# taz.de -- Abschiebungen verhindern: Anleitung zum Ungehorsam
       
       > Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die
       > Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu
       > nehmen!
       
 (IMG) Bild: Stop! Nur wie?
       
       Per Facebook-Livestream haben in dieser Woche Tausende Menschen daran
       teilgenommen, [1][wie die junge Schwedin Elin Ersson die Abschiebung eines
       Mannes] nach Afghanistan im Flugzeug gestoppt hat. Über zwei Stunden
       weigerte sich Ersson, ihren Platz einzunehmen, schließlich konnte der Mann
       das Flugzeug verlassen. Ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen, gegen
       Racial Profiling oder rassistische Polizeigewalt ist nicht neu – die taz
       erklärt, wie’ s funktioniert. 
       
       Fall 1: Abschiebung vom Flughafen 
       
       Am Flughafen 
       
       Wenn Sie schon vorher wissen, dass mit einem bestimmten Flugzeug eine
       Abschiebung geplant ist, können Sie bereits am Flughafen protestieren:
       Informieren Sie andere Fluggäste. Sprechen Sie das Personal der Fluglinie
       am Check-in-Schalter oder beim Boarden an.
       
       Gegen die polizeiliche Abschiebebegleitung selbst aktiv zu werden, ist
       hingegen nicht empfehlenswert: Die Beamten werden kaum von ihren
       Anweisungen abweichen und dürfen Ihren möglichen Widerstand wie auch den
       der Person, die abgeschoben werden soll, mit Gewalt brechen.
       
       Außerdem kann, wer einen Polizisten auch nur anrempelt, seit einer
       Gesetzesnovelle im letzten Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft
       werden. Sparen Sie sich ihre Energie besser für gleich, Sie werden Sie noch
       brauchen!
       
       Im Flugzeug 
       
       Wenn sich die Türen des Flugzeugs geschlossen haben, geht es richtig los:
       Denn jetzt darf die Bundespolizei nach internationalem Recht keine
       Zwangsmaßnahmen mehr durchführen. Selbst wenn die Beamten also als
       sogenannte Sicherheitsbegleitung mitfliegen wollen und sich deswegen noch
       im Flugzeug befinden, können Sie aktiv werden.
       
       Das Ziel ist jetzt, den Start des Flugzeugs zu verhindern. Bleiben Sie
       stehen! So lange sie sich nicht hinsetzen, darf das Flugzeug nicht
       losfliegen. Sprechen Sie das Flugpersonal und die anderen Fluggäste an.
       Erklären Sie, dass Sie so lange stehen bleiben, bis die Person, die
       abgeschoben werden soll, das Flugzeug verlassen hat. Versuchen Sie, mit der
       Person zu sprechen und ihr zu erklären, was sie tun.
       
       Wenn möglich, sprechen Sie mit dem Flugkapitän: Er und nicht die Polizei
       hat im Flugzeug die Hoheitsgewalt. Wenn Sie ihn davon überzeugen können,
       nicht mit dem Abschiebepassagier an Bord loszufliegen, haben Sie gewonnen.
       Ihre Chancen stehen dabei nicht schlecht: Rund 300 Abschiebungen aus
       Deutschland scheiterten im letzten Jahr an der Weigerung des Piloten. Falls
       möglich, holen Sie sich Öffentlichkeit dazu, per Livestream über soziale
       Netzwerke. Wenn Ihnen die Live-Übertragung zu viel ist: Filmen Sie, wenn
       möglich, für später.
       
       Danach 
       
       Wurde die Abschiebung erfolgreich verhindert, kommt die Person in den
       meisten Fällen anschließend in Abschiebegewahrsam, und natürlich kann auch
       eine erneute Abschiebung angeordnet werden. Dennoch ist die Verhinderung in
       vielen Fällen sinnvoll, denn sie verschafft Zeit – Zeit, in der auf
       mögliche Abschiebehindernisse hingewiesen werden und eine juristische
       Auseinandersetzung geführt werden kann.
       
       Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte
       kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das
       Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch
       Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen
       allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen
       Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden,
       ist empfehlenswert.
       
       Fall 2: Abschiebung von zu Hause 
       
       Eine Abschiebung im Flugzeug zu verhindern, ist quasi die
       Last-Minute-Option. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, schon früher
       aktiv zu werden. Abschiebungen aus der Wohnung, aus der
       Flüchtlingsunterkunft, aus der Schule oder vom Arbeitsplatz werden immer
       wieder durch zivilen Ungehorsam verhindert.
       
       Wichtig: Vernetzen Sie sich! Wenn Sie erfahren, dass ihre Arbeitskollegin,
       ihr Nachbar oder der Klassenkamerad ihres Kindes abgeschoben werden sollen,
       sprechen Sie mit anderen darüber. Falls nötig, vermitteln Sie rechtlichen
       Beistand. Wenden Sie sich an die Lokalpresse. An vielen Orten gibt es
       Anti-Abschiebungs-Netzwerke, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können – alles
       natürlich in Absprache mit der betroffenen Person.
       
       Wenn Sie den konkreten Abschiebetermin in Erfahrung bringen können:
       Organisieren Sie eine Sitzblockade, um zu verhindern, dass die Polizei die
       Person abholen kann. Telefonketten oder Messenger-Gruppen können helfen,
       Unterstützer kurzfristig zu mobilisieren. Bleiben Sie entschlossen, wenden
       Sie keine Gewalt an. Gerade wenn sie überraschend kommt, ist die Polizei
       von so einer Aktion oft überfordert – häufig passiert es, dass sie die
       Abschiebung abbricht, ohne dass es überhaupt zu einer Konfrontation kommt.
       
       Sollte die Polizei die Blockade räumen, lassen Sie sich passiv wegtragen.
       Die Teilnahme an gewaltfreien Sitzblockaden wird meist nur als
       Ordnungswidrigkeit geahndet, manchmal werden auch gar keine Personalien der
       Teilnehmer aufgenommen.
       
       Fall 3: Racial Profiling 
       
       Alle anderen dürfen weitergehen, nur die schwarze Frau vor Ihnen muss den
       Streifenpolizisten ihren Ausweis zeigen? Gut möglich, dass es sich um einen
       Fall von Racial Profiling handelt. Offiziell ist es in Deutschland
       verboten, Menschen nur aufgrund äußerlicher, unveränderlicher Merkmale wie
       Hautfarbe zu kontrollieren. Dass die Praxis anders aussieht, kritisieren
       Menschenrechtsorganisationen seit Jahren.
       
       Fragen Sie die von der Maßnahme betroffene Person als Erstes, ob Sie ihr
       helfen dürfen. Stimmt sie zu, muss die Polizei Sie als Beistand akzeptieren
       – lassen Sie sich davon nicht abbringen, auch wenn die Beamten behaupten,
       Sie müssten sich entfernen. Bleiben Sie ruhig.
       
       Hat die betroffene Person ihren Ausweis noch nicht gezeigt, versuchen Sie,
       die Kontrolle zu verhindern. Fragen Sie die Polizeibeamten, auf welcher
       Rechtsgrundlage die Kontrolle durchgeführt werden soll. Am Flughafen oder
       in Grenzgebieten kann die Verhinderung unerlaubter Einreise die Kontrolle
       legitimieren, woanders begründet die Polizei ihr Verhalten gerne mit
       Gefahrenabwehr. So oder so kann es hilfreich sein, die Polizei zu einer
       rechtlichen Begründung zu zwingen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.
       
       Machen Sie Fotos von der Situation oder filmen Sie! Sagen Sie den Beamten,
       dass die Aufnahmen für Ihre eigenen Unterlagen sind. Wichtig: Erregen Sie
       möglichst viel Aufmerksamkeit. Sprechen Sie Umstehende und Passanten an,
       machen Sie sie auf die Situation aufmerksam. Je nach persönlicher
       Veranlagung können Sie auch zu anderen Mitteln greifen: Wer plötzlich
       anfängt zu singen oder zu tanzen, den Polizisten seinen eigenen Ausweis zur
       Kontrolle anbietet oder anders Verwirrung stiftet, kann damit die Situation
       völlig verändern. Sie können auch selbst Passanten auffordern, ihre
       Ausweise zu zeigen, um so Aufmerksamkeit zu erregen.
       
       Hat die Kontrolle bereits stattgefunden, bieten Sie der betroffenen Person
       an, als Zeugin zu fungieren. Geben sie ihr dafür Ihren Namen und ihre
       Telefonnummer. Falls möglich, sammeln Sie die Daten weiterer potenzieller
       Zeugen ein.
       
       Fall 4: Rassistische Polizeigewalt 
       
       Werden Sie Zeuge von Polizeigewalt, fragen Sie die Beamten nach ihrer
       Dienstnummer. In den meisten Bundesländern sind sie verpflichtet, Ihnen
       diese mitzuteilen. Notieren Sie sich die Nummer. Stellen Sie sich als Zeuge
       zur Verfügung, fordern Sie die Beamten auf, noch vor Ort als solcher
       aufgenommen zu werden.
       
       Versuchen Sie, weitere Zeugen zu organisieren. Geben Sie ihre Kontaktdaten
       an die Betroffenen weiter. Schreiben Sie direkt danach ein
       Gedächtnisprotokoll von der Situation, in dem sie so viele Details wie
       möglich festhalten. Sprechen Sie im Nachhinein mit einem Anwalt, erstatten
       Sie gegebenenfalls Anzeige und legen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim
       zuständigen Polizeipräsidenten ein.
       
       Wenn Sie selbst Opfer rassistischer Polizeikontrollen oder von
       Polizeigewalt werden: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – und verweigern
       Sie vor allem die Aussage. Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Sie
       haben das Recht dazu, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Sprechen Sie mögliche
       Zeugen an und bitten Sie sie um ihre Kontaktdaten.
       
       25 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.facebook.com/elin.k.ersson/videos/10155723956991274/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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