# taz.de -- Gastkommentar Drittes Geschlecht: Der nächste Ausschluss
       
       > Der Entwurf zur dritten Option ist zu restriktiv: Er macht medizinische
       > Diagnosen zur Bedingung – und ist damit selbst diskriminierend.
       
 (IMG) Bild: Der Zugnag zum Personenstand sollte einzig auf Selbstbestimmung beruhen
       
       Der [1][Schmalspurentwurf zur dritten Option] aus dem Innenministerium
       sieht nun leider einen dritten Personenstand vor, der „weiteres“ heißen und
       nur für Personen gelten soll, die mit einer ärztlichen Bescheinigung
       nachweisen können, dass bei ihnen eine „Variante der
       Geschlechtsentwicklung“ vorliegt.
       
       Dieser unzumutbare Nachweis würde erstens zu einer erneuten
       Pathologisierung führen. Zudem ist die Voraussetzung medizinischer
       Nachweise als Kriterium für den Zugang zum dritten Geschlechtseintrag
       unserer Auffassung nach verfassungswidrig.
       
       Zweitens ist damit der Zugang zu einer dritten Option restriktiv beschränkt
       und steht nur denjenigen offen, die bestimmte medizinische Diagnosen haben.
       Diese Beschränkung schließt alle trans* Menschen aus, die sich nicht binär
       zuordnen, sowie alle anderen, die eine dritte Option benötigen.
       
       Dies führt, drittens, zu einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts
       und zu einer „gleichheitswidrigen“ Rechtslage zwischen trans- und
       intergeschlechtlichen Menschen. Denn für trans* Menschen wäre dann das
       binär orientierte und grundrechtswidrige Transsexuellengesetz, das sich auf
       eine [2][nun laut WHO veraltete Diagnose bezieht], die Basis für die
       Änderung ihres Geschlechtseintrags – wofür sie aufwendige gerichtliche
       Verfahren mit doppelter Begutachtungspflicht in Kauf nehmen müssen.
       
       Fazit: Die klare Differenzierung zwischen trans* und inter* macht keinen
       Sinn, weil Geschlecht immer ein komplexes Zusammenspiel von Körper und
       Identität ist. Daher plädieren wir für einen inter*- und trans*-inklusiven
       [3][dritten Personenstand], dessen Zugang einzig auf Selbstbestimmung
       beruht und allen Menschen hürdenlos zugänglich sein sollte.
       
       Aber das allein reicht nicht. Es braucht auch einen umfassenden Schutz vor
       trans*- und inter*feindlicher Diskriminierung und Gewalt sowie eine
       umfassende Gesundheitsversorgung. Langfristig [4][sollte die registerliche
       Erfassung von Geschlecht sowieso ganz abgeschafft werden], da es dafür
       heutzutage keine Notwendigkeit mehr gibt.
       
       6 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Trans/Inter-kritisieren-Gesetzentwurf/!5519003
 (DIR) [2] https://www.globalcitizen.org/en/content/world-health-organization-transgender-update/
 (DIR) [3] /Gerichtsbeschluss-zum-dritten-Geschlecht/!5458878
 (DIR) [4] /Kommentar-BVerfG--Geschlechtervielfalt/!5461482
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Caroline Ausserer
 (DIR) Josch Hoenes
       
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