# taz.de -- Klage gegen deutsche Flüchtlingspolitik: Verfassungsgericht weist AfD ab
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der rechten AfD zur
       > Flüchtlingspolitik abgewiesen. Die AfD-Fraktion habe nicht belegt, dass
       > ihre Rechte verletzt wurden.
       
 (IMG) Bild: Ließ die AfD abblitzen: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes
       
       Karlsruhe afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der
       AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als
       unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass
       sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten
       verletzt worden wäre, hieß es in einem [1][am Dienstag in Karlsruhe
       veröffentlichten Beschluss]. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt,
       dass Geflüchtete 2015 nicht abgewiesen worden waren.
       
       Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien
       nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die
       Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und „objektives Recht“ zu
       wahren.
       
       Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig.
       Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten
       und dienten nicht „der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines
       bestimmten Organhandelns“.
       
       Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass
       die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von
       Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags
       verletzt habe. Außerdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber
       unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien.
       Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines
       Organstreitverfahrens, hieß es in dem Beschluss.
       
       18 Dec 2018
       
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 (DIR) [1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-087.html
       
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