# taz.de -- Gerichtsverfahren in Berlin: Adbusting kostet 1.200 Euro
       
       > Erstmals stand ein Mann wegen Adbustings vor Gericht. Das Verfahren wurde
       > gegen Strafzahlung eingestellt. Die Ermittlungen waren umfangreich.
       
 (IMG) Bild: Ein gebustetes Plakat in einer Kleinstadt
       
       Berlin taz | Großen Andrang gab es am Dienstagmittag vor dem Raum 500 des
       Berliner Amtsgerichts. Obwohl der Prozess schon in einen größeren Saal
       verlegt wurde, fanden nicht alle BesucherInnen Platz. Verhandelt wurde über
       zahlreiche Adbusting-Aktionen – also die überspitzte Verfremdung oder
       politische Umdeutung von Werbeplakaten (taz berichtete).
       
       Bereits die Verlesung der Anklage gab Anlass zur Heiterkeit im Publikum.
       Denn die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagte, Werbeplakate mit
       satirisch-politischen Botschaften ersetzt zu haben. Für Lacher sorgte das
       Verlesen von Sprüchen wie „Nazis essen heimlich Falafel“ oder „Der Fuchs
       ist schlau und stellt sich dumm, beim Nazi ist es andersrum“.
       
       In dem zwei Stunden dauernden Prozess wurden mehrere Zeugen vernommen,
       darunter ein Mitarbeiter der Firma Wall, die für die Plakatwerbung
       zuständig ist. Mehrere Beamte der Kriminalpolizei sagten über die
       Ermittlungen aus.
       
       Und die waren durchaus umfangreich: Ausgelöst wurden diese, nachdem eine
       Person während der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg von der Polizei
       kontrolliert wurde. Er soll eines der inkriminierten Plakate am Hamburger
       Hauptbahnhof angebracht haben. Danach hätten die ErmittlerInnen nicht nur
       zahlreiche Adbusting-Videos gesichtet, sondern sich auch mit
       MitarbeiterInnen der Firma Wall getroffen. Dass die Ermittlungen auch
       bundesweit liefen, zeigte sich daran, dass auch Adbusting-Plakate in Erfurt
       auf Fingerabdrücke untersucht wurden, die mit denen des Angeklagten
       identisch sein sollen.
       
       ## Laut Verteidigung ein unverhältnismäßiger Eingriff
       
       Ein Anwohner sagte aus, er habe einen unbekannten Mann mit Warnweste
       beobachtet, wie er in der Nähe seiner Wohnung Plakate an einer Busstation
       austauschte. Der Mann informierte die Polizei und übergab ihr auch ein
       Video von der Aktion.
       
       Dass schon die Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten aufgrund des
       geringen Sachschadens unrechtmäßig gewesen sei, argumentierte die
       Verteidigung. Angesichts des geringen Werts der ausgetauschten Plakate sei
       eine Hausdurchsuchung ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte.
       
       Fadi El-Ghazi, Anwalt des Angeklagten, beantragte, die Ergebnisse aus der
       Hausdurchsuchung nicht zu verwerten. El-Ghazi ist auch als Sprecher der
       Initiative „Berlin werbefrei“ bekannt. Bei der Hausdurchsuchung fand die
       Polizei zahlreiche Plakate, Schablonen sowie Werkzeug, das zum Öffnen von
       Plakatkästen verwendet werden kann.
       
       Um den Prozess nicht weiter in die Länge zu ziehen, einigten sich am Ende
       alle Verfahrensbeteiligten auf die Einstellung des Verfahrens gegen
       Geldstrafe. Der Angeklagte muss 1.200 Euro an eine gemeinnützige
       Organisation zahlen oder ersatzweise 120 Sozialstunden ableisten. Zur
       Verhandlung war es überhaupt erst gekommen, weil der Angeklagte Widerspruch
       gegen einen Strafbefehl über 3.000 Euro eingelegt hatte.
       
       8 Oct 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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