# taz.de -- Datenschützer über Gesichtserkennung: „Einstieg in die absolute Kontrolle“
       
       > Hamburgs Polizei soll ihre Gesichtserkennungs-Datenbank löschen. Das hat
       > der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar am Dienstag angeordnet.
       
 (IMG) Bild: Gegen was hat Lisa demonstriert? Gesichtserkennung-Software ermöglicht Überwachung
       
       taz: Herr Caspar, Sie sprechen beim Einsatz von
       [1][Gesichtserkennungssoftware durch die Hamburger Polizei von einer „neuen
       Dimension der Kontrolle“]. Fürchten Sie einen Überwachungsstaat? 
       
       Johannes Caspar: Ja, in der Tat. Sowohl die Gesichtserkennung in Echtzeit,
       wie sie am Bahnhof Südkreuz in Berlin getestet wurde, als auch die
       retroaktive Gesichtserkennung zur Aufklärung begangener Straftaten, wie sie
       in Hamburg im Echtbetrieb stattfindet, schaffen Möglichkeiten der
       Verknüpfung von Information und einer umfassenden Kontrollmöglichkeit des
       Individuums. Das Beispiel in Hamburg zeigt, dass es möglich ist, Profile
       über Standort, Verhalten und soziale Kontakte von Personen über einen
       örtlich und zeitlich nicht näher festgelegten Zusammenhang zu erstellen, zu
       verknüpfen und auszuwerten.
       
       Das [2][Pilotprojekt am Südkreuz wurde vom Bundesinnenministerium als
       Erfolg gewertet] und soll wohl ausgeweitet werden. Ist eine solche
       Echtzeit-Gesichtserkennung aus Sicht eines Datenschützers denn nicht
       deutlich schlimmer als eine Video-Auswertung im Nachhinein wie in Hamburg? 
       
       Nein, das kann man so nicht sagen. Denn wenn die Daten von Unbeteiligten im
       Nichttrefferfall sofort gelöscht werden, ist die Echtzeiterkennung für
       Personen, die nicht zur Fahndung ausgeschrieben wurden, weniger intensiv
       als für jemanden, der Monate oder Jahre in einer Datei gespeichert ist, die
       immer wieder erneut abgeglichen werden kann, und zwar auch zu ganz
       unterschiedlichen Delikten. Das Problem der „False Positives“, also
       Verwechslungen von Personen, stellt sich sowohl bei der Echtzeit-Detektion
       als auch bei der retroaktiven Gesichtserkennung. Prinzipiell vermittelt die
       staatliche Herrschaft über Bilder die Kontrolle über Menschen.
       
       Sie haben ein ganz neues Schwert der Gesetzgebung bemüht und am
       Dienstagmorgen gegenüber dem Hamburger Innensenator die Löschung der
       kompletten biometrischen Referenzdatenbank angeordnet. Muss die Polizei
       jetzt auf der Stelle aufhören, solche Daten zu verarbeiten? 
       
       In diesem Zusammenhang ist dies die erste rechtsverbindliche Anordnung auf
       dieser Grundlage gegen eine Polizeibehörde in Deutschland. Ich bin froh
       über dieses Instrument, da man sieht, dass [3][eine bloße Beanstandung
       allein nicht ausreicht]. Sie führt weder zum Umdenken, noch kann sie
       Rechtssicherheit schaffen. Die Innenbehörde hat nun einen Monat Zeit und
       kann prüfen, Klage zu erheben oder der Anordnung Folge zu leisten.
       
       Die Polizei hat es mit einer Flut von Bildern zu tun. Viele Menschen können
       nachvollziehen, dass diese nicht einzeln ausgewertet werden können und
       wünschen sich auch eine erfolgreiche Strafverfolgung. Ist das nicht ein
       guter Grund, die Technik einzusetzen? 
       
       Die Polizeiarbeit ist bisher auch ohne automatisierte Gesichtserkennung
       ausgekommen. Der Staat war auch bisher nicht wehrlos. In der derzeitigen
       Diskussion hat es häufig den Anschein, als wäre früher keine effektive
       Polizeiarbeit möglich gewesen, ohne über alle erdenklichen technischen
       Neuerungen zu verfügen. Jetzt gibt es eine neue Technologie, die im Prinzip
       die Möglichkeiten von Fahndungen revolutioniert und nun auch eingesetzt
       wird. Wir stehen am Anfang einer neuen Ära. Die Frage ist aber: Darf man im
       Rechtsstaat alles machen, was technisch möglich ist und zur Zweckverfolgung
       geeignet erscheint? Die neuen Techniken sind eine Herausforderung für das
       Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und die Privatsphäre. Hier
       brauchen wir eine grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers, die auch
       die Rechte von Betroffenen klar formuliert. Das kann nicht dem Ermessen der
       Strafverfolgungsbehörden überlassen bleiben. Es ist allein Sache des
       Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, in welcher Weise eine biometrische
       Vermessung Betroffener durch Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden
       zulässig sein soll. Dabei sind die Grundrechte und der
       Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu achten.
       
       Von wie vielen Menschen in Hamburg wurden denn nun überhaupt die Gesichter
       gescannt, vermessen und gespeichert? 
       
       Als wir zuletzt im August nachgefragt haben, sprach die Polizei von 32.000
       Video- und Bilddateien. Man hat keine Auskunft geben können, wie viele
       Gesichtstemplates erstellt wurden, das ließ sich aus dem System nicht
       auslesen. Man kann davon ausgehen, dass eine Videosequenz jeweils eine
       Vielzahl von Menschen zeigt, man denke etwa an Nutzer der S-Bahn,
       Teilnehmer an Versammlungen und Passanten vor Ort. Solange wir keine
       konkreten Angaben haben, gehen wir mindestens von einer sechsstelligen Zahl
       aus.
       
       Bei der Bilddatenbank dreht es sich aber immer noch um den G20-Gipfel? 
       
       Die zeitliche Zuordnung lässt sich über die Tage des G20-Gipfels
       konkretisieren und ist daher von ziemlich langer Dauer. Bei der örtlichen
       Zuordnung gibt es eine breite Streuung, da Material aus vielen
       unterschiedlichen Quellen zusammengetragen wurde. Hier ist zum Teil
       überhaupt fraglich, wie nachträglich ein zeitlicher Zusammenhang
       hergestellt werden kann. Die Polizei verfügt insgesamt über Daten von mehr
       als 100 Terabyte, die nach ihren Angaben nur aufgrund technischer
       Beschränkungen nicht komplett eingespielt wurden.
       
       Sie haben erklärt, der Polizei sei es mit der Software möglich, Profile
       auch über soziale Kontakte und sogar das Verhalten von Menschen zu
       erstellen. Wie kann ich mir das vorstellen? 
       
       Über eine Gesichts-ID wird es möglich, die Bewegungen, das Verhalten und
       die sozialen Kontakte einer Person über mehrere Tage im überwachten Bereich
       in Hamburg zu verfolgen. So lässt sich rekonstruieren, an welchen
       Veranstaltungen jemand teilgenommen hat, welche Läden und Restaurants er
       besucht hat. Grundsätzlich kann im Nachhinein ein lückenloses
       Bewegungsprofil über einen längeren Zeitraum erzeugt werden.
       
       Was ist daran so gefährlich? 
       
       Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben lassen sich Grenzen der
       Überwachung nicht trennscharf ziehen. Kontrollen durch unabhängige Stellen
       laufen ohne Melde- und Informationspflichten ins Leere, da für derartige
       Datenbanken keine besonderen gesetzlichen Vorgaben existieren. Ein
       Richtervorbehalt zur Anordnung und Begrenzung solcher Maßnahmen besteht
       nicht. Das alles steht allein im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden.
       Vertrauen ist im Rechtsstaat keine tragfähige Kategorie. Wenn dies zur
       Standardmaßnahme würde, wäre das der Einstieg in die absolute Kontrolle der
       öffentlichen Bereiche.
       
       Hamburgs Innensenator Andy Grote hält Ihnen entgegen, er hat die Kompetenz,
       die Daten aufzunehmen. 
       
       Das bedeutet nicht, sie auch biometrisch auszuwerten. Das ist ein anderer
       Schritt. Aus der Ermächtigung zur Videoüberwachung folgt nicht die
       Zulässigkeit der biometrischen Verarbeitung. Das Bundesverfassungsgericht
       hat im Übrigen für die Videoüberwachung bereits eine bestimmte
       Rechtsgrundlage gefordert. Das muss daher erst recht für die biometrische
       Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
       
       Aus der Innenbehörde heißt es auch, der Einsatz erfolge nur bei „einer
       einzelfallbezogenen staatsanwaltschaftlichen Verfügung“, insofern richte
       sich die Maßnahme nur gegen Beschuldigte. 
       
       Wir haben nichts dagegen, dass die Bilder existieren und sagen auch nicht,
       dass alle Bilder gelöscht werden müssen. Sondern es geht um die Templates
       der Gesichter, die allesamt von der biometrischen Software errechnet
       werden. Die Staatsanwaltschaft kommt erst in einem nächsten Schritt ins
       Spiel, wenn Verdächtige gesucht werden sollen. Ein Abgleich anhand einer
       rechtswidrigen Datenbank ist jedoch nicht zulässig.
       
       Die Innenbehörde beruft sich wie Sie auf das Bundesdatenschutzgesetz, auf
       Paragraf 48, und sagt: Die Verarbeitung besonderer Kategorien
       personenbezogener Daten sei zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung
       unbedingt erforderlich ist. 
       
       Das ist eine zu allgemeine Norm, die keine derartigen intensiven
       Grundrechtseingriffe ermöglicht, insbesondere nicht bei Unbeteiligten. Das
       haben wir über mehrere Seiten unserer Anordnung ausgeführt.
       
       18 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jean-Philipp Baeck
       
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