# taz.de -- Initiative gegen Racial Profiling in Berlin: Polizei unter Rassismusverdacht
       
       > Ein Gutachten der Initiative „Ban Racial Profiling“ zweifelt die
       > Rechtmäßigkeit verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen an.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen diskriminierende Polizeipraxis am Görlitzer Park (Archivbild, 2013)
       
       Berlin taz | Der Ort ist Programm: Am Kottbusser Tor stellte am Donnerstag
       die Initiative „Ban Racial Profiling“ zum Abschluss ihrer einjährigen
       Kampagne zur Sensibilisierung für die diskriminierende polizeiliche Praxis
       ein Gutachten vor. Darin geht es um den verfassungsrechtlichen Rahmen der
       Einrichtung sogenannter kriminalitätsbelasteter Orte (KBO) und
       verdachtsunabhängiger Identitätskontrollen, die überdurchschnittlich häufig
       Nichtweiße betreffen.
       
       Eine Möglichkeit der Polizei, diesem Vorwurf des Racial Profilings zu
       begegnen, wäre nach Ansicht von Biplap Basu von der Initiative die
       Dokumentation der Kontrollen. „Wir haben der Polizei schon vor mehr als
       zwei Jahren als Vorschlag einen Dokumentationsbogen für solche Kontrollen
       vorgelegt. Die erste Reaktion war: Brauchen wir nicht, bei uns gibt es ja
       kein Racial Profiling.“ Später habe sich die Polizeiführung
       gesprächsbereiter gezeigt. Selbst mit dem damaligen Polizeipräsidenten
       Klaus Kandt gab es Treffen. Man wolle sich innerhalb eines halben Jahres zu
       der Sache verhalten, hieß es damals, seitdem sei nichts passiert. „Aber
       vielleicht dauern polizeiliche sechs Monate einfach länger“, sagt Basu
       lächelnd.
       
       Das Gutachten von Cengiz Barskanmaz, Rechtswissenschaftler am
       Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung, und der Rechtsanwältin
       Maren Burkhardt untermauert die Kritik der Kampagne und zweifelt die
       Verfassungsmäßigkeit nicht nur der kritisierten polizeilichen Praxis an,
       sondern auch deren gesetzliche Grundlage, den Paragrafen 21 des Berliner
       Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog).
       
       „Dass verdachtsunabhängig Identitätskontrollen stattfinden können, war ja
       nicht immer so“, berichtet Maren Burkhardt über einen Paradigmenwechsel in
       den 1990ern. Juristisch dagegen anzugehen sei kompliziert, da sich
       bestimmte Rechtsauffassungen seitdem verfestigt hätten. Große Probleme
       bereite in konkreten Einzelfällen auch die Beweis- und Zeugensituation, vor
       allem aber das völlig intransparente Verfahren allein bei der Ausweisung
       der KBO. Die Kriterien für die Feststellung solcher „gefährlicher“ Orte
       seien rein interner Natur und entzögen sich jeder parlamentarischen und
       juristischen Kontrolle.
       
       Cengiz Barskanmaz erläutert ergänzend ein Verfahren des Europäischen
       Gerichtshofs für Menschenrechte, der bei hinreichender Plausibilität des
       Vorwurfs der rassistischen Diskriminierung die Beweislast umkehrt.
       Staatliche Behörden müssten dann gerichtsfest nachweisen, dass sie nicht
       diskriminieren. In Deutschland ist ein solches Vorgehen bislang unüblich.
       
       So bleibt es fürs Erste bei privater Empirie in der Beobachtung vermuteten
       Racial Profilings. Ein erster Schritt Berlins zur Lösung des Problems
       könnte die Umsetzung des Koalitionsvertrages von Rot-Rot-Grün sein. Dort
       ist nicht nur vorgesehen, Polizeibeamte für das Thema zu sensibilisieren,
       sondern auch, einschlägige Passagen im Asog zu streichen – was bislang noch
       nicht passiert ist.
       
       15 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniél Kretschmar
       
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