# taz.de -- Streit um Gesichtserkennungssoftware: Die volle Kontrolle
       
       > Hamburgs Polizei und der Datenschutzbeauftragte der Stadt streiten über
       > die Rechtmässigkeit eines massenhaften Gesichts-Scannings im Rahmen der
       > Strafverfolgung.
       
 (IMG) Bild: Manche kümmern sich lieber selbst darum, einer möglichen Überwachung zu entgehen
       
       HAMBURG taz | Der Streit ist in vollem Gange. Zur Identifizierung von
       G20-Straftätern setzt die Polizeiliche Sonderkommission „Schwarzer Block“
       seit Anfang März die Gesichtserkennungssoftware „Videmo 360“ ein. 31.637
       Dateien liefen bereits durch das Programm, das vorhandene Bilder
       miteinander vergleicht und nach biometrischen Kriterien, die
       Wahrscheinlichkeit bemisst, dass es sich bei zwei oder mehr „berechneten“
       Gesichtern um ein und dieselbe Person handelt. „Automatischer
       Gesichtsvergleich, maßgeschneidert für Ihre Anwendung“, wirbt der
       Karlsruher Hersteller der Software für sein Produkt.
       
       Dass dessen Einsatz durch die Hamburger Polizei nicht legal ist, behauptet
       der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. In einer federführend
       von der Polizei verfassten Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Linken
       heißt es wörtlich, Caspar habe der Polizei am 5. Juli mitgeteilt, dass er
       „den mit der Verwendung dieser Software einhergehenden Eingriff in das
       Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Betroffenen als
       rechtswidrig bewertet“. Ein Großteil der G20-Ermittlungen wäre es damit
       auch.
       
       Caspar moniert, dass es überhaupt keine Rechtsgrundlage für den Einsatz der
       Identifizierungs-Technik gibt. Diese, so hatten schon die
       Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern erklärt, würde „die Freiheit,
       sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören“.
       Gegenüber der taz spricht Caspar von „einer neuen Dimension der Kontrolle,
       über den Aufenthaltsort und das Verhalten von Personen“. Der
       Überwachungsstaat wäre Realität.
       
       Doch die Polizei will trotz der massiven Rechtsbedenken von Caspar auf
       diese Fahndungsmethode nicht verzichten. Im Gegenteil: Im
       G20-Sonderausschuss kündigte sie vor der Sommerpause an, den
       Gesichtsscanner-Einsatz in Zukunft stark forcieren und ausweiten zu wollen.
       Caspar schickte sie in der zweiten Julihälfte zwei Stellungnahmen, in der
       sie darauf beharrt, der Einsatz der Erkennungs-Technik sei rechtskonform.
       Laut Innenbehörde schloss sich die Staatsanwaltschaft der polizeilichen
       Bewertung an.
       
       Der Konflikt ist da programmiert, droht zu eskalieren und könnte bald die
       Justiz beschäftigen. Bis Ende des Monats will Caspar eine endgültige
       Beurteilung der Software vornehmen. Und nichts spricht dafür, dass die
       Polizei-Stellungnahmen seine Bedenken zerstreuen konnten. Bleibt Caspar bei
       seiner Position und schafft die Polizei keine Abhilfe, landet die Sache vor
       Gericht. Wer hier verliert – egal ob Datenschützer oder Polizeiführung –
       wäre brüskiert.
       
       „Es geht in diesem Verfahren um eine grundsätzliche Fragestellung, die am
       Ende bundesweite Auswirkungen haben kann“, erläutert Caspar die Relevanz
       des Konflikts. Hamburg beschreite mit dem Einsatz der Technik juristisches
       „Neuland“. Wird die Technik – wie angekündigt – „in der täglichen
       Ermittlungsarbeit“ der Polizei eingesetzt, würden Daten „von Gesichtern
       auch völlig unbeteiligter Personen aus allen erdenklichen Bereichen
       zusammengezogen und (…) verknüpft“.
       
       Damit droht die totale Kontrolle über den Aufenthalt jedes Einzelnen, oder
       wie Caspar es nennt, „eine enorme Herausforderung für die Rechte und
       Freiheiten Betroffener“. Denn die können sich gegen ihre Erfassung und die
       Speicherung ihrer Daten kaum wehren, sie würden nicht einmal davon
       erfahren.
       
       ## Enorme Datenflut
       
       Dass es um enorme Datenfluten mit geringem Fahndungsertrag geht, zeigt die
       Fahndung nach mutmaßlichen G20-Straftätern. Über 15.000 Videos und fast
       16.500 Bilder wurden durchs System gejagt, die Gesichter Tausender Personen
       so analysiert und bewertet. Sieben Wochen dauerte es allein, den
       Daten-Everest einzulesen. Am Ende des Mammut-Prozederes konnte die Polizei
       nach eigenen Angaben dann genau drei Tatverdächtige identifizieren.
       
       „Dass die hochgepriesene Software noch nicht die Ergebnisse liefert, die
       sich die SoKo ‚Schwarzer Block‘ versprach, beruhigt nicht“, sagt die
       innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion Christiane Schneider, die die
       Befürchtungen von Caspar teilt und seine kritische Stellungnahme „sehr
       begrüßt“.
       
       Auch in der rot-grünen Koalition wird hinter den Kulissen über den Einsatz
       der Erkennungs-Software heftig gestritten. Denn nicht nur für die
       innenpolitische Sprecherin der Grünen, Antje Möller, wirft „die generelle
       Anwendung“ der Technik „viele Grundrechtsfragen auf“.
       
       16 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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