# taz.de -- Campact verliert die Gemeinnützigkeit: Spenden sind nicht mehr absetzbar
       
       > Nach dem Attac-Urteil rechnet Campact mit dem Verlust der
       > Gemeinnützigkeit. Es werden keine Bescheinigungen für Spenden mehr
       > ausgestellt.
       
 (IMG) Bild: Gut zu erkennen: ein Campact-Aktivist am 12. Oktober in Berlin
       
       Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit des
       globalisierungskritischen Netzwerks Attac wirkt sich auch auf die
       Bürgerbewegung Campact aus, die Kampagnen zu vielen verschiedenen Themen
       organisiert. An diesem Montag will die Organisation ihre rund zwei
       Millionen Unterstützer*innen informieren, dass Spenden ab sofort nicht mehr
       steuerlich abgesetzt werden können.
       
       „Unsere Steuerberater*innen und Anwält*innen haben das Urteil analysiert
       und kommen zu dem Fazit: Das Finanzamt Berlin wird Campact sehr
       wahrscheinlich nicht länger als gemeinnützig anerkennen“, schreibt
       Campact-Vorstand Felix Kolb in der Mail, die der taz vorliegt. Wenn die
       Organisation weiterhin Bescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von
       Spenden ausstellen würde, könne das als Betrug gewertet werden, so Kolb.
       Bereits ausgestellte Bescheinigungen bleiben aber gültig.
       
       Der Bundesfinanzhof hatte Ende Februar [1][am Beispiel von Attac]
       festgelegt, dass die Beeinflussung von öffentlicher Meinung und politischer
       Willensbildung nicht als Bildungsarbeit oder Förderung des demokratischen
       Staatswesens im Sinne der Gemeinnützigkeit gewertet werden darf. Auch wenn
       die endgültige Entscheidung des untergeordneten Gerichts noch aussteht,
       steht damit praktisch fest, dass die Globalisierungskritiker künftig nicht
       mehr gemeinnützig sind.
       
       Vor ähnlichen Problemen dürften alle Nichtregierungsorganisationen stehen,
       die sich nicht überwiegend zu explizit im Gesetz als gemeinnützig genannten
       Themen wie Umweltschutz, Tierschutz, Gleichberechtigung oder
       Verbraucherschutz engagieren. Ohne Gemeinnützigkeit können SpenderInnen
       ihre Spenden nicht mehr vom zu versteuernden Einkommen abziehen, was zu
       einem Rückgang der finanziellen Unterstützung führen kann. Zudem entfallen
       auch für den betroffenen Vereinen bestimmte Steuervorteile und Rabatte.
       
       „Der Verlust der Gemeinnützigkeit wird für Campact eine Bürde sein“,
       schreibt Kolb. „Mehrkosten und Steuernachzahlungen in Höhe von
       Hunderttausenden Euro kommen auf uns zu.“ Insgesamt lagen die Einnahmen von
       Campact 2018 bei knapp 10 Millionen Euro, die zum weit überwiegenden Teil
       von rund 150.000 Kleinspender*innen kommen. Campact-Vorstand Kolb hofft,
       dass sich die Spendenbereitschaft durch die Entscheidung nicht verringert.
       
       „Zeigen Sie unseren Gegner*innen: Angriffe auf Campact schwächen unsere
       Bürgerbewegung nicht, sondern machen uns sogar noch stärker“, heißt es im
       Schreiben an die Unterstützer*innen. Ein solcher Effekt war bei Attac zu
       beobachten: Dort nahm die Zahl der Neueintritte und Spenden nach dem
       Verlust der Gemeinnützigkeit deutlich zu, sagte Geschäftsführerin Stephanie
       Handtmann der taz. Sie schränkt aber ein: „Dieser Effekt ist vermutlich
       nicht von Dauer.“
       
       Die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, ein
       Zusammenschluss vieler gemeinnütziger Organisationen, sieht die
       Entscheidung von Campact als Alarmzeichen. „Die Reaktion von Campact ist
       überraschend, aber sicher erst der Anfang“, sagt Vorstand Stefan
       Diefenbach-Trommer. „Es zeigt sich, dass das Urteil über Attac hinaus
       Tausende Vereine und Stiftungen betrifft.“ Der Bundestag müsse jetzt
       schnell und möglichst rückwirkend Rechtssicherheit schaffen, fordert
       Diefenbach-Trommer. „Dazu braucht es vor allem weitere gemeinnützige
       Zwecke im Gesetz.“
       
       18 Mar 2019
       
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