# taz.de -- „Drittes Geschlecht“ bleibt Streitfall: Kritik am Gesetzentwurf der Regierung
       
       > Trans* und Inter*-Organisationen lehnen den Gesetzentwurf des
       > Innenministeriums ab. Es drohe eine „erneute Pathologisierung“, warnen
       > sie.
       
 (IMG) Bild: LSBTI setzen sich für die Anerkennung einer Vielfalt der Geschlechter ein – hier beim CSD 2018 in Berlin
       
       BERLIN taz | Mehrere der wichtigsten Verbände für die Belange von trans*-
       und inter*geschlechtlichen Menschen haben den Gesetzentwurf zum Dritten
       Geschlecht, den das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat (BMI)
       vorgelegt hat, scharf kritisiert. Die Verbände konnten bis 25. Juli
       Kommentierungen des Entwurfs beim Ministerium einreichen. Das Gesetz soll
       noch dieses Jahr verabschiedet werden.
       
       In ihrer Stellungnahme lehnt nun etwa die Internationale Vereinigung
       intergeschlechtlicher Menschen OII Germany den Entwurf rundheraus ab.
       „Geschlechtliche Selbstbestimmung soll es nur für einen medizinisch eng
       definierten Personenkreis geben“, schreibt OII. Das würde eine „erneute
       Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen“ und aller anderen Menschen
       bedeuten, die einen männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag für sich
       ablehnen.
       
       Vorarbeiten von Inter*- und Trans*-Verbänden habe das BMI ignoriert, das im
       Koalitionsvertrag festgelegte Verbot von geschlechtsangleichenden
       Operationen bei Kindern werde erneut aufgeschoben. Auch die Restkategorie
       „weiteres“ lehne man ab. Das BMI hatte zunächst „anderes“ vorgeschlagen,
       was unter anderem von Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) und
       Justizministerin Katharina Barley (SPD) als herabsetzend und ausgrenzend
       kritisiert worden war.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 geurteilt, dass „Mann“
       und „Frau“ als Angabe im Personenstand nicht ausreichen. Vielmehr müsse der
       Gesetzgeber eine weitere Option zulassen – und zwar bis Ende 2018. Das
       Bundesverfassungsgericht hatte durchblicken lassen, dass es durchaus für
       radikale Lösungen offen ist: Denkbar wäre zum Beispiel, den
       Geschlechtseintrag im Personenstand gleich ganz zu streichen, hieß es.
       
       Auch der Verein TransInterQueer TRIQ kritisiert nun jedoch, der BMI-Entwurf
       sei mit dem „Grundtenor des Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts nicht
       vereinbar. Die enge Begrenzung der Personengruppen, für die der Entwurf
       gelten soll, sei „nicht grund- und menschenrechtskonform“.
       
       ## Kosten durch weitere Reform auffangen
       
       TRIQ schlägt außerdem vor, die für die Umsetzung des Gesetzes zum Dritten
       Geschlecht entstehenden Kosten, zum Beispiel für Formulare oder
       Verwaltungssoftware, durch die Reform eines weiteren Gesetzes aufzufangen:
       die des Transsexuellengesetzes (TSG). Jüngst hatte Ministerin Giffey
       angekündigt, ein Projekt ihrer Amtsvorgängerinnen Manuela Schwesig und
       Katharina Barley (beide SPD) weiterzuführen und das seit 1981 geltende TSG
       „durch ein modernes Gesetz zum Schutz und zur Akzeptanz geschlechtlicher
       Vielfalt“ zu ersetzen.
       
       Das TSG regelt vor allem, was passieren muss, wenn trans* Personen ihr
       personenstandsrechtlich erfasstes Geschlecht und ihren Vornamen ändern
       wollen. Für die Änderung des Geschlechts im Ausweis müssen [1][zwei
       unabhängige Gutachten vorliegen], in einem „Alltagstest“ muss bewiesen
       werden, dass die jeweilige Person dem „Gegengeschlecht“ angehört. Die
       Verfahren werden von vielen Betroffenen als entwürdigend empfunden und
       kosten zudem jeweils rund 2.000 Euro.
       
       TRIQ fordert – wie auch die anderen Betroffenenverbände, die Linkspartei
       und die Grünen – die [2][Gutachtenpflicht abzuschaffen] und für die Namens-
       und Personenstandsänderungen keine psychologischen Begutachtungen mehr
       heranzuziehen. Ein standesamtlicher Akt, der von der betroffenen Person
       selbst ausgehe, solle ausreichen.
       
       Die Gelder, die so eingespart würden, sollten für die Umsetzung eines
       Gesetzes zum Dritten Geschlecht verwendet werden, schlägt TRIQ vor –
       allerdings für eines, das den Erfordernissen der Betroffenen besser
       entspricht. Wenn aber sowohl beim Gesetz zur Dritten Option als auch beim
       TSG nun nur Minimallösungen auf den Weg gebracht werden, würde sich an
       beiden auf absehbare Zeit nichts mehr ändern.
       
       29 Jul 2018
       
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