# taz.de -- Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Attac möchte Klärung in Karlsruhe
       
       > Die NGO Attac will vor dem Verfassungsgericht gegen die Aberkennung der
       > Gemeinnützigkeit klagen. Sie fürchtet, dass die Zivilgesellschaft
       > schrumpft.
       
 (IMG) Bild: Verunsichert: Attac-Aktivistin
       
       BERLIN taz | Attac will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die
       Anerkennung seiner Arbeit als gemeinnützig durchzusetzen. Das
       globalisierungskritische Netzwerk will damit auch verhindern, dass weitere
       Organisationen in den Sog der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom
       Februar geraten und mit ihrer Gemeinnützigkeit auch die Grundlagen für ihre
       Arbeit verlieren. Das Gemeinnützigkeitsrecht drohe „zu einem Instrument zu
       verkommen, mit dem Regierung und politische Parteien versuchen, unliebsame
       Organisationen an die Kandare zu nehmen“, sagt Alfred Eibl vom bundesweiten
       Attac-Koordinierungskreis.
       
       Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Attac nicht gemeinnützig ist. Das
       bedeutet unter anderem, dass Spenden nicht steuerlich absetzbar sind und es
       schwer ist, an öffentliche Mittel oder Stiftungsgelder zu kommen. Die
       Begründung des Bundesfinanzhofs: Die Beeinflussung der öffentlichen Meinung
       und der politischen Willensbildung dürfen von den Finanzämtern nicht als
       gemeinnützige Ziele gewertet werden. Diese Einschätzung muss vom Hessischen
       Finanzgericht noch in ein Urteil umgesetzt werden. Dann kann Attac vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen. Über welchen Weg genau das erfolgen soll,
       wollen VertreterInnen der Organisation in den kommenden Wochen mit
       JuristInnen beraten, sagt Eibl.
       
       Unabhängig von der Klage fordert Attac, dass der Bundestag die gesetzliche
       Grundlage des Gemeinnützigkeitsrechts, die Abgabenordnung, erweitert.
       Außerdem müsse der Satzungszweck „Förderung des demokratischen
       Staatswesens“ – wie der Umweltschutz – als gemeinnütziger Zweck anerkannt
       werden.
       
       Bei der Entscheidung des Bundesfinanzhofs gehe es nicht nur um Attac, sagt
       Eibl. „Wir sehen bereits einen Dominoeffekt.“ Die Kampagnenorganisation
       Campact zum Beispiel stellt keine Spendenbescheinigungen mehr aus. Sie
       fürchtet, den Status der Gemeinnützigkeit ebenfalls entzogen zu bekommen.
       
       Der drohende Verlust der Gemeinnützigkeit mache Organisationen „mundtot“,
       fürchtet Eibl. Einige würden sich bereits nicht mehr an Aktionen und
       Kampagnen mit allgemeinpolitischem Charakter beteiligen. Namen und
       Beispiele wollte er nicht nennen.
       
       In vielen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) herrscht große Unruhe, sagt
       auch Anne Dänner von „Mehr Demokratie“. „Wir haben keine akuten Sorgen“,
       sagt sie. „Aber wir schauen uns das sehr genau an.“ Unabhängig von der
       eigenen Betroffenheit gehe es um eine Grundsatzfrage für die Gesellschaft.
       
       Am Dienstag berieten in Berlin VertreterInnen der rund 80 Organisationen in
       der „Allianz für Rechtssicherheit und für politische Willensbildung“ über
       die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. In den vergangenen 30 Jahren sei
       auch durch die Arbeit vieler NGOs ein neuer Typus von Zivilgesellschaft
       entstanden, sagt Tim Weber von „Mehr Demokratie“: „Wenn jetzt die
       finanziellen Spielräume für diese Organisationen schrumpfen, schrumpft auch
       die Zivilgesellschaft.“
       
       20 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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