# taz.de -- Aktuelle VG Wort-Ausschüttung: „Dicker Zuschuss zum Urlaub“
       
       > Autor*innen freuen sich über die Auszahlung der VG Wort. Aber was ist mit
       > der Steuer? Hendrik Zörner vom DJV erklärt, was zu beachten ist.
       
 (IMG) Bild: Das Geld für die VG Wort wird zum Beispiel bei den Herstellern von Fotokopierern eingezogen
       
       Viele Redakteur*innen freuen sich über ihre Ausschüttungsbriefe von der VG
       Wort. Woher kommt das Geld? 
       
       Die Verwertungsgesellschaft Wort hat die Aufgabe, die Wahrnehmungsrechte
       von Urhebern im Wort-Bereich umzusetzen. Sie treibt Geld für die Nutzung
       der Werke dieser ein und schüttet es an die Urheber aus.
       
       Also eine Art GEMA für Autor*innen? 
       
       Richtig. Geld wird von all denen eingezogen, die schriftliche Werke nutzen.
       Das sind zum Beispiel Gerätehersteller, etwa von Fotokopierern, aber
       natürlich auch von denjenigen, die aktiv Werke von Urhebern verwenden
       wollen und sich um die Rechte bemühen.
       
       Bis zu einem [1][BGH-Urteil] 2016 wurde das Geld hälftig an die Verlage und
       die Urheber*innen ausgezahlt. Dort wurde entschieden, dass der
       Verlegeranteil bei den Ausschüttungen entfällt. Seit 2017 stehen die
       VG-Wort Einnahmen [2][nur noch den Autor*innen] zu. Gab es deshalb
       besonders viel Geld? 
       
       Die VG Wort hatte für den Fall, dass die juristischen Auseinandersetzungen
       zu ihren Ungunsten ausgehen würden, Rücklagen gebildet, die jetzt aufgelöst
       werden. Nach dem Urteil wurde in den Gremien der VG Wort besprochen, wie
       mit den [3][Konsequenzen] des Urteils und mit den Rücklagen umzugehen ist.
       Da wurde der Beschluss gefasst, die Rücklagen zugunsten der
       Wahrnehmungsberechtigten aufzulösen. Das ist der Grund, warum sich jetzt
       etliche freie Journalisten sehr über einen dicken Zuschuss zum Urlaub
       freuen können.
       
       Kann ein unerwartet hoher Betrag auf dem Konto auch negative Konsequenzen
       haben, etwa was Steuern angeht? 
       
       [4][Freie Journalisten] unterliegen als Freiberufler einer sehr viel
       einfacheren Gesetzgebung als etwa Gewerbetreibende. Und Steuern müssen sie
       sowieso bezahlen. Wenn so eine Nachzahlung kommt, dann steigen die
       Einnahmen, insofern müssen sie sehr wahrscheinlich auch mehr Steuern
       zahlen. Aber das steht in einer klaren Relation zu dieser zusätzlichen
       Einnahme.
       
       Freiberufler*innen sind von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie im Vorjahr
       einen Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten haben. Ist es möglich,
       durch die hohen Ausschüttungen plötzlich umsatzsteuerpflichtig zu werden? 
       
       Das kann passieren. Aber Umsatzsteuerpflicht bedeutet auch, dass freie
       Journalisten die Umsatzsteuer ihrer Ausgaben beim Finanzamt geltend machen
       können. Auf jeden Fall sollten sich Betroffene fachkundigen Rat einholen.
       Wie dann im Detail verfahren werden sollte, hängt natürlich stark vom
       Einzelfall ab.
       
       Hinweis: In einer vorherigen Version des Interviews hieß es auf die Frage
       nach der Umsatzsteuerbefreiung, plötzliche hohe Einnahmen könnten durch
       Ausgaben kompensiert werden. Das ist falsch und wurde korrigiert.
       
       20 Jun 2019
       
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