dass der Mietendeckel die rechtlichen
       Angriffe, die es jetzt gibt, überstehen wird? 
       
       Ja.
       
       22 Nov 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
 (DIR) Erik Peter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bürgerrechte
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Menschenrechte
 (DIR) Studentenbewegung
 (DIR) Internet
 (DIR) Abschiebung
 (DIR) Katrin Lompscher
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Nachruf auf Klaus Eschen: Ein Widerständiger
       
       Klaus Eschen gründete 1969 das Sozialistische Anwaltskollektiv mit. Jetzt
       ist der Anwalt, Notar und Verfassungsrichter im Alter von 85 Jahren
       gestorben.
       
 (DIR) EU-Plan in der Kritik: Zweifel an Chatkontrolle wachsen
       
       Die EU-Kommission will unter anderem E-Mails und Messenger-Nachrichten
       durchleuchten lassen. Doch das Vorhaben gerät zunehmend unter Druck.
       
 (DIR) Gutachten im Auftrag der Linken: Belehrung für Geisel
       
       Regelmäßig dringt die Polizei ohne Richterbeschluss in Flüchtlingsheime
       ein, um abzuschieben. Ein Gutachten nährt Zweifel an der Rechtmäßigkeit.
       
 (DIR) Mietendeckel in Berlin: Keine Ruhe um den Mietendeckel
       
       Zwar hat sich der Senat Ende August auf einen Entwurf geeinigt. Der
       Mietendeckel bleibt aber als Ganzes und in seinen Details umkämpft.
       
 (DIR) Klage gegen G20-Demoverbotszone: Polizei fürchtet linke Anwälte
       
       Die Polizei wirft Juristen, die gegen das Demoverbot klagen, die
       Mitgliedschaft in linken Vereinen vor. Das ist auch für Olaf Scholz
       problematisch.