# taz.de -- Gronauer Uranfabrik: Anzeige wegen Fake-Brief
       
       > Im Fall der mutmaßlich gefälschten Stellungnahme zur Urenco-Fabrik
       > erstattet die Friedensorganisation ICAN jetzt Anzeige wegen Verleumdung.
       
 (IMG) Bild: Wegen falscher Behauptungen über Direktorin Beatrice Fihn (die auf dem Foto den Erhalt des Friedensnobelpreises 2017 feiert) erstattet ICAN jetzt Anzeige
       
       Berlin taz | Die [1][Recherchen der taz] zu einer mutmaßlich gefälschten
       Stellungnahme zur Uranfabrik in Gronau, die ein ehemaliger Mitarbeiter der
       Betreiberfirma Urenco an den Umweltausschuss des Bundestags geschickt
       hatte, beschäftigt jetzt auch die Justiz. Die Internationale Kampagne zur
       Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) wird an diesem Mittwoch Strafanzeige
       wegen Verleumdung erstatten, sagte Felix Werdermann, Vorstandsmitglied bei
       ICAN Deutschland, der taz.
       
       Der ehemalige Urenco-Mitarbeiter Andreas Kronenberg hatte im vergangenen
       Oktober eine Stellungnahme an den Umweltausschuss weitergeleitet, die
       angeblich von einem US-Wissenschaftler namens Thomas C. Panto verfasst
       wurde. Darin wurde unter anderem behauptet, dass eine kurz zuvor beim
       Ausschuss eingegangene Stellungnahme von ICAN Deutschland zur Möglichkeit
       einer militärischen Nutzung des Urans aus Gronau sachlich falsch sei und
       die Chefin von ICAN International, Beatrice Fihn, sich davon distanziert
       habe. Das hat Fihn aber bestritten.
       
       Zudem kamen Zweifel an der Existenz des angeblichen Urhebers auf:
       Wissenschaftliche Veröffentlichungen des angeblichen Wissenschaftlers sind
       nicht zu finden, und die genannte Absenderadresse stellt sich ebenso wie
       eine angebliche Beschäftigung bei der Internationalen
       Atomenergieorganisation als falsch heraus. ICAN geht darum davon aus, dass
       Kronenberg, der im Umweltausschuss zunächst auf Vorschlag der AfD als
       Sachverständiger [2][auftreten sollte], die Stellungnahme mit den falschen
       Vorwürfen gegen ICAN selbst verfasst hat.
       
       Der Umweltausschuss des Bundestags unter Leitung von Sylvia Kotting-Uhl
       (Grüne) bemüht sich derzeit darum, die Affäre aufzuklären. Das begrüßt ICAN
       ausdrücklich, hält es aber nicht für ausreichend. „Wenn wir von einem
       Ex-Urenco-Mitarbeiter mit Unwahrheiten attackiert werden, muss auch die
       Staatsanwaltschaft ermitteln“, sagte Werdermann.
       
       Verleumdung begeht laut Strafgesetzbuch, wer über eine Person oder eine
       Personengruppe nachweislich unwahre Behauptungen verbreitet, die geeignet
       sind, diese „in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. Das sieht ICAN
       durch die erfundene Aussage in der Stellungnahme als gegeben an.
       Verleumdung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
       einer Geldstrafe geahndet werden.
       
       16 Apr 2019
       
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