# taz.de -- Menschenrechtler über Racial Profiling: „Fälle scheinen mehr zu werden“
       
       > Der Wiener Rapper T-Ser erhebt Rassismus-Vorwürfe gegen die Polizei.
       > Dieter Schindlauer von der Beratungsstelle „ZARA“ will den Fall nun
       > klären.
       
 (IMG) Bild: Sidney, Meydo und T-Ser vom Label Akashic Recordz sind mit #nichtmituns gegen Racial Profiling viral gegangen
       
       Der österreichische Rapper T-Ser ist am Sonntag zusammen mit einigen
       Arbeitskollegen in einem Wiener Park von Polizisten kontrolliert worden. Er
       hat den Fall publik gemacht und spricht von Rassismus. Auch die Wiener
       Zeitung [1][berichtete darüber.]
       
       Der Rapper teilte noch am Sonntag [2][mehrere kurze Videos des Ereignis] in
       seiner „Instagram-Story“ im Internet und warf der Wiener Polizei „Racial
       Profiling“ vor. Das auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierende
       Agieren von Polizisten ist nicht nur rassistisch, sondern auch
       rechtswidrig. Die Wiener Polizei wies diesen Vorwurf dann auch entschieden
       von sich.
       
       T-Ser und seine Kollegen sind alle Österreicher, einige von ihnen sind
       People of Colour (PoC). Ein österreichischer Staatsbürger ist in seinem
       Heimatland nicht dazu verpflichtet, ein Dokument, wie einen
       Personalausweis, Führerschein oder Reisepass bei sich zu tragen. Bei
       Menschen, die aus einem anderen Land stammen, sieht die Rechtslage anders
       aus. Sie müssen bei einer Kontrolle ihre Identität nachweisen können – die
       Amtshandlung muss allerdings begründet werden.
       
       Unter dem Hashtag [3][#nichtmituns] gingen die Videos viral. In den
       Kommentaren schilderten Tausende User ihre eigenen Erfahrungen mit
       willkürlichen Polizeikontrollen. Mittlerweile hat sich auch die
       [4][österreichische Sensibilisierungs- und Beratungsstelle gegen Rassismus
       ZARA] – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit eingeschaltet.
       
       ZARA-Obmann Dieter Schindlauer will den Vorfall nun klären und
       gegebenenfalls eine Beschwerde einreichen.
       
       Herr Schindlauer, was ist da am Sonntag passiert? 
       
       Bisher kennen wir nur die Videos, die gepostet wurden. Diese zeigen aber
       schon Anhaltspunkte, die sehr klar dafür sprechen, dass diese Handlungen
       nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zum Beispiel die Szenen, wo
       die Polizisten einen der Männer am Arm festhalten. Der Mann zeigte kein
       aggressives Verhalten. Als Beobachter fällt es schwer, ein solches Handeln
       der Polizei nachzuvollziehen. Die Beamten wollten die Männer aus dem Park
       vertreiben und es schien schon damit zusammenzuhängen, wie sie aussehen.
       Aber es brauch ein Gesamtbild, um eine seriöse Einschätzung zu machen.
       
       Wie allgegenwärtig ist „Racial Profiling“ in Österreich? 
       
       Wir haben häufig mit Beschwerden gegen die Polizei zu tun. Jedoch ist
       Racial Profiling relativ schwer nachzuweisen. Es ist meist nur ein
       Empfinden der Betroffenen. Oft wird es erst ersichtlich, wenn es keinen
       konkreten Grund für ein Handeln von Seiten der Polizei gibt – also wenn
       jegliche Anhaltspunkte fehlen. Erst kürzlich ist die österreichische
       Exekutive in einem internen Papier zum Schluss gekommen, dass es eventuell
       ein Problem mit Racial Profiling geben könnte. Sie wollen das Thema nun
       mehr aufgreifen, das wurde uns zumindest versprochen. Passiert ist aber
       noch nicht wirklich viel.
       
       Haben Sie den Eindruck, dass dieses Problem größer geworden ist? 
       
       Bis vor einem Jahr gab es eine Phase, wo die Polizeibeschwerden eher ab-
       als zugenommen haben. Nun scheinen die Vorfälle wieder mehr zu werden. Aber
       genau können wir das nicht sagen. Wir sehen ja nur, wie viele Beschwerden
       bei uns landen. Und diese steigen im Moment weiter an.
       
       Wie können Sie sich das erklären? 
       
       Es drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass das mit dem
       Regierungswechsel zu tun hat. Aber das ist nur ein Eindruck. Manche
       Elemente in der Polizei könnten sich bestätigt fühlen, dass ein bisschen
       Rassismus nicht schadet. Aber es ist noch nicht so massiv angestiegen, um
       zu sagen: Die österreichische Polizei wurde total umgekrempelt, es sind nur
       noch rassistische Rambos unterwegs. Das wäre ein überzogenes Bild.
       
       In welchem Rahmen treten Fälle von „Racial Profiling“ am häufigsten auf? 
       
       Es kommt oft vor, dass in manchen öffentlichen Räumen bestimmte
       Bevölkerungsgruppen durch ständige Kontrollen oder erniedrigender
       Behandlung vertrieben werden. Oft scheint es so, dass bestimmte Gruppen so
       lange kontrolliert werden, bis sie sich einfach nicht mehr an dem Ort
       aufhalten. Die meisten Fälle die wir gemeldet bekommen, sind aber viel
       schlimmer. Die reichen schon mal bis hin zu Misshandlungsvorwürfen gegen
       die Polizei.
       
       Wie können sich Betroffene von „Racial Profiling“ wehren? 
       
       Es gibt die Möglichkeit, sich zu beschweren. Dabei wird zwischen der
       sogenannte Richtlinienbeschwerde und der Maßnahmenbeschwerde unterschieden.
       Die Richtlinienbeschwerde befasst sich mit der Frage, ob der Einsatz als
       solcher richtig geführt wurde. Da fließt dann auch die Fragen ein, ob es
       Hinweise auf ein rassistisches Motiv für die Amtshandlung gab. Die
       Maßnahmenbeschwerde richtet sich gegen konkrete polizeiliche Maßnahmen, wie
       das Festhalten zum Beispiel. Bei dem Fall vom Sonntag müssen wahrscheinlich
       beide Beschwerden eingereicht werden.
       
       Was kann ein Außenstehender tun, wenn er Zeuge von „Racial Profiling“ wird? 
       
       Es ist wichtig, als Zeuge stehen zu bleiben und gut aufzupassen. Das Filmen
       ist erlaubt und hilft wahnsinnig bei der Aufklärung solcher Fälle. Was man
       nicht tun sollte, ist eine erniedrigende Behandlung von Seiten der Polizei
       aufzunehmen und dann das Video einfach ins Internet zu stellen. Es verletzt
       die Persönlichkeitsrechte der Person. Der Zeuge sollte sich mit dem
       Betroffenen vernetzen und das Video an unseren Verein oder direkt an die
       Staatsanwalt schicken. Gibt es nur mündliche Aussagen, ist es schwierig,
       etwas zu beweisen. Denn Aussagen von Polizisten werden höher bewertet –
       selbst wenn es um Übergriffe geht.
       
       Was passiert mit einem Exekutivbeamten, dem Racial Profiling nachgewiesen
       wurde? 
       
       Die meisten Betroffenen sind nicht daran interessiert, dass die
       Polizeibeamten bestraft werden. Sie möchten lediglich, dass sie ihr
       Fehlverhalten einsehen. Viele wünschen sich nur eine Entschuldigung und
       eine Erklärung dafür, was passiert ist. Falls die Beamten für ihr Verhalten
       bestraft werden, dann passiert das komplett intern.
       
       Oft wirkt es so, als gebe es gar keine Konsequenzen für die Beamten. 
       
       Es gibt schon Disziplinarverfahren für die Beamten, wie Versetzungen,
       Gehälter die nicht ausbezahlt werden oder Nachschulungen. Es dringt nur
       nicht nach außen. Die von Racial Profiling betroffene Person hat kein Recht
       darauf, zu erfahren, was disziplinär passiert ist. Anders ist es bei
       Delikten, die mit Körperverletzung zu tun haben. Da gibt es natürlich ein
       klassisches Strafverfahren, wo Polizeibeamte dann ganz normal verurteilt
       werden und auch ihren Job verlieren können.
       
       17 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.wienerzeitung.at/themen_channel/integration/gesellschaft/996072_Rassismusvorwuerfe-gegen-Wiener-Polizei.html
 (DIR) [2] https://www.instagram.com/p/Bo7aAOGniXY/?utm_source=ig_embed
 (DIR) [3] https://twitter.com/search?q=%23Nichtmituns&src=tyah
 (DIR) [4] https://zara.or.at/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Irina Angerer
       
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