# taz.de -- Streit um Landesliste: Sachsen-AfD droht mit Anwälten
       
       > Die sächsische AfD will die gekürzte Wahlliste nicht akzeptieren. Sie
       > stellt ein Ultimatum bis Montag und droht mit Anzeigen.
       
 (IMG) Bild: Listenstress bei der AfD
       
       Dresden taz | Die AfD Sachsen geht mit allen Mitteln gegen die vom
       Landeswahlausschuss verfügte [1][Nichtzulassung ihrer Listenplätze 19-61]
       zur Landtagswahl vor. Sie stellte am Freitag dem Wahlausschuss und der
       Landesregierung ein Ultimatum, diese vor einer Woche getroffene
       Entscheidung bis Montag zu revidieren. Andernfalls würde man die
       Ausschussmitglieder wegen Rechtsbeugung anzeigen.
       
       Tags zuvor war bereits Verfassungsbeschwerde beim Landes- und beim
       Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Man wolle nicht erst ein
       Wahlprüfungsverfahren nach der Konstituierung des neuen Landtages nach der
       Wahl am 1. September abwarten, sagte der Landesvorsitzende Jörg Urban.
       
       Der Wahlausschuss hatte nur die ersten 18 Plätze anerkannt, weil beim
       zweiten Listenparteitag ein anderes Wahlverfahren unter anderen Bedingungen
       angewendet wurde. Die AfD war ab Listenplatz 31 von ihrem umständlichen
       Einzelwahlverfahren aus Zeitgründen zu Gruppenabstimmungen übergegangen.
       
       Urban nannte die Nichtanerkennung am Freitag „böswillig und/oder
       dilettantisch“. Man habe die Landesliste frist- und formgerecht eingereicht
       und sei sich keines Fehlers bewusst. Um diese Behauptung zu untermauern,
       stellte der für die Fraktion tätige Jurist Michael Elicker ein
       Rechtsgutachten vor. Ein Wechsel des Listenplatz-Wahlverfahrens während
       eines Parteitages sei zulässig.
       
       Die AfD Sachsen steht in Umfragen derzeit bei rund 25 Prozent. Das
       entspricht etwa 30 Sitzen im Landtag. Wegen der Listenpanne stehen für die
       Partei also mehrere Mandate auf dem Spiel.
       
       12 Jul 2019
       
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