# taz.de -- Gesichtserkennung auf Videos: Hamburger Polizei hat Datenhunger
       
       > Die Polizei will dauerhaft eine Software nutzen, die sie für die
       > Strafverfolgung nach G20 installiert hat. Kritik kommt vom
       > Datenschutzbeauftragten.
       
 (IMG) Bild: Könnte gegen Gesichtserkennung helfen: Kopf in die Tüte stecken
       
       HAMBURG taz | Die Hamburger Polizei will die Software, die sie im Nachgang
       des G20-Gipfels nutzt, um mutmaßliche StraftäterInnen zu identifizieren,
       jetzt dauerhaft einsetzen. Das bestätigte ein Polizeisprecher der taz. Der
       hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hält die Technologie
       für verfassungsrechtlich bedenklich und prüft, dagegen vorzugehen.
       
       Mit einer solchen Software kann die Polizei aus Übersichtsaufnahmen und
       Videos anhand biometrischer Merkmale Gesichter erkennen, herausfiltern und
       speichern. Wie die Gesichtserkennung allerdings genau eingesetzt wird – ob
       sie lediglich zum Auffinden von Personen im Bildmaterial dient oder auch
       ein Abgleich mit vorhandenen Fotos aus Polizeiakten erfolgt, ist unklar.
       Auch der Name der Software ist unbekannt.
       
       Im Juli war dem Chef der Sonderkommission „Schwarzer Block“, Jan Hieber, im
       G20-Sonderausschusses die Nachricht herausgeplatzt, nunmehr einen „völlig
       neuen Standard in der Beweisführung“ zu besitzen. Demnach steht der Polizei
       seit März das Gesichtserkennungsprogramm zur Fahndung nach G20-Gewalttätern
       zur Verfügung. Damit können auffällige Merkmale markiert und in der Masse
       von Videodaten gesucht werden, die inzwischen einen Umfang von über 100
       Terabyte hat.
       
       Das Vorbild für die Software kommt aus den USA: Nach dem Anschlag beim
       Marathon 2013 in Boston setzte die Polizei dort das
       Gesichtserkennungsprogramm von Amazon ein. Nach den sexuellen Übergriffen
       in der Silvesternacht 2016 in Köln wurde das Programm zum Bundeskriminalamt
       nach Deutschland transferiert.
       
       Der Einsatz eines derartigen Instruments ermöglicht es zum einen,
       Standortdaten, Verhaltensprofile sowie auch soziale Kontakte Betroffener
       zusammenzufügen und unbekannte Täter, von denen lediglich Gesichtsaufnahmen
       vorliegen, in der Datenmasse zu finden.
       
       Zum anderen ist auch eine Inverssuche nach Personen über deren biometrische
       Bilder möglich, die einem bestimmten Spektrum zugeordnet werden und etwa
       in Gefährderdateien oder Melderegistern namentlich erfasst sind. Es lässt
       sich so ermitteln, ob diese Personen etwa an einer Demonstration
       teilgenommen und bei bestimmten Ausschreitungen Straftaten begangen haben.
       
       „Für die Annahme, dass Gefährder tatsächlich durchgeprüft werden, liegen
       uns allerdings derzeit keine Anhaltspunkte vor“, sagt Caspar. „Es besteht
       jedoch ein hohes abstraktes Gefährdungspotenzial mit Blick auf das
       informationelle Selbstbestimmungsrecht“, so der Datenschutzbeauftragte.
       
       Was ihm außerdem Sorge bereitet: Die automatisierte Gesichtserkennung setz
       eine möglichst große Menge personenbezogener Daten voraus. „Wenn das
       Verfahren dazu führt, dass von allen auf dem Bildmaterial abgebildeten
       Personen individuelle Gesichts-IDs erstellt werden, über die eine
       biometrische Analyse läuft, werden massenhaft Daten Unbeteiligter über
       längere Zeiträume in Datenbanken gespeichert.“ Es sei davon auszugehen,
       dass die Betroffenen darüber nicht informiert werden, und sich folglich
       auch nicht juristisch wehren können, moniert Caspar.
       
       Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Antje Möller, äußert
       Skepsis. Im Rahmen der Strafverfolgung beim G20-Protest sei die temporäre
       Anwendung von Gesichtserkennungsprogrammen vielleicht noch „sinnvoll und
       vertretbar“ gewesen, so Möller. „Die generelle Anwendung wirft hingegen
       viele Grundrechtsfragen auf.“
       
       6 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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