# taz.de -- Kommentar Abweisung der AfD-Klage: Populisten bleiben unkorrigiert
       
       > Die AfD hat den Prozess vor dem Verfassungsgericht verloren. An ihren
       > Hetzparolen darf sie aber trotzdem festhalten.
       
 (IMG) Bild: Die Karlsruher Richter hätten auch einen anderen Weg gehen können
       
       Ein Verfassungsgericht ist eine tolle Erfindung. Es kann mit seiner
       Autorität Konflikte lösen, die in der Politik völlig verhärtet sind. Am
       besten gelingt das natürlich mit rechtlichen Konflikten. Der Streit um die
       Frage, ob die Flüchtlingspolitik der Regierung rechtmäßig ist, wäre ein
       guter Anwendungsfall gewesen. Doch Karlsruhe hat sich gedrückt. [1][Es hat
       die Klage der Alternative für Deutschland für unzulässig erklärt], ohne
       einen Ton zur Sache zu sagen.
       
       Dabei ist der Streit über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung einer
       der schwersten Verfassungskonflikte der letzten Zeit. Die AfD betont fast
       täglich, dass die Regierung das geltende Recht bricht. Bei der
       Bundesanwaltschaft gingen stapelweise Anzeigen wegen Hochverrats ein.
       
       Der amtierende Bundesinnenminister [2][Horst Seehofer sagte im Februar
       2016, in Deutschland gebe es eine „Herrschaft des Unrechts“]. Und im Sommer
       hat der CSU-Mann Seehofer mit seinem juristisch begründeten Einschwenken
       auf AfD-Positionen („Zurückweisen an der Grenze“) fast die Regierung
       platzen lassen. Eigentlich musste man der AfD dankbar sein, dass sie in
       dieser Situation das Bundesverfassungsgericht anruft.
       
       Denn in der Sache war nun nicht gerade wahrscheinlich, dass die Richter
       ihre Mär vom permanenten Rechtsbruch stützen. Eher musste die AfD damit
       rechnen, dass Karlsruhe auf den Vorrang des EU-Rechts verweist, der die
       AfD-Theorie wie ein Kartenhaus zusammenfallen lässt.
       
       Doch die Karlsruher Verfassungsrichter haben diese Chance zur Klärung
       ungenutzt verstreichen lassen. Nun hat die AfD den Prozess zwar verloren,
       kann aber an ihren Hetzparolen unkorrigiert festhalten.
       
       Juristisch war der von Karlsruhe gewählte Weg keineswegs zwingend. Das
       Gericht hätte im Übrigen auch im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung das Nötige
       sagen können. Wenn die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollen,
       fanden sie bisher immer einen Weg. Doch heute sind sie nicht Teil der
       Lösung, sondern Teil des Problems.
       
       18 Dec 2018
       
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