# taz.de -- Kommentar AfD-Liste Sachsen: Ein Aufschub schadet nur
       
       > Die AfD kann vor den Landtagswahlen in Sachsen keine Rechtsmittel gegen
       > die kürzere Liste einlegen. Die Regelung ist sinnvoll – aber nicht in
       > diesem Fall.
       
 (IMG) Bild: Die Alternative für Dackel ist bitte nicht zu verwechseln mit der Alternative für Deutschland
       
       Der Landeswahlausschuss in Sachsen hat wegen Verfahrensfehlern nur die
       ersten 18 Plätze der AfD-Liste zur Wahl zugelassen. Dagegen kann die AfD
       aber erst nach der Landtagswahl Beschwerde einlegen. Bis zur Wahl muss die
       rechtspopulistische Partei die Entscheidung akzeptieren und kann kein
       Gericht anrufen.
       
       So sieht das Gesetz es vor. Das erstaunt. Schließlich ist Deutschland ein
       Rechtsstaat. Staatliche Maßnahmen können von unabhängigen Gerichten
       überprüft werden. Das ist im Grundgesetz ausdrücklich garantiert.
       
       Bei Wahlen gilt dies aber nur sehr eingeschränkt. Und der Grundgedanke
       dieser gewöhnungsbedürftigen Regel ist richtig. Gerade weil Wahlen für die
       Demokratie so zentral sind, muss ihr Ablauf vor Sabotage geschützt werden.
       Eine solche Sabotage wäre aber juristisch leicht möglich, wenn jeder
       Kandidat, jede Partei und jeder Wähler gegen jede Entscheidung im Vorfeld
       der Wahl die Gerichte anrufen könnte. Deshalb sind Klagen zum Wahlverfahren
       erst nach der Wahl möglich. Das ist bundesweit so geregelt – nicht nur in
       Sachsen.
       
       Wenn aber die Verweigerung von Rechtsschutz ebenfalls zu Chaos führt und
       die Legitimation der Wahl infrage steht, muss noch einmal nachgedacht
       werden.
       
       Die AfD will nun möglichst viele Direktmandate holen, damit das angebliche
       „Komplott“ der Altparteien keine Folgen hat. Die anderen Parteien
       überlegen, gemeinsame Wahlempfehlungen abzugeben, um Direktmandate der AfD
       zu vermeiden. Der Charakter der Wahl würde dadurch also völlig verändert.
       
       Hier macht der Aufschub gerichtlicher Prüfung offensichtlich keinen Sinn.
       Die Ordnungsmäßigkeit und die Legitimität der bevorstehenden Wahlen werden
       so keineswegs gesichert, sondern im Gegenteil eher gefährdet. In einer
       derartigen Situation sollte das sächsische Landesverfassungsgericht Anträge
       auf einstweiligen Rechtsschutz ausnahmsweise doch für zulässig erklären und
       die umstrittene Entscheidung des Wahlausschusses sofort – also vor der Wahl
       – überprüfen. Noch ist Zeit genug.
       
       9 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahlen
 (DIR) AfD Sachsen
 (DIR) Sachsen
 (DIR) Rechtspopulismus
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahlen
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) AfD Sachsen
 (DIR) Schwerpunkt Landtagswahlen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Sachsens Landeswahlleiterin unter Druck: Showdown in Leipzig
       
       Wegen der gekürzten AfD-Wahlliste verhandelt am Donnerstag der sächsische
       Verfassungsgerichtshof. Auch Landeswahlleiterin Schreck ist geladen.
       
 (DIR) Streit um Landesliste: Sachsen-AfD droht mit Anwälten
       
       Die sächsische AfD will die gekürzte Wahlliste nicht akzeptieren. Sie
       stellt ein Ultimatum bis Montag und droht mit Anzeigen.
       
 (DIR) Gekürzte Wahlliste in Sachsen: AfD kann erst im Nachhinein klagen
       
       Der sächsische Wahlausschuss hat nur 18 Plätze der AfD-Liste zur
       Landtagswahl zugelassen. Dagegen vorgehen kann die Partei erst nach der
       Wahl.
       
 (DIR) Kommentar AfD Sachsen: Selbstverschuldet in die Opferrolle
       
       Die AfD Sachsen will ihren eigenen Fehler als gegen sie gerichtete
       Verschwörung verkaufen. Plötzlich erscheint sie bei der Wahl wieder
       schlagbar.
       
 (DIR) Landtagswahl in Sachsen: Sachsen-AfD eingedampft
       
       Nur 18 statt der geplanten 61 ListenkandidatInnen zugelassen: Zwei Monate
       vor der Landtagswahl stolpert die sächsische AfD über einen Formfehler.
       
 (DIR) Programm für Regierungsbeteiligung: Sachsen-AfD droht schon mal
       
       Die sächsische AfD gibt bekannt, was sie im Fall eines Wahlsiegs ändern
       würde. Initiativen für Demokratie und Flüchtlinge bekämen Probleme.