# taz.de -- Protest gegen Flüchtlingsheim im Wald: Das Lager im Wald soll weg
       
       > Hamburg wird die Flüchtlingsunterkunft Nostorf-Horst in Mecklenburg ab
       > September nicht mehr belegen. Initiativen fordern, das Camp ganz zu
       > schließen
       
 (IMG) Bild: Geflüchtete empfinden die Unterbringung in Nostorf-Host als Lager
       
       Hamburg taz | Es war wohl die letzte gemeinsame Aktion: Unter dem Motto
       „Ankerzentrum schließen!“ reisten am Sonntag Aktivisten aus Hamburg,
       Lüneburg und Mecklenburg zur Kundgebung vor das Erstaufnahmelager
       Nostorf-Horst. Noch sind auch 22 Geflüchtete aus Hamburg dort
       untergebracht, aber Ende September [1][läuft die Belegung durch die
       Hansestadt aus]. „Uns ist wichtig, dass die Menschen in Horst nicht
       vergessen werden“, sagt Hanna Berth von der Mecklenburger Initiative „Pro
       Bleiberecht“. Denn das Land hält an der Einrichtung fest. „Wir fordern,
       dass auch Mecklenburg-Vorpommern dort keine Asylsuchenden mehr
       unterbringt.“
       
       Rein rechnerisch ginge das. Die Einrichtung in einer ehemaligen Kaserne der
       DDR nahe Boitzenburg hat zurzeit 192 Bewohner, wie der Sprecher des
       Innenministeriums Micheal Teich mitteilt. Insgesamt hat die Erstaufnahme
       1.250 Plätze, von denen sich aber 850 nicht in der Einöde, sondern in der
       Zweigstelle Stern-Buchholz vor den Toren Schwerins befinden. Nur 447 davon
       sind belegt. Die 192 Bewohner aus Horst hätten dort also Platz.
       
       Horst eigne sich gar nicht zur Unterbringung, findet Hanna Berth.
       „Monatelang in Mehrbettzimmer eingepfercht zu sein, sich nicht
       selbstbestimmt versorgen zu können – so was macht Menschen psychisch und
       physisch kaputt.“ Das größte Problem sei die abgeschiedene Lage. Auch gebe
       es keine Schulpflicht für die Kinder, zu wenig Sprachmittler und
       mangelhafte psychologische Unterstützung. Von diesen Mängeln berichteten
       Geflüchtete wiederkehrend bei den monatlichen Mahnwachen der Aktivisten.
       
       Mit der jüngsten Gesetzesverschärfung, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von
       Anfang Juni, wird sich die Unterbringungszeit in Horst weiter erhöhen.
       „Früher konnten die Länder und Kreise auch Menschen, deren Asylverfahren
       noch nicht abgeschlossen ist, aus sozialen Gründen dezentral unterbringen“,
       berichtet die Linke-Landtagsabgeordnete Karin Larisch. „Das geht künftig
       nicht mehr.“ Sogar für die aussichtslosen „Dublin-Fälle“, wo Menschen über
       Drittländer wie Ungarn einreisten, die sie nicht zurücknehmen wollen, sehe
       das neue Gesetz – gegen das Flüchtlingsinitiativen klagen wollen – den
       Verbleib im Ankerzentrum vor.
       
       ## Notlösung nach Rostock-Lichtenhagen
       
       Auch Larisch war schon oft vor Ort und fordert, Nostorf-Horst zu schließen.
       „Eigentlich sollte es gar keine großen Unterkünfte geben“, sagt sie. „Aber
       wenn, dann wäre Stern-Buchholz der bessere Ort.“ Horst habe ohnehin eine
       schwierige Geschichte. Die Einrichtung sollte eine Übergangslösung sein,
       nachdem die in Rostock-Lichtenhagen 1992 vom Mob in Brand gesteckte
       Erstaufnahme „Sonnenblumenhaus“ schloss. Das ist bald 30 Jahre her. Man
       habe die Menschen aus dem Blickfeld geschaffen, sagt Larisch.
       
       Die Stadt Hamburg kündigt ihre Plätze, weil sie genug eigene hat. Der
       Bedarf sei gesunken, heißt es. Auch gibt es am Stadtrand, in Rahlstedt, ein
       Ankunftszentrum, das nicht minder in der Kritik steht und seit Oktober
       quasi die Funktion eines Ankerzentrums übernimmt. Flüchtlinge, die eine
       „schlechte Bleibeperspektive“ haben, sollen bis zu sechs Monate in den
       Hallen bleiben.
       
       In Mecklenburg-Vorpommern hat Nostorf-Horst die Aufgabe eines Ankerzentrums
       übernommen, ohne so zu heißen. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) und
       Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterzeichneten im April eine
       Vereinbarung dafür. Der Bund stellt mehr Personal, die Bundespolizei
       übernimmt die Abschiebung der sogenannten „Dublin-Fälle“, die laut Caffier
       60 bis 70 Prozent der Asylsuchenden in der Einrichtung ausmachten. Diese
       und auch die Menschen, die wegen ihrer Herkunftsländer keine
       Bleibeperspektive haben, sollen künftig in Horst bleiben, bis sie
       abgeschoben werden. Alle übrigen Personen, sagt Teich, würden nach
       Identitätsfeststellung und Aufnahme des Asylverfahrens auf die Kommunen
       verteilt.
       
       Eine komplette Verlagerung der Erstaufnahme nach Stern-Buchholz sei nicht
       möglich, weil es nur in Horst die dafür erforderliche Außenstelle des
       Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebe, sagt der
       Ministeriumssprecher. Außerdem sei eine Unterkunft bereits ausgelastet,
       wenn nur 75 Prozent der Plätze belegt sind, da man nur dann die besonderen
       Belange von Müttern mit Kindern oder verschiedenen Ethnien berücksichtigen
       könne.
       
       Laut Teich gibt es in Horst „keinen Anlass zur Kritik“, auch die Bewohner
       äußerten dies nicht, und es sei falsch, die Einrichtung als „Lager“ zu
       bezeichnen. Es gebe vom Malteser Hilfsdienst eine sehr umfangreiche
       Betreuung, die auch einen Friseur, ein World-Café und ein schulähnliches
       Angebot mit ehrenamtlichen Kräften umfasse.
       
       ## Beratung hinter dem Zaun
       
       „Die Malteser bemühen sich, das so erträglich wie möglich zu machen“,
       entgegnet Karen Larisch. Doch Horst sei einfach zu weit weg, der Kontakt
       zur Bevölkerung sehr schwierig. „Wir haben so viele leerstehende Gebäude in
       den Städten. Da frage ich mich, warum man das im Wald machen muss. Da
       kriegt man doch einen Lagerkoller.“ Die Mahnwachen würden von den
       Geflüchteten gut angenommen: „Die wollen da nicht sein.“
       
       Auch der Hamburger Flüchtlingsrat war bisher alle zwei Wochen mit
       Rechtsanwälten vor Ort und darf – [2][nachdem er 2016 eine Klage
       einreichte] – in einem Containerraum vor dem Tor Beratung anbieten. „Doch
       es ist schwer, so an die Leute heranzukommen“, sagt Franz Forsmann vom
       Vereinsvorstand. „Die haben keine Information darüber, wie wichtig die
       Beratung ist.“ Die Betroffenen müssten schon vor der ersten Anhörung ihre
       Rechte kennen. Zudem müssten sie bei jedem Verlassen des Areals der Wache
       sagen, wo sie hingehen. Das schränke das Angebot ein.
       
       „Wir wollen da rein, um die Leute direkt ansprechen zu können“, sagt
       Forsmann. Als NGO habe der Flüchtlingsrat nach der EU-Aufnahmerichtlinie
       2013/33 das Recht dazu. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies eine
       entsprechende Klage kürzlich ab und ließ auch keine Berufung dagegen zu.
       Gegen diese Nichtzulassung wiederum hat der Flüchtlingsrat Beschwerde
       eingereicht, berichtet die Anwältin Sigrid Töpfer. In Bayern habe ein
       Gericht die Berufung in der gleichen Frage zugelassen, wegen der
       „grundsätzlichen Bedeutung“. Das letzte Wort ist also noch nicht
       gesprochen.
       
       Auch wenn das Innenministerium den Standpunkt vertritt, dass die
       EU-Richtlinie bereits heute bei der Betreuung und Versorgung von
       Asylsuchenden in Mecklenburg-Vorpommern „beachtet und gewährleistet“ wird.
       Die Erreichbarkeit von Anwälten und anderen Gästen sei gegeben, sagt
       Ministeriumssprecher Teich. Der Zugang zu weiteren Unterstützungsangeboten
       könne „jederzeit organisiert werden“.
       
       21 Jul 2019
       
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