# taz.de -- Scannen von Nummernschildern: „Nutzloses Sicherheitstheater“
       
       > Kfz-Kennzeichen automatisch abzugleichen ist teils verfassungswidrig.
       > Drei Bundesländer müssen jetzt ihr Gesetz anpassen.
       
 (IMG) Bild: Nummernschild versteckt unter Schnee: auch ein Weg, unerkannt zu fahren
       
       Freiburg taz | Der automatische Abgleich von Auto-Nummernschildern mit
       Fahndungsdateien ist doch ein Grundrechtseingriff. Das entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht und korrigierte ein [1][eigenes Urteil von 2008].
       Die Landespolizeigesetze in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen müssen nun
       punktuell nachgebessert werden.
       
       Das Gericht setzte sich vor allem mit dem [2][bayerischen Gesetz]
       auseinander. In Bayern bestehen 22 stationäre Anlagen zum
       Kennzeichen-Abgleich (vor allem an Autobahnen) und drei fahrende Systeme,
       die pro Jahr viele Millionen Nummernschilder scannen. Dabei werden die
       Nummernschilder abfotografiert, von einer Software in digitale
       Informationen übersetzt und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Wenn kein
       Treffer vorliegt, wird die Information sofort gelöscht.
       
       Allerdings arbeitet die Software fehlerhaft und kann wohl die Zahlen O und
       1 nicht von den Buchstaben O und I unterscheiden. Deshalb muss jeder
       „Treffer“ von einem Polizisten kontrolliert werden. Über 90 Prozent der
       Treffer entpuppen sich dabei als „unechte Treffer“ und werden ebenfalls
       sofort wieder gelöscht. Mit den echten Treffern werden vor allem Fahrzeuge
       erkannt, deren Halter die Versicherung nicht bezahlt haben.
       
       Anlass war eine Klage des Informatikers Benjamin Erhart gegen den
       Kfz-Kennzeichenabgleich in Bayern. Es handele sich um „nutzloses
       Sicherheitstheater“, das aber geeignet sei, die Bevölkerung
       einzuschüchtern. Er klagte sich durch die Instanzen, bisher ohne Erfolg. Da
       er nicht in Fahndungsdateien registriert sei, liege kein Eingriff in
       Grundrechte vor, so das Bundesverwaltungsgericht, nicht einmal bei
       „unechten Treffern“. Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht schon
       2008 entschieden, dass nur im Fall eines Treffers ein Eingriff vorliege.
       
       ## Staatlicher Eingriff in informelle Selbstbestimmung
       
       Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts nun mit fünf zu zwei
       Richterstimmen korrigiert. Es handele sich schon bei der Erfassung der
       Nummernschilder und erst recht beim Abgleich mit Fahndungsdateien um die
       Verarbeitung personenbezogener Daten und damit um einen staatlichen
       Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
       
       Die Folge: Zur Rechtfertigung des Eingriffs ist ein Gesetz erforderlich,
       das verhältnismäßig sein muss – was wiederum vom Bundesverfassungsgericht
       kontrolliert wird. Diese neue Definition des Eingriffs hat auch Folgen für
       Maßnahmen der Gesichtserkennung.
       
       Hauptanwendungsfall des Kfz-Kennzeichenabgleichs ist in Bayern die im
       Polizeiaufgabengesetz (PAG) geregelte Schleierfahndung. Die Richter
       akzeptierten die Schleierfahndung, die anlasslose Kontrollen mit
       Grenzbezug erlaubt, grundsätzlich. Sie sei gerechtfertigt, weil der Staat
       bei fehlenden Grenzkontrollen auf ein wirksames Kontrollinstrument
       verzichtet habe.
       
       Die Richter halten die Schleierfahndung sowohl in einem
       30-Kilometer-Korridor an der Grenze für zulässig als auch beispielsweise an
       Flughäfen. Zu unbestimmt sei aber die Erlaubnis zur Schleierfahndung an
       „Durchgangsstraßen“. Hier muss der Bayerische Landtag nachbessern.
       
       ## Regelung zur Schleierfahndung nachbessern
       
       Auch mit Blick auf EU-rechtliche Anforderungen erklärte Karlsruhe die
       Schleierfahndung für verhältnismäßig. Danach muss es klare Regelungen
       geben, die verhindern, dass anlasslose Kontrollen im Inland die gleiche
       Intensität wie die alten Grenzkontrollen annehmen. Dem werden deutsche
       Gesetze bisher nicht gerecht, stellte im Februar 2018 der
       Verwaltungsgerichtshof Mannheim fest, auf den sich die Verfassungsrichter
       nun positiv beziehen. Hier dürfte eine der stärksten praktischen Wirkungen
       des Karlsruher Urteils liegen.
       
       Bayern muss nun die Regelung zur Schleierfahndung bis zum Jahresende im PAG
       nachbessern. Das Gleiche gilt für eine Handvoll weiterer Detailkritikpunkte
       der Verfassungsrichter. Auf die jüngst vorgenommene Verschärfung des PAG,
       das Polizeimaßnahmen wie den Kfz-Kennzeichenabgleich schon bei einer
       „drohenden Gefahr“ zulässt, gingen die Richter in diesem Urteil noch nicht
       ein. Sie dürften dies aber eher kritisch sehen, da sie auch nicht jede
       „konkrete Gefahr“ als Rechtfertigung akzeptierten, sondern nur Gefahren für
       Leib, Leben und Freiheit von Menschen oder ähnlich wichtige Rechtsgüter.
       
       Auch in den Polizeigesetzen von Baden-Württemberg und Hessen beanstandeten
       die Richter mehrere Details. Weitere gesetzliche Regelungen zum
       Kfz-Kennzeichenabgleich gibt es in Niedersachsen und Sachsen. Auch dort
       muss man sich die Karlsruher Entscheidungen jetzt genau ansehen. Eine
       Verfassungsklage von Piraten-Politiker Patrick Breyer gegen das
       Bundespolizeigesetz liegt bereits vor.
       
       5 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2008/bvg08-027.html
 (DIR) [2] /Neues-Polizeigesetz-in-Bayern/!5529642
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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