# taz.de -- Klage gegen G20-Demoverbotszone: Polizei fürchtet linke Anwälte
       
       > Die Polizei wirft Juristen, die gegen das Demoverbot klagen, die
       > Mitgliedschaft in linken Vereinen vor. Das ist auch für Olaf Scholz
       > problematisch.
       
 (IMG) Bild: Ihre Demoverbotszone verteidigt die Polizei mit Zähnen und Klauen
       
       Hamburg taz | Für die Polizei ist die Mitgliedschaft in linken
       Anwaltsorganisationen ein Grund, die Legitimität von Anwält*innen und
       Kläger*innen infrage zu stellen. Vier Jurist*innen hatten am Samstag vor
       dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der
       Polizei eingelegt, während des Gipfels sämtliche Demonstrationen in der
       Innenstadt zu verbieten.
       
       Die Polizei geht davon aus, die Jurist*innen würden ein riesiges
       linksradikales Netzwerk mobilisieren, wenn sie die Möglichkeit bekämen zu
       demonstrieren. Das geht aus der sogenannten Gefahrenprognose, einer
       schriftlichen Stellungnahme der Polizei hervor, die der taz in Auszügen
       vorliegt.
       
       Die Antragsteller*innen hatten argumentiert, bei Rechtsbrüchen durch die
       Polizei müsste es jederzeit möglich sein, auch innerhalb der
       Demoverbotszone dagegen spontan zu demonstrieren. Die Polizei verwies
       daraufhin auf die frühere Mitgliedschaft der vier Antragsteller*innen bei
       der Initiative Hamburger aktive Jurastudent*innen und dem linken Netzwerk
       kritischer Jurist*innen, KritJur. Darüber hinaus problematisierte sie die
       Mitgliedschaft ihrer Anwält*innen beim Republikanischen Anwältinnen- und
       Anwälteverein (RAV), einem bundesweiten Zusammenschluss von Anwält*innen
       für Demokratie und Menschenrechte.
       
       Die Polizei zieht aus dieser „Vernetzung“ den Schluss, dass „bei
       Spontanversammlungen damit zu rechnen ist, dass nicht nur eine geringe
       Teilnehmerzahl an solchen Versammlungen teilnehmen wird, und (…) dies auch
       in die ‚linke bis linksextremistische Szene‘ transportiert werden würde“.
       Mit ihrer Argumentation zielt die Polizei auf die persönliche
       Glaubwürdigkeit der Jurist*innen. Auf Anfrage wollte sie sich aufgrund des
       laufenden Verfahrens nicht äußern.
       
       ## Polizei definiert den Rechtsstaat neu
       
       Der RAV kritisiert, dass die Polizei das „zentrale rechtsstaatliche
       Prinzip“ der freien Anwaltswahl verletze. Sie unterteile Rechtsanwält*innen
       in „genehme“ und „gefährliche'“, dies setze „Grundregeln des Rechtsschutzes
       außer Kraft“.
       
       Peer Stolle, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender des RAV, sieht das
       Vorgehen in einem größeren Zusammenhang: „Die Argumentation der Hamburger
       Polizeiführung schließt sich nahtlos an die Missachtung des
       Gewaltenteilungsprinzips in den vergangenen Tagen an, als sich die
       Hamburger Polizei über gerichtliche Entscheidungen schlicht hinweggesetzt
       hat.“ Dass die Polizei kein Protestcamp dulde, obwohl das
       Bundesverfassungsgericht anders geurteilt hatte, mache deutlich, dass sie
       geltendes Recht so lange missachte, bis die Rechtslage für sie passend sei.
       
       Ihrem Schreiben angehängt hat die Polizei Screenshots der Anwaltssuche auf
       der Internetseite des RAV – als Beweis für die Mitgliedschaft der
       Kläger-Anwält*innen. Hätte die Polizei in diese Suchzeile den Namen von
       Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) eingegeben, wäre sie auch
       fündig geworden. Denn auch Scholz ist Mitglied des RAV.
       
       4 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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