# taz.de -- Trans/Inter kritisieren Gesetzentwurf: Drittes Geschlecht nur per Diagnose
       
       > Ein „drittes Geschlecht“ soll bald möglich sein – aber nur gegen
       > ärztliches Attest. Inter und trans Aktivist*innen lehnen das ab.
       
 (IMG) Bild: Aktivist*innen fordern ein Drittes Geschlecht – aber nicht durch medizinische Diagnose!
       
       Trans und inter Aktivist*innen kritisieren einen Gesetzentwurf des
       Bundesinnenministeriums zum dritten Geschlecht. Die Kampagnengruppe „Dritte
       Option“, die sich für einen alternativen Geschlechtseintrag neben
       „weiblich“ und „männlich“ im Personenregister einsetzt, äußerte sich [1][in
       einer Stellungnahme vom Dienstag] ablehnend zu dem Entwurf des
       Seehofer-Ministeriums. Der Text widerspreche „in fast allen zentralen
       Punkten den Bedarfen der Betroffenen“, so die Aktivist*innen.
       
       Den [2][Gesetzentwurf] zur Änderung des Personenstandsrechts hat das
       Ministerium bereits Anfang Juni erarbeitet. Seit dieser Woche nun kursiert
       er bei Verbänden und Expert*innengruppen zur Stellungnahme.
       
       Zukünftig muss ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein. Das
       Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Oktober vergangenen Jahres
       geurteilt, [3][dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, wenn im
       Geburtenregister nur „männlich“ und „weiblich“ als Geschlecht angegeben
       sind]. Damit wurde der Gesetzgeber verpflichtet, neben „männlich“ und
       „weiblich“ einen dritten Geschlechtseintrag im Register bis Ende 2018 zu
       ermöglichen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat diese
       Entscheidung als „historische Entscheidung“ zur Gleichbehandlung
       intersexueller Menschen begrüßt.
       
       In der [4][Begründung des BVerfG heißt es]: Personen, die sich dauerhaft
       weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen,
       würden durch das derzeitige Personenstandsrecht wegen ihres Geschlechts
       diskriminiert. Deshalb muss das Personenstandsrecht einen zusätzlichen
       Geschlechtseintrag zu „weiblich“ oder „männlich“ anbieten. Und zwar einen
       „positiven“ – also nicht wie bisher „keine Angabe“.
       
       ## Genitalien und Gene sollen entscheiden
       
       Laut Gesetzentwurf ist eine Einschränkung „auf Menschen mit Varianten der
       Geschlechtsentwicklung“ vorgesehen. Damit würden nur denjenigen Personen
       ein dritter Geschlechtseintrag ermöglicht, die einer medizinischen Diagnose
       entsprechen, wonach „Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden
       inkongruent sind“.
       
       Die Kampagnengruppe fordert hingegen, dass das Einholen einer medizinischen
       Diagnose eine freie Entscheidung sein muss, insbesondere wenn kein
       Behandlungsbedarf besteht. Gegen eine Abhängigkeit von Mediziner*innen
       haben viele Betroffene hingegen große Vorbehalte, da sie zum Teil gerade
       seitens der Medizin massiven Diskriminierungen ausgesetzt sind.
       
       Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im Juli 2017 bereits [5][ein
       Gutachten über Anerkennung von Geschlechtervielfalt und
       Geschlechtsidentitäten erstellt]. Das Gutachten hat das Familienministerium
       veröffentlicht. Darin wird nachdrücklich auf die Schwierigkeiten der
       medizinischen Beweispflicht hingewiesen. Betroffene berichten immer wieder
       davon, dass in der Medizin überhaupt keine Einigkeit darüber bestehe, was
       als intersexuell gilt. Die Kritiker*innen werfen dem Innenmisterium vor,
       die Empfehlungen des Gutachtens nicht mit einbezogen zu haben.
       
       Die Entscheidung des BVerfG wird noch weitere Gesetzesänderungen nötig
       machen. So bedeutet das Karlsruher Urteil auch, dass die Ehe für alle jetzt
       auch für intersexuelle Menschen gelten muss. Die entsprechende Umsetzung
       hierfür steht ebenfalls noch aus.
       
       4 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://dritte-option.de/wp-content/uploads/2018/07/Stellungnahme-Referentenentwurf.pdf
 (DIR) [2] https://www.bv-trans.de/wp-content/uploads/2018/06/180605-Geschlechts%C3%A4nderungsgesetz.pdf
 (DIR) [3] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!5458877
 (DIR) [4] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-095.html
 (DIR) [5] https://www.bmfsfj.de/blob/114066/8a02a557eab695bf7179ff2e92d0ab28/imag-band-8-geschlechtervielfalt-im-recht-data.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Isabella Greif
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Geschlechtsidentität
 (DIR) Intersexualität
 (DIR) Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Bundesinnenministerium
 (DIR) Schwerpunkt LGBTQIA
 (DIR) Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
 (DIR) Dritte Option
 (DIR) Geschlechter
 (DIR) Geschlechtsidentität
 (DIR) Dritte Option
 (DIR) Intersexualität
 (DIR) Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
 (DIR) Intersexualität
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Zwischen den Geschlechtern: Wann ist ein Mann ein Mann?
       
       Unser Autor hat ein X-Chromosom zu viel. Rein biologisch ist er kein Mann,
       aber er fühlt sich wie einer. Wie lebt er damit?
       
 (DIR) „Drittes Geschlecht“ bleibt Streitfall: Kritik am Gesetzentwurf der Regierung
       
       Trans* und Inter*-Organisationen lehnen den Gesetzentwurf des
       Innenministeriums ab. Es drohe eine „erneute Pathologisierung“, warnen sie.
       
 (DIR) Trans-Experte über „drittes Geschlecht“: „Das Gender-Sternchen ist verbrannt“
       
       Frauen, Männer und etwas Drittes? Der Streit um die Bezeichnung
       transidenter Menschen tobt. Frank Gommert schlägt eine neue Bezeichnung
       vor.
       
 (DIR) Gastkommentar Drittes Geschlecht: Der nächste Ausschluss
       
       Der Entwurf zur dritten Option ist zu restriktiv: Er macht medizinische
       Diagnosen zur Bedingung – und ist damit selbst diskriminierend.
       
 (DIR) Petition für sexuelle Selbstbestimmung: Gleiches Recht für jedes Geschlecht
       
       Die Bundesvereinigung Trans* sammelt Unterschriften für das dritte
       Geschlecht – ohne Attest. Die Petition starteten sie vor dem Bundestag.
       
 (DIR) Abweichende Geschlechtsmerkmale: Reden statt schneiden
       
       Expert*innen fordern bei einer Anhörung in Hamburg ein Verbot für
       Operationen von Kindern mit abweichenden Geschlechtsmerkmalen.
       
 (DIR) LGBTIQ* im Grundgesetz: „Mehr als nur Symbolpolitik“
       
       Der Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität soll in der
       Verfassung verankert werden. Der Bundesrat diskutiert den Entwurf am
       Freitag.
       
 (DIR) Kommentar BVerfG & Geschlechtervielfalt: Mehr Anerkennung für Intersexuelle
       
       Das Bundesverfassungsgericht beschließt ein drittes Geschlecht im
       Geburtenregister. Die Entscheidung ist überfällig und füllt eine
       Leerstelle.